Mit den Ergebnissen der Hartz-Kommission ist für die Kommunen in Deutschland eine lange erhobene Forderung eingelöst worden. Der Bund soll in Zukunft die Kosten der Arbeitslosigkeit alleine schultern. Die Kommunen sollen nachhaltig entlastet werden. Verschiebebahnhöfe zwischen den unterschiedlichen Leistungssystemen sollen ausgeschlossen und gleichzeitig die bestehenden Kompetenzen beider Systeme, der Bundesanstalt für Arbeit auf der einen Seite und der Kommunen auf der anderen Seite, miteinander verbunden werden, um den betroffenen Menschen so schnell wie möglich wieder eine aktive Teilnahme am Erwerbsleben zu ermöglichen. Wenn alle an einem Strang ziehen, um das Problem der Arbeitslosigkeit zu lösen, schafft dies eine nachhaltige Entlastung für alle Beteiligten, für die Menschen und für die öffentliche Hand.
Die vom Bundestag Mitte November 2002 verabschiedeten ersten und zweiten Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist der erste von insgesamt drei Schritten zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission. Sie betreffen u.a. die Einführung von Personal-Service-Agenturen (PSA), die Neuausrichtung der Weiterbildungsförderung, Regelungen zur Beschäftigung älterer Arbeitsloser, die Förderung der Beschäftigung in Haushalten (Mini-Jobs) und die Einführung der IchAG. Die mit der Einrichtung der PSA vorgesehene Beauftragung von Zeitarbeitsunternehmen ist für die kommunale Ebene dahingehend relevant, als dass sie selbst über die Rolle dieser Firmen und ihre Einbindung vor Ort Überlegungen anstellen sollten. Zudem stellt sich die Frage, ob Kommunen diese Aufgaben durch eventuell eigene Einrichtungen vergleichbarer Art oder in Trägerschaft wahrnehmen wollen. Die vorgesehene Neuausrichtung der Weiterbildungsförderung wird zu einem Wettbewerb der Träger führen. Die Kommunen sollten sich schon jetzt mit ihren Angeboten (u.a. Qualifizierungsgesellschaften) darauf einstellen, zumal mit der weiteren Umsetzung des Hartz-Konzeptes sämtliche Dienstleistungen von den JobCentern eingekauft oder in Kooperation erbracht werden müssen. Gleiches gilt für die vorgesehene Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen.
Die für die Kommunen wesentlichen Vorschläge der Hartz-Kommission bezüglich der einheitlichen Leistungserbringung in den „JobCentern" und bezüglich der Frage, wie das neue einheitliche Leistungsgesetz für alle erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen ausgestaltet werden soll, werden zur Zeit in der Kommission zur reform der Gemeindefinanzen und dem angelaufenen Gesetzgebungsprozess erörtert.„ Die Bundes-SGK hat zu diesen Vorschlägen in der Sitzung des Vorstandes am 08. November 2002 ein Positionspapier verabschiedet.
Durch ein einheitliches Leistungsrecht können der Verschiebebahnhof und die vielen Doppelzuständigkeiten beendet werden. Damit wird das notwendige Fundament für die weitere einheitliche Gestaltung der aktiven Leistungen geschaffen, auf dem die JobCenter errichtet werden können. Die Beurteilungskriterien, wonach Person erwerbsfähig sind oder nicht, dürfen zudem nicht zu neuen Verschiebebahnhöfen - weder in das BSHG, noch in die Grundsicherung – führen. Die Bundes-SGK spricht sich deshalb dafür aus, dass im Rahmen des neuen Leistungsgesetzes durch die Definition des Personenkreises abschließend geregelt wird, welche Betroffenen als erwerbsfähig gelten und welche Betroffenen voll erwerbsgemindert sind.
In den JobCentern müssen durch die Fallmanager alle notwendigen Dienstleistungen für die Betroffenen koordiniert werden. Hier werden die Eingliederungspläne erstellt und umgesetzt. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass die Fallmanager in den JobCentern auf alle aktiven Leistungen zur Eingliederung von Erwerbsfähigen in den ersten Arbeitsmarkt zurückgreifen können. Deshalb ist es folgerichtig, dass die bisher von den Kommunen erfolgreich angebotenen Dienstleistungen auch weiter angeboten werden müssen. Das Leistungsspektrum der sogenannten "sozialen Hilfen" ist ein entscheidender Baustein, um die vielen Betroffenen wieder für den Arbeitsmarkt fit zu machen. Gleiches gilt ebenso für die Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung der Bundesanstalt für Arbeit. Nur wenn beide, die Kommunen und die Bundesanstalt für Arbeit ihr Know-how in den JobCentern gemeinsam zur Verfügung stellen, werden diese erfolgreich arbeiten, wie es viele Modellprojekte bislang eindrucksvoll belegen.
In Anbetracht der Notwendigkeit, insbesondere den Kommunen einen größeren finanziellen Spielraum zu verschaffen, die unter Strukturschwäche und damit in aller Regel hohen Aufwendungen für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger leiden, hat sich die Bundes-SGK dafür ausgesprochen, dass die in der Sozialhilfe entstehende fiskalische Entlastung durch das neue Leistungsgesetz bei den Kommunen verbleibt. Diese Entlastung ist dringend erforderlich, um den bestehenden Investitionsstau in den Kommunen abzubauen. Dieses könnte wiederum die Entwicklung der örtlichen Wirtschaft stimulieren und die Nachfrage an Arbeitskräften erhöhen. Die Wirtschaftsförderung sollte deshalb mit den JobCentern koordiniert werden, da nur durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze eine verbesserte Vermittlung in Arbeit durch die JobCenter voll zum Tragen kommen kann.