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Wer kann Mitglied werden, und wie wird man es?

Die Mitgliedschaft können erwerben:

  • alle Mitglieder der SPD-Fraktionen in den Gemeinden, Kreisen, Gemeindeverbänden sowie Ortsbeiräten, die Ortsvorsteher/Ortsbürgermeister und in Ausschüssen tätige sachkundige Bürger/Einwohner;
  • Beschäftigte der Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie ihrer Einrichtungen und Unternehmen;
  • Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion sowie deren Mitarbeiter und Beschäftigte der SPD-Fraktion;
  • Beschäftigte der kommunalen Spitzenverbände;
  • Mitglieder der SPD und ihr nahestehende Bürger/Einwohner mit kommunalpolitischem Interesse.

Die ordentlichen Mitglieder der SGK müssen sich den sozialdemokratischen Grundsätzen in der Kommunalpolitik verbunden fühlen. Die Aufnahme in die SGK erfolgt durch eine Beitrittserklärung an den Vorstand. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft ist der Antrag auf den Beitritt zur Bundes-SGK verbunden.
Fördernde Mitglieder der SGK können alle an der Kommunalpolitik interessierten natürlichen und juristischen Personen werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
Für die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten als Mitglied wird ein Beitrag erhoben. Über dessen Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

Ob bereits mit einem kommunalen Mandat ausgestattet oder eben nur interessiert an dem, was in der Gemeinde mit ihren Ortsteilen, in der Stadt, im Kreis geschieht und vieles davon nachvollziehen oder verstehen zu können – eine Mitgliedschaft in der SGK Brandenburg, die den Gedanken der "Gemeinschaft", der Solidarität hoch hält, kostet nicht viel, kann aber von hohem Nutzen sein.


An einer Mitgliedschaft interessiert?

Nachstehend lassen sich Aufnahmeformular und Beitragstabelle als PDF-Dokument herunterladen.

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