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Übertragung von leitenden Ämtern auf Zeit in der Kommunalverwaltung

 Frage:

Nach einem von uns verabschiedeten Handlungsrahmen "Neue Verwaltungsstruktur" sind bestimmte Führungspositionen unterhalb der Dezernenten-Ebene befristet übertragen worden.

Die Verwaltung fordert nun die Aufhebung dieser Massnahme und die Beförderung der Amtsinhaber, mit der Begründung, es lägen keine ausreichenden gesetzlichen Grundlagen vor. 

Antwort: 

Nach Durchsicht der Vorlage sind zwei Komplexe zu unterscheiden:

1. Ämter in leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit
Es gibt in Niedersachsen in § 194 a NBG eine gesetzliche Ermächtigung, diese bezieht sich praktisch aber nur auf Ämter in der Landesverwaltung und dabei auch nur in den B-Gruppen. Sie kann also für die von Euch angestrebten Ämter nicht angewendet werden.

2. Zulagen für die Wahrnehmung von befristeten besonderen Funktionen
 Auch hier kann ich der Auslegung der Kreisverwaltung hinsichtlich § 45 BBesG nicht widersprechen, dass dies nach dem Willen des Gesetzgebers nur für zeitweise Aufgabenübertragung, wie z.B. bei Projektarbeit gelten soll, nicht aber für ständige Führungsämter.

Insoweit könnte Ihr auch nach meiner Erkenntnis das Modell derzeit nicht durchführen. Ich meine mich im übrigen zu erinnern, dass sich die Landeshauptstadt Hannover ebenfalls längere Zeit mit diesem Modell beschäftigt hat. Hier könnte man ja mit der Fraktionsgeschäftsführung noch einmal Kontakt aufnehmen.

   

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