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Beschlüsse

     Beschluss

der Mitgliederversammlung der SGK Sachsen-Anhalt vom 28.04.2006 in Halberstadt

Der Landesverband der SGK Sachsen-Anhalt nimmt die Bildung der neuen CDU/SPD-Landesregierung zum Anlass, im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gemeinsam mit den sozialdemokratischen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern ihre Erwartungen an die neue Landesregierung zu formulieren.

  1. Der Landesverband der SGK Sachsen-Anhalt unterstützt die im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vereinbarten Ziele
    - der flächendeckenden Einführung von Einheitsgemeinden,
    - der Neuausrichtung des Finanzausgleichsgesetzes,
    - der Regelung der Stadt-Umland-Beziehungen, insbesondere der  Oberzentren Halle und Magdeburg,
    - der Evaluation des Kommunalwirtschaftsrechts,
    - der Einführung eines Konsultationsverfahrens zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden,
    und fordert eine zügige, aber qualitativ hochwertige Umsetzung.
  2. Bezüglich einzelner Aufgabenfelder erwartet die SGK Sachsen-Anhalt

    a) Bei der Einführung von Einheitsgemeinden
    ist zügig ein flexibles Leitbild für Größenordnungen und Leistungsfähigkeit zu entwickeln, das sich nicht nur an Einwohnerzahlen, sondern auch an regionalen, wirtschaftlichen, raumordnerischen/landesplanerischen und verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten orientiert. Dieses Leitbild muss auch für andere kommunal bedeutsame Aufgabenfelder, etwa für die Fortentwicklung des Brandschutzes, Orientierung geben. Als erste Maßnahme der Kommunalreform sind finanzintensive Investitionsvorhaben in Verwaltungsgemeinschaften, insbesondere für die Verwaltung, unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen.

    b) Bei der Einführung von Einheitsgemeinden
    ist zudem zu beachten, dass auch bei einzelnen Mittelzentren des Landes eine Stadt-Umland-Problematik besteht. Auf die entsprechenden Unterlagen der Stabsstelle für Kommunalreform im Ministerium des Innern aus der 3. Legislaturperiode auf der Basis des entsprechenden Gutachtens von Dr. Greiving/Dr.Turowski kann hier nur verwiesen werden. Von daher hält es die SGK Sachsen-Anhalt auch für erforderlich, diese Stadt-Umland-Verhältnisse zu ordnen und insbesondere eine Einkreisung von Mittelzentren durch eine Einheitsgemeinde zu verhindern.

    c) Bei der Frage der Angemessenheit der Finanzausstattung bei künftigen Aufgabenübertragungen (Konnexitätsprinzip) ist eine Formel zu entwickeln, die auf einen Mittelwert der zu erwartenden Kosten für die Aufgabenübertragung orientiert. Modelle aus anderen Bundesländern oder die Modelle, wie sie in der 3. Legislaturperiode zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung geplant waren, sollten berücksichtigt werden. Eine auf Einzelaufgaben aufgebaute Vollkostenrechnung ist aus Sicht der SGK Sachsen-Anhalt nicht praktikabel.

    d) Bei der Evaluierung des kommunalen Wirtschaftsrechts muss insbesondere auf eine Aufhebung der überzogenen Beschränkungen für kommunale wirtschaftliche Unternehmen (z.B. Stadtwerke) hingewirkt werden.

 

Antrag des Vorstandes an die Mitgliederversammlung am 12.11.05 in Halle

Forderung der SGK Sachsen-Anhalt an die neue Regierungskoalition im Bund

Aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen

Trotz steigender Einnahmen aus der Gewerbesteuer haben viele Kommunen ein erhebliches strukturelles Defizit. Insbesondere in den Kommunen mit stark defizitären Verwaltungshaushalten ist keine Lösung der erheblichen Finanzprobleme aus eigener Kraft möglich. Die SGK Sachsen-Anhalt bekräftigt die Forderung nach Erhalt und Weiterentwicklung der Gewerbesteuer als der wichtigsten, wirtschaftsbezogenen Kommunalsteuer. Dabei müssen folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:
1. Beibehaltung eines – zur Gewährleistung ausreichender finanzieller Handlungsspielräume – unbeschränkten Hebesatzrechts;

2. deutliche Verstetigung der Steuereinnahmen;

3. Stärkung der Ertragskraft;- Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen;

4. Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen;

5. Schaffung von mehr Steuergerechtigkeit.
Der z.B. von der "Stiftung Marktwirtschaft" vorgeschlagene Ersatz der Gewerbesteuer bietet keine Gewähr für eine langfristige Stabilisierung der Einnahmen der Kommunen. Solche Vorschläge sind ungerecht, belasten die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich und verhindern eine Verbesserung der Finanzlage der Kommunen. Die Kommunen hätten große Steuerausfälle zu tragen, was zu einer weiteren Verschärfung der dramatischen Finanzlage der Kommunen führen würde.

Neue Arbeitsmarktpolitik fortsetzen – kommunale Entlastung sicherstellen

Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe war ein notwendiger und richtiger Schritt zu einer neuen Arbeitsmarktpolitik. Die zugesicherten Entlastungen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro müssen aber auch tatsächlich jährlich bei den Kommunen zukommen. Zumindest bei den Kommunen in Sachsen-Anhalt ist diese Entlastung nicht eingetreten. Im Gegenteil, es sind sogar Mehrbelastungen zu befürchten. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben Erhebliches geleistet, um der wichtigen Reform des Bundes zum Erfolg zu verhelfen. Ohne die Kommunen wäre die Einführung des ALG II völlig gescheitert. Deshalb sind die gesetzlich festgelegten Revisionstermine einzuhalten. Bei der gesetzlich festgelegten Revision muss eine finanzielle Nachsteuerung erreicht werden, welche die zugesagte Entlastung auch der Kommunen auch in den ostdeutschen Bundesländern sicherstellt. Der Bund muss auch künftig zu seiner Verantwortung bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit stehen. Dazu gehören auch die finanzielle Verantwortung für die Grundsicherung für Arbeitsuchende und eine Beteiligung an den Kosten für Unterkunft.

Erneuerung des Sozialstaates

Die Ausgaben der Kommunen im Bereich der Sozialpolitik sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Neben der notwendigen Entlastung durch die Arbeitsmarktreform müssen die Kommunen auch durch eine Verbesserung und Neugestaltung der vorgelagerten sozialen Sicherungssysteme von Ausgaben entlastet werden. Die vorgesehenen Reformen in den Bereichen Gesundheit und Alterssicherung dürfen auf keinen Fall zu einer finanziellen Belastung der Kommunen führen.
Das Bundessozialhilfegesetz ist zur Überbrückung von Notlagen geschaffen worden; es ist nicht als dauerhaftes Leistungsgesetz konzipiert worden. Die Kosten für den Bereich der Hilfe in besonderen Lebenslagen (Eingliederungshilfe) steigen weiter an. Die SGK Sachsen-Anhalt fordert deshalb die neue Bundesregierung auf, ein Leistungsgesetz des Bundes für die Beratung, Betreuung und Versorgung von Menschen mit Behinderungen zu schaffen.
Die Zahl der älteren Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Daher fordert die SGK Sachsen-Anhalt eine zügige Reform der sozialen Pflegeversicherung, die eine ausreichende finanzielle Absicherung der Pflege sicherstellt und den pflegebedürftigen Menschen bessere Chancen für eine bedarfsgerechte Pflege ermöglicht. Bei der Neuausrichtung der Pflegeversicherung darf es zu keiner Verlagerung von Aufgaben auf die Kommunen ohne finanziellen Ausgleich kommen.
Die bedarfsorientierte Grundsicherung muss vor dem Hintergrund der Erfahrungen in den letzten Jahren und der Neuausrichtung der Renten- und der Pflegeversicherung weiterentwickelt werden. Zudem muss der Bundesgesetzgeber die zugesagte Überprüfung der Kostenerstattung an die Kommunen vornehmen und diese Kostenerstattung an die tatsächlichen Aufwendungen anpassen.



Der SPD-Landesparteitag am 29./ 30. Oktober 2004 in Aschersleben: 

Mitgliedschaft sozialdemokratischer Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in der SGK Sachsen-Anhalt 

1. Der Landesparteitag fordert die sozialdemokratischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in den Kreistagen, Stadt- und  Gemeinderäten auf, Mitglied in der SGK zu werden.

2. Dies gilt auch für sozialdemokratische Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Beigeordnete.

Begründung:

Die SGK als organisatorisches und kommunales Standbein der SPD ist für die Partei und die kommunalpolitisch Tätigen unverzichtbar geworden. Die SGK kann jedoch ihr Dienstleistungsangebot für die SPD und die kommunalpolitisch Tätigen nur erhalten und ausbauen, wenn sie durch entsprechende Mitgliederzahlen auch organisatorisch und finanziell in die Lage versetzt wird , dieser Aufgabe nachzukommen.

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