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Bundeskabinett beschließt Gemeindefinanzreform
Das Bundeskabinett hat am 13. August 2003 die Gesetzentwürfe zur Gemeindefinanzreform und zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige beschlossen.
Danach soll die Gewerbesteuer in eine Gemeindewirtschaftssteuer umgewandelt werden. Alle Freiberufler und Selbstständige sollen einbezogen werden. Es ist keine Erweiterung der Bemessungsgrundlagen vorgesehen; alle bisherigen Hinzurechnungen sollen sogar entfallen. Darüber hinaus sollen u.a. die Steuermesszahlen gesenkt und die Staffelung der Steuermesszahlen beseitigt werden. Des weiteren sollen die Gesellschafterfremdfinanzierung neugestaltet und die Verlustverrechnung beschränkt werden. Zudem soll der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von 2,2 % auf 3,6 % erhöht werden. Durch diese Maßnahmen sollen die Kommunen insgesamt Mehreinnahmen von 2,5 Mrd. Euro erhalten, davon entfallen 1,9 Mrd. Euro auf die Erhöhung des Umsatzsteueranteils.
Der Entwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt enthält u.a. umfangreiche Regelungen zu dem neuen Arbeitslosengeld II und zum Aufbau von Job-Centern. Durch die in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige sollen die Kommunen im Jahr 2004 um 1,9 Mrd. Euro und ab dem Jahr 2005 um 2,5 Mrd. Euro entlastet werden. Von diesen Beträgen sollen jeweils 1,5 Mrd. Euro für die Ausweitung der Kinderbetreuung für die unter 3jährigen vorgesehen werden.
Diese Gesetzentwürfe bieten nach Einschätzung der Bundes-SGK keine Gewähr für eine durchgreifende Gemeindefinanzreform zum 01. Januar 2004 mit einer deutlichen finanziellen Besserstellung der Kommunen.
Die vorgesehenen Maßnahmen bei der Gewerbesteuer lassen nicht erkennen, dass die formulierten Ziele, die Einnahmen der Kommunen zu verstetigen und die Möglichkeiten der großen Unternehmen zur Umgehung der Gewerbesteuerzahlung nachhaltig zu unterbinden, erreicht werden können. Das sogenannte Kommunalmodell, das Hinzurechnungen u.a. von Mieten, Pachten und Leasingraten vorsieht, ist nach Auffassung der Bundes-SGK besser geeignet, den genannten Zielen gerecht zu werden.
Auch wenn mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Gewerbesteuer die Forderung der Bundes-SGK und der Kommunalen Spitzenverbände aufgegriffen wird, dass die Freiberufler gewerbesteuerpflichtig werden sollen, halten wir die weiteren Vorhaben für eine Gemeindewirtschaftssteuer nicht für sachgerecht.
Die vorgesehene Senkung der Steuermesszahlen und der geplante Wegfall aller, auch bisheriger Zurechnungen aus der Gewerbesteuer würde für die Gemeinden einen erheblichen Einnahmeausfall bedeuten. Dieses könnte auch nicht durch die vorgesehenen Instrumente zur Mindestbesteuerung und Beschränkung der Gesellschafterfremdfinanzierung aufgefangen werden. Die zur Kompensation beabsichtigte stärkere Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer würde erhebliche Probleme aufwerfen, zumal die Erhöhung des Umsatzsteueranteils kein geeigneter Ersatz für die Modernisierung der Gewerbesteuer ist. Die Gewerbesteuer würde letztendlich zu einer reinen Gewinnsteuer; sie würde damit in ihrer Existenz viel leichter in Frage zu stellen sein. Zudem ist zu klären, ob eine derartige Veränderung der Gewerbesteuer mit den Vorgaben des Grundgesetzes überhaupt in Einklang steht.
In Bezug auf die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige reichen die vorgesehenen Entlastungen bei weitem nicht aus, um insbesondere auch den strukturschwachen Kommunen wieder einen größeren finanziellen Handlungsspielraum zu verschaffen. Die vorgesehene Refinanzierung des Bundes über Umsatzsteueranteile von den Ländern birgt die große Gefahr, dass die Länder diese Einnahmeausfälle voll von den Kommunen einfordern. Zudem ist durch den Gesetzentwurf nicht gänzlich ausgeschlossen, dass die Kommunen doch wieder für einen Teil der Langzeitarbeitslosen zuständig sein könnten. Die Bundes-SGK vertritt weiterhin die Auffassung, dass die Kommunen direkt um mehrere Milliarden Euro entlastet werden müssen, wie dies auch in dem Beschluss des SPD-Sonderparteitages vom 01. Juni 2003 zum Ausdruck kommt. Und es muss eine klare gesetzliche Regelung geben, wonach erwerbsfähige Langzeitarbeitslose ausschließlich in die Zuständigkeit der neuen Bundesagentur für Arbeit gehören.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundes-SGK an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion appelliert, an den "Eckpunkten für eine umfassende Gemeindefinanzreform", die zudem vom Bundestag beschlossen worden sind, festzuhalten. In diesen Eckpunkten wird zu Recht eine modernisierte Gewerbesteuer mit den Elementen Ausweitung des Kreises der Steuerpflichtigen und Erweiterung der Bemessungsgrundlagen gefordert. Zudem wird auch in diesem Beschluss festgestellt, dass die Kommunen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige um mehrere Milliarden Euro entlastet werden sollen.
Die Texte der Gesetzentwürfe bieten die Internetseiten des Bundesfinanzministeriums und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Weitere Informationen sind auch über die Internetseiten des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zu erhalten.
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