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Gemeindefinanzreform II


Gemeindefinanzreform muss zum Erfolg werden

Der Parteirat der SPD und die SPD-Bundestagsfraktion haben in ihren Sitzungen in der ersten Septemberwoche deutlich den Unmut in der SPD über den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Gemeindefinanzreform zum Ausdruck gebracht. Nun steht fest, der vorliegende Gesetzentwurf soll verbessert werden. Ziel soll eine schnelle, deutliche und nachhaltige Entlastung der Kommunen sein. Diesen Auftrag an eine Koalitionsarbeitgruppe der Regierungsfraktionen im Bundestag unterstützt die Bundes-SGK.

Wir werden für unsere Position werben, dass die Gewerbesteuer auch künftig als Realsteuer ausgestaltet und nicht weiter zu einer reinen Gewinnsteuer entwickelt wird. Wir sind der festen Überzeugung, dass den Unternehmen auch bei ungünstiger Finanzlage ein Beitrag zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur abverlangt werden darf. Niemand ist der Auffassung, dass Unternehmen ihren Wasserverbrauch in Abhängigkeit von ihrer Ertragslage bezahlen müssen. Da nicht alle Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen über Gebühren und Beiträge zu finanzieren sind, bedarf es auch kommunaler Steuereinnahmen. Und wer den Gedanken der grundgesetzlich verankerten kommunalen Selbstverwaltung ernst meint, der weiß auch, dass Selbstverwaltung nur so lange existiert, wie auch eigene Steuereinnahmen und -quellen vorhanden sind.

Die Kommunen brauchen eine durchgreifende Gemeindefinanzreform mit einer zukunftsfähigen wirtschaftsbezogenen Kommunalsteuer, die Einnahmen in einer Höhe ermöglicht, um die vielfältigen Aufgaben in den Kommunen sachgerecht finanzieren zu können. Von vielen Leistungen profitiert die örtliche Wirtschaft, durch die Bereitstellung leistungsfähiger Infrastruktur und auch als Auftragnehmer. Daher muss die örtliche Wirtschaft dauerhaft einen gerechten Beitrag zur Finanzierung der Kommunen leisten.

Nach unserer Auffassung bietet das Kommunalmodell auch weiterhin die besseren Voraussetzungen, um den genannten Zielen gerecht zu werden. Wir werden uns in Übereinstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden weiter für die Realisierung der Eckpunkte des Kommunalmodells einsetzen.

Darüber hinaus brauchen wir eine deutliche Entlastung auf der Ausgabenseite in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Deshalb begrüßen wir die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige in einem neuen bundesfinanzierten Leistungsrecht. Der hierzu vorgelegte Entwurf eines vierten Gesetzes zur Modernisierung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) weist in die richtige Richtung.

Aus unserer Sicht gilt es, in dem vorliegenden Gesetzentwurf noch deutlicher klarzustellen, wer künftig als erwerbsfähig gilt und somit in den Leistungsbereich des neuen Leistungsrechtes fällt. Auch die Frage der Form der Kooperation der künftigen Agentur für Arbeit in den Regionen mit den Kommunen und anderen Trägern bedarf eines klaren Rahmens, der Planungssicherheit gewährleistet. Wir werden uns in dieses so wichtige gesellschaftliche Projekt einbringen und auch künftig unseren Beitrag dazu leisten, dass Arbeitsmarktpolitik den Betroffenen hilft und eine neue Kooperationsstruktur, eine neue Kultur der Arbeitsvermittlung aufgebaut wird.

Schließlich steht auch hier die Frage der tatsächlichen Entlastung der Kommunen an. Wer den Kommunen, die am stärksten unter Sozialhilfelasten aufgrund von Arbeitslosigkeit leiden, helfen will, der muss Sorge dafür tragen, dass die mit der Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes entstehende Entlastung bei der Sozialhilfe nicht durch falsch verstandene Refinanzierungsmaßnahmen von Bund und Ländern überkompensiert wird. Hier lässt sich im Paket der Gemeindefinanzreform noch einiges Gutes für die Kommunen tun.

Die Kommunalpolitiker von CDU/CSU sind weiterhin gefordert, ihren Spitzenvertretern deutlich zu machen, dass ein Sofortprogramm zu kurz greift und die von CDU/CSU vorgesehene Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit der falsche Weg ist, um die Kommunen dauerhaft von Sozialhilfekosten zu entlasten.

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