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Kommunen brauchen eine durchgreifende Gemeindefinanzreform
Mit den Entscheidungen im Deutschen Bundestag am 17. Oktober 2003 ist der Grundstein für eine tragfähige Gemeindefinanzreform gelegt worden. Die Bundes-SGK begrüßt die beschlossene Gemeindewirtschaftssteuer, die eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Regierungsentwurf darstellt. Die von der SPD-Bundestagsfraktion beschlossenen Änderungen, die in das Gemeindewirtschaftssteuergesetz eingefügt wurden, bieten eine gute Gewähr für eine schnelle, spürbare und nachhaltige Verbesserung der Einnahmen der Kommunen.
Die neue Gemeindewirtschaftssteuer und die Senkung der Gewerbesteuerumlage ergeben eine Einnahmeverbesserung der Kommunen von 3 Mrd. € jährlich. Der Realsteuercharakter der bisherigen Gewerbesteuer bleibt erhalten. Freiberufler werden mit einbezogen. Die Gewerbesteuerumlage soll deutlich gesenkt werden. Damit ist die SPD-Bundestagsfraktion den Vorschlägen der Kommunalen Spitzenverbände einen großen Schritt entgegen gekommen, sowohl in Richtung auf eine Strukturverbesserung der Gewerbesteuer als auch in Bezug auf eine schnelle Hilfe. Weitere Informationen zur Gemeindewirtschaftssteuer
Der Strukturwechsel bei der Arbeitsmarktpolitik, wie er u.a. mit dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) am 17. Oktober 2003 im Bundestag beschlossen wurde, findet ebenfalls die Zustimmung der Bundes-SGK. Mit diesem Gesetz wird der jahrzehntelangen Forderung nachgekommen, die Kommunen von den Folgekosten der Arbeitslosigkeit zu entlasten. Künftig ist der Bund für Leistungen an erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger zuständig. Zudem schafft das Gesetz die Voraussetzungen für eine verbesserte Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt und eine enge Kooperation zwischen der neuen Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen in den neu aufzubauenden Job-Centern. Die von der SPD-Bundestagsfraktion beschlossenen Änderungen haben den Regierungsentwurf insbesondere im Hinblick auf die Konkretisierung des Kreises der Leistungsberechtigten wesentlich verbessert. Unzureichend sind allerdings weiterhin die vorgesehenen finanziellen Entlastungen der Kommunen in Höhe von 1,9 Mrd. € in 2004 und von 2,5 Mrd. € ab 2005.
CDU/CSU haben das dritte und vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Bundestag abgelehnt. Sie favorisieren den vom Land Hessen auch über den Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Existenzgrundlagengesetzes (EGG). Entgegen der Zielsetzung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung würde die Umsetzung des EGG zu weiteren Belastungen der kommunalen Ebene führen. In diesem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die Kreise und kreisfreien Städte für alle erwerbsfähigen Menschen zuständig sein sollen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben; für die Arbeitslosenhilfeempfänger würden die Kommunen zuständig. Zudem würde die Verpflichtung, jedem Erwerbstätigen eine öffentliche Beschäftigungsmaßnahme oder eine Weiterbildung anzubieten, zu einem erheblichen Verdrängungswettbewerb gegenüber der örtlichen Wirtschaft und insbesondere der Handwerkerschaft führen. Die Vorschläge des Landes Hessen für eine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit lehnt die Bundes-SGK in Übereinstimmung mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund entschieden ab. Weitere Informationen zum vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und zum EGG
Nachdem die SPD-Bundestagsfraktion wichtige Verbesserungen an den Regierungsentwürfen erreicht hat, CDU/CSU sich allerdings weiterhin einer umfassenden Gemeindefinanzreform verweigern, wie sie mit ihrer Ablehnung der entsprechenden Gesetzentwürfe im Bundestag bewiesen haben, muss jetzt der Druck auf den Bundesrat erhöht werden, und zwar insbesondere auf die CDU/CSU-geführten Bundesländer. Denn die Mehrheit der CDU/CSU-Kommunalpolitiker stellt sich aus sachlichen Gründen hinter die Forderungen der Kommunalen Spitzenverbände. „Parteitaktik sollte zurücktreten, damit den Städten und ihren Bürgerinnen und Bürgern jetzt rasch geholfen wird", so die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU), Präsidentin des Deutschen Städtetages.
Vor diesem Hintergrund sollten in den kommunalen Vertretungskörperschaften Resolutionen verabschiedet werden, die alle am weiteren Gesetzgebungsverfahren Beteiligten – Bundesrat und Mitglieder des Vermittlungsausschusses – auffordern, ihrer Verantwortung für die Kommunen gerecht zu werden. (siehe hierzu Musterresolution)