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Kurzinfo zur Gemeindewirtschaftssteuer (10/2003)

Kurzinformationen zur Gemeindewirtschaftssteuer
(Stand: 20. Oktober 2003)

Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober 2003 mit den Stimmen der Regierungskoalitionen die Gemeindewirtschaftssteuer beschlossen. Die Kommunen sollen durch die Gemeindewirtschaftssteuer und die Absenkung der Gewerbesteuerumlage Mehreinnahmen im Jahr der vollen Wirksamkeit von 3 Mrd. € erhalten; im Kassenjahr 2004 2,5 Mrd. € aufwachsend bis 2007 auf 3,5 Mrd. €. Dies sind rund 500 Mio. € mehr als im Regierungsentwurf vorgesehen war.

Bei der neuen Gemeindewirtschaftssteuer soll es zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage bei der hälftigen Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen bleiben (heutige Rechtslage bei der Gewerbesteuer) und zusätzlich eine Hinzurechnung von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren an verbundene Unternehmen eingeführt werden. Freiberufler und Selbstständige werden in die Gemeindewirtschaftssteuer einbezogen. Damit sind zwei Kernelemente des sogenannten Kommunalmodells aufgegriffen worden. Durch diese Maßnahmen wird der Konjunkturabhängigkeit der heutigen Gewerbesteuer entgegengewirkt und dafür gesorgt, dass auch die größeren Konzerne künftig wieder einen Beitrag zum kommunalen Steueraufkommen leisten.

Des weiteren sind Änderungen bei der Freibetragsregelung und der Ausgestaltung des Staffeltarifs vorgesehen. Mit Ausnahme der Eingangszone mit halber Messzahl (1,6) von 25.000 bis 35.000 € Gewerbeertrag bei Personenunternehmen und Freiberuflern soll eine einheitliche Steuermesszahl (Steuertarif) von 3,2 für alle Steuerpflichtigen zur Anwendung kommen. Die aus dem Regierungsentwurf übernommene Abschaffung des Betriebsausgabenabzugs ist einerseits eine wesentliche Steuervereinfachung, andererseits sichert diese Maßnahme Steueraufkommen von Bund, Ländern und Gemeinden.

Ein weiteres Element der Gemeindewirtschaftssteuer ist die Schließung von Steuerschlupflöchern; und zwar durch die vorgesehene Mindestgewinnbesteuerung und Neuregelungen bei der Gesellschafterfremdfinanzierung (Hinzurechnung von Zinsen für die Überlassung von Fremdkapital zum steuerlichen Gewinn, die an verbundene Unternehmen und an Gesellschafter oder ihnen nahestehende Personen gezahlt werden).

Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen wird das Steuermehraufkommen den Städten und Gemeinden vollständig bei der Gemeindewirtschaftsteuer entstehen. Dazu ist eine Absenkung der Gewerbesteuerumlage vorgesehen, die sicherstellt, dass ein Großteil der finanziellen Entlastung der Kommunen wirklich schon vom Jahresbeginn 2004 an wirksam wird. Auf die zuvor vorgesehene Anhebung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer ist verzichtet worden. Damit wird einem zentralen Anliegen der Kommunen Rechnung getragen, nämlich der Forderung nach Sicherung und Stärkung ihrer finanziellen Autonomie.

Die Gemeindewirtschaftssteuer wird gegenüber dem geltenden Recht und dem Regierungsentwurf nicht nur durch die Einbeziehung der Freiberufler, sondern auch durch eine gezielte Bekämpfung von Gestaltungsmöglichkeiten zwischen verbundenen Unternehmen auf eine breitere Basis gestellt. Mit der Gemeindewirtschaftssteuer wird auch dem Anliegen Rechnung getragen, dem eigenkapitalschwachen Mittelstand keine zusätzlichen Belastungen aufzuerlegen, so wie dies auch mit dem Kommunalmodell der Kommunalen Spitzenverbände beabsichtigt war.

Im Hinblick auf die Einbeziehung der Freiberufler, die insbesondere von den entsprechenden Verbänden sowie von CDU/CSU und FDP kritisiert wird, muss berücksichtigt werden, dass Personenunternehmen und Freiberufler ihre Gemeindewirtschaftssteuerschulden pauschal in Höhe des 3,8-fachen Steuermessbetrages von ihrer Einkommensteuerschuld abziehen können. Abgezogen wird allerdings höchstens die festgesetzte Gemeindewirtschaftssteuer. Deshalb entsteht für den Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung der Rückwirkungen auf den Solidaritätszuschlag nur dort eine Belastung, wo der örtliche Hebesatz ca. 400 Punkte übersteigt.

Die Gemeindewirtschaftssteuer, wie sie vom Bundestag mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN beschlossen worden ist, wird von der Bundes-SGK begrüßt. Sie bietet die Gewähr für eine schnelle, spürbare und nachhaltige Verbesserung der Einnahmen der Kommunen.

CDU/CSU und FDP haben die Gemeindewirtschaftssteuer im Bundestag abgelehnt. Das Festhalten von CDU/CSU an ihrem Sofortprogramm und die Verschiebung einer durchgreifenden Gemeindefinanzreform werden vom Deutschen Städtetag und vom Deutschen Städte- und Gemeindebund zurecht als unzureichend angesehen. Die CDU/CSU-geführten Bundesländer sollten jetzt dem Appell des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes folgen und die Gemeindewirtschaftssteuer im Bundesrat mit beschließen. „Parteitaktik sollte zurücktreten, damit den Städten und ihren Bürgerinnen und Bürgern jetzt rasch geholfen wird", so die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU), Präsidentin des Deutschen Städtetages, in einer Pressemitteilung am 10. Oktober 2003.

Kurzinformationen zur Gemeindewirtschaftssteuer als pdf-Datei

Weitere Informationen:
www.spdfraktion.de; www.bundesfinanzministerium.de, www.staedtetag.de; www.dstgb.de

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