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Kurzinfo zu Hartz IV


Kurzinformationen zum vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(Stand: 20. Oktober 2003)

Die Bundes-SGK begrüßt das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV), das am 17. Oktober 2003 vom Bundestag beschlossen worden ist. Mit diesem Gesetz und durch das erste, zweite und dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wird in Deutschland ein Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik vollzogen. In Zukunft wird jedem Erwerbsfähigen – auf der Grundlage eines einheitlichen Bundesleistungsgesetzes – durch Fallmanagement mittels einer Eingliederungsvereinbarung und mit individueller Beratung sowie passgenauen Hilfen individuell geholfen, um wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig zu sein.

In dem Gesetz „Hartz IV" ist vorgesehen, als Grundvoraussetzung für individuelles Fallmanagement eine überschaubare Fallzahl (75) pro Sachbearbeiter zu schaffen. Diese sollen als Fallmanager qualifiziert sein und auf ein breites Leistungsspektrum zurückgreifen können. Die noch bestehenden Doppelzuständigkeiten für Langzeitarbeitslose sollen durch ein einheitliches System in Trägerschaft des Bundes ersetzt werden. Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige in einem einheitlichen Leistungsrecht in Verantwortung des Bundes (Grundsicherung für Arbeitssuchende) wird der langjährigen Forderung der Kommunalen Spitzenverbände entsprochen, die Kommunen von den Folgekosten der Langzeitarbeitslosigkeit zu entlasten.

Durch die neue Bundesagentur für Arbeit (Bundesanstalt für Arbeit neu) bzw. durch die Job-Center sollen alle notwendigen Leistungen aus einer Hand für die Betroffenen organisiert werden. Das dortige Leistungsspektrum soll sowohl die bestehenden Dienstleistungen der Kommunen als auch die Instrumente zur Eingliederung für Erwerbsfähige der Bundesanstalt für Arbeit beinhalten. Das Gesetz sieht vor, dass die Job-Center mit den Kommunen auf der Grundlage von Vereinbarungen kooperieren sollen. Weitere Leistungen können von den Job-Centern eingekauft werden. Dabei soll die besondere Rolle der freien Träger bei der Erbringung von vielen notwendigen Hilfen berücksichtigt werden.

Gegenüber dem Regierungsentwurf ist jetzt im Gesetz eine eindeutige Regelung getroffen worden, wonach alle Personen, die nicht dauerhaft erwerbsgemindert sind, Anspruch auf Leistungen der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende haben werden. Damit ist eine wichtige Grundsatzentscheidung getroffen worden, die künftige Verschiebebahnhöfe verhindert. Somit entsteht für die Kommunen eine nachhaltige Entlastung im Bereich der Leistungen für die Hilfe zum Lebensunterhalt, zumal nicht nur die Erwerbsfähigen sondern die gesamte Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Leistungen nach dem neuen Leistungsgesetz haben sollen.

Des weiteren ist besonders hervorzuheben, dass der Gesetzgeber die positiven Erkenntnisse aus den vielen Kooperationsprojekten zwischen Kommunen und den Arbeitsämtern konsequent umsetzt, wie u.a. die Verknüpfung der jeweiligen Leistungen durch das passgenaue Fallmanagement. Zusammen mit den bereits vorgesehenen Maßnahmen bildet dieser Reformschritt eine gute Grundlage, um den Betroffenen mehr Chancen als bisher zu geben, um wieder im ersten Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein. Die vorgesehene Einführung finanzieller Anreize für Alleinerziehende und für Familien sind im Gesamtkontext ebenso zielführend, wie die verbesserte Förderung von Berufsrückkehrern.

Dieser Systemwechsel in der Arbeitsmarktpolitik wird von der Bundes-SGK nachdrücklich unterstützt und deckt sich mit vielen Forderungen des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Die vorgesehenen finanziellen Entlastungen der Kommunen in Höhe von 1,9 Mrd. € in 2004 und von 2,5 Mrd. € ab 2005 sind allerdings in mehrerer Hinsicht unzureichend, zumal sie auch noch die Förderung des Ausbaus der Kinderbetreuung für unter Dreijährige enthalten sollen. Die Bundes-SGK wird alles daran setzen, dass die Entlastungen für die Kommunen nach den Beratungen im Bundesrat und dem wahrscheinlichen Vermittlungsverfahren deutlich größer ausfallen werden.

CDU/CSU haben die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Bundestag abgelehnt. Sie favorisieren den vom Land Hessen auch über den Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Existenzgrundlagengesetzes (EGG). Entgegen der Zielsetzung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung würde die Umsetzung des EGG zu weiteren Belastungen der kommunalen Ebene führen. In diesem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die Kreise und die kreisfreien Städte für alle erwerbsfähigen Menschen zuständig sein sollen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben; für die Arbeitslosenhilfeempfänger würden die Kommunen zuständig. Der heute bestehende und zurecht kritisierte Verschiebebahnhof würde zu Lasten der Kommunen fortbestehen. Die im EGG angelegte, nur über eine Grundgesetzänderung zu regelnde Gegenfinanzierung von 2/3 der Leistungen über noch zu findende landesgesetzliche Regelungen würde zu einer weiteren Belastung der Kommunen führen. Damit wäre dem direkten Einfluss der Länder auf einen großen Teil der kommunalen Haushalte Tür und Tor geöffnet. Zudem würde die Verpflichtung, jedem Erwerbstätigen eine öffentliche Beschäftigungsmaßnahme oder eine Weiterbildung anzubieten, zu einem erheblichen Verdrängungswettbewerb gegenüber der örtlichen Wirtschaft und insbesondere der Handwerkerschaft führen. Langfristig würden sich allerdings auch alle Länder schlechter stellen, wenn in den Kommunen die finanziellen Spielräume weiter eingeengt würden.

Die Vorschläge des Landes Hessen für eine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit lehnen wir in Übereinstimmung mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund entschieden ab.

Unabhängig von der noch unzureichenden finanziellen Entlastung der Kommunen und der Frage, ob letztendlich im Bundesrat bzw. im Vermittlungsverfahren eine Mehrheit für eine Verlagerung der Zuständigkeit auf die Bundesebene und die Einrichtung kooperativer Job-Center gefunden wird, sollten die Kommunen weiterhin die Kooperation mit den Arbeitsämtern suchen und entsprechende Kooperationsvereinbarungen abschließen, um für die Betroffenen zielgerichtete Hilfen anbieten zu können. Zudem werden dadurch die Voraussetzungen geschaffen, um rasch im kommenden Jahr funktionsfähige Job-Center zu etablieren.

Kurzinformationen zum vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) als pdf-Datei

Weitere Informationen: www.spdfraktion.de, www.bmwa.bund.de, www.staedtetag.de, www.dstgb.de

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