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Gewerbesteuer und Hartz IV


Ergebnisse Vermittlungsausschuss:
Positive Signale für Kommunen
(Stand: 18. Dezember 2003)

Der Vermittlungsausschuss hat für die Kommunen wesentliche Entscheidungen getroffen, die einerseits die Gewerbesteuer und andererseits die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige (Hartz IV) betreffen. Obwohl die Forderungen der Kommunen nicht gänzlich umgesetzt wurden, werden diese Entscheidungen zu einer Verbesserung der Finanzlage der Kommunen führen. Zudem erfolgen wesentliche Strukturverbesserungen auf Grund der Reform der Arbeitsmarktpolitik.


Gewerbesteuer

  • Das derzeit geltende Gewerbesteuerrecht bleibt bestehen; die Änderungen im Körperschaftssteuerrecht in Bezug auf die Mindestgewinnbesteuerung und die Gesellschafterfremdfinanzierung werden auf das Gewerbesteuerrecht übertragen.
  • Die Gewerbesteuerumlage wird auf das Niveau vor der Unternehmenssteuerreform abgesenkt.

Die Senkung der Gewerbesteuerumlage auf 20 %, die den Kommunen ca. 2,3 Mrd. € Mehreinnahmen bereits in 2004 bringen soll, ist eine notwendige kurzfristige Hilfe für die Kommunen. Diese Maßnahme ist ebenso positiv zu bewerten, wie die Übertragung der neuen Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung und zur Gesellschafterfremdfinanzierung in das Gewerbesteuerrecht. Diese Maßnahmen bedeuten weitere rund 0,7 Mrd. € Einnahmen für die Kommunen. Damit erfolgt eine strukturelle Verbesserung der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer, wie sie auch in der Koalitionsentscheidung für eine Gemeindewirtschaftssteuer angelegt war und für die sich die SPD im Vermittlungsverfahren nachdrücklich eingesetzt hat. Insgesamt haben die Kommunen somit gut 2,5 Mrd. € höhere Einnahmen in 2004 zu erwarten, ansteigend auf über 3,0 Mrd. € ab 2005, da die strukturellen Veränderungen erst ab 2005 voll wirksam werden.

Die kurzfristige Hilfe für die Kommunen und die strukturelle Verbesserung der Gewerbesteuer sind jedoch kein Ersatz für eine durchgreifende Reform der Gewerbesteuer. Diese durchgreifende Reform der Gewerbesteuer in Form einer Gemeindewirtschaftssteuer mit der Einbeziehung der Freiberufler und einer deutlichen Verbreiterung der Bemessungsgrundlage ist von der CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat blockiert worden. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, da die CDU auf ihrem Bundesparteitag Anfang Dezember indirekt die Abschaffung der Gewerbesteuer beschlossen hat. Die CDU will den Kommunen eine neue wirtschaftskraftbezogene Einnahme aus der Einkommensteuer und der Körperschaftssteuer verschaffen, und zwar im Rahmen des Steuerkonzeptes von Friedrich Merz. Die Gewerbesteuer soll durch ein modifiziertes BDI/VCI-Modell, das in der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen keine Mehrheit gefunden hat, ersetzt werden. Die CDU stellt sich damit gegen ihre eigenen Kommunalpolitiker, die sich im Deutschen Städtetag und im Deutschen Städte- und Gemeindebund für eine durchgreifende Reform der Gewerbesteuer ausgesprochen haben.

Vor diesem Hintergrund ist der jetzt gefundene Kompromiss im Vermittlungsverfahren ein Erfolg für die SPD, die eine durchaus denkbare Abschaffung der Gewerbesteuer verhindert hat. Zudem werden die Einnahmen der Kommunen aus der Gewerbesteuer durch die Gewerbesteuerumlagensenkung in Verbindung mit den genannten strukturellen Verbesserungen der Gewerbesteuer gesichert und erhöht.


Hartz IV – Zusammenlegung Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige

  • Die im sogenannten Hartz IV-Gesetz vorgesehene Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist beschlossen. Die Trägerschaft für die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) wird bei der neuen Bundesagentur für Arbeit liegen. Die Kommunen werden die Trägerschaft für einzelne Leistungen übernehmen. Die Regelung wird ab 01. Januar 2005 in Kraft treten.
  • Um eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten, sollen die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen im Bezirk jeder Agentur für Arbeit eine Arbeitsgemeinschaft bilden, um die in der Verantwortung der Bundesagentur für Arbeit liegenden Job-Center auszugestalten. Die Arbeitgemeinschaft nimmt die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit als Leistungsträger wahr. Die Kommunen sollen der Arbeitsgemeinschaft die Wahrnehmung ihrer Aufgaben übertragen. Die Arbeitsgemeinschaft soll berechtigt sein, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Verwaltungsakte und Bescheide zu erlassen. Die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft führt ein Geschäftsführer, der gemeinsam von den beiden Trägern zu bestellen ist.
  • Alle Erwerbsfähigen, einschließlich der Haushaltsgemeinschaft, bekommen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Bei Streitigkeiten über die Erwerbsfähigkeit oder die Bedürftigkeit soll eine gemeinsame Einigungsstelle entscheiden.
  • Das sogenannte Optionsmodell soll in einem separaten Gesetz zu Beginn des kommenden Jahres konkretisiert werden. Den Kreisen und kreisfreien Städten soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, auf Antrag die komplette Trägerschaft auf freiwilliger Basis zu übernehmen. Im Falle einer kompletten Trägerschaft sollen den Kommunen die Kosten pauschal erstattet werden.
  • Um die Kooperationsregelung zwischen der neuen Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen zu sichern und eine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit im Vermittlungsverfahren zu verhindern, ist im Verfahren entschieden worden, dass die Kommunen künftig u.a. die Wohnkostenhilfen (Leistungen für Unterkunft und Heizung) für alle Arbeitslosengeld II – Empfänger finanzieren sollen. Die Länder werden u.a. durch den Wegfall der besonderen Mietzuschüsse (Wohngeldreform) um rund 2,5 Mrd. € entlastet; dieser Betrag soll den Kommunen zugute kommen. Es bleibt damit bei einer Nettoentlastung der Kommunen von rund 2,5 Mrd. €. Ein Ausgleich für Ostdeutschland wird rund 800 Mio. € jährlich, befristet bis 2009, betragen.

Die SPD hat sich im Vermittlungsausschuss mit ihrem Vorhaben der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige in der Hauptverantwortung des Bundes durchgesetzt. Damit wird der langjährigen Forderung der Kommunen und der Bundes-SGK nachgekommen, die Kommunen von Folgekosten der Langzeitarbeitslosigkeit zu entlasten. Die Höhe der Entlastung von 2,5 Mrd. € entspricht nicht der ursprünglichen Forderung der Kommunen, ist aber angesichts der schwierigen Ausgangslage vor dem Vermittlungsverfahren – Gefahr der Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit entsprechend der Forderung der CDU-geführten Länder und der einheitlichen Ablehnung einer Umsatzsteuerfinanzierungsregelung durch alle Länder – ein für die Kommunen positiver Kompromiss. Die bei einer Realisierung des Existenzgrundlagensicherungsgesetzes des Landes Hessen zu erwartenden negativen Folgen für die Kommunen konnten somit von der SPD erfolgreich abgewehrt werden; es wird keine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit geben.

Die Länder sind jetzt in der Pflicht, ihre Einsparungen durch die Wohngeldreform in Höhe von rund 2,5 Mrd. € ohne Abstriche an die Kommunen weiterzureichen und dabei insbesondere den strukturschwachen Kommunen mit hohen Belastungen durch die Langzeitarbeitslosigkeit die notwendige Entlastung zukommen zu lassen. In 2004 sind dafür die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen zu schaffen. Die Weitergabe der 2,5 Mrd. € werden wir nachdrücklich einfordern.

Angesichts der großen Zahl der Arbeitslosenhilfeempfängern in Ostdeutschland und der damit verbundenen hohen finanziellen Belastung der dortigen Kommunen bei der Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für Erwerbsfähige ist der Ausgleich für diese Region angemessen. Auch hier gilt, dass die Kommunen diesen Ausgleich vollständig erhalten müssen.

Die jetzt gefundene Kooperationslösung in Form von Arbeitsgemeinschaften zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen bietet die Möglichkeit, dass die Kommunen ihre Leistungen gleichberechtigt einbringen können. Damit ist eine zentrale Forderung aus den Kommunalen Spitzenverbänden aufgegriffen worden.


Reform der Sozialhilfe

Das Bundessozialhilfegesetz wird in das Sozialgesetzbuch eingegliedert und wird damit das neue SGB XII. Das Neue Gesetz tritt am 01.01.2005 in Kraft.

Durch die Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) werden viele einschlägige Regelungen des bisherigen Gesetzes nicht mehr notwendig sein. Dementsprechend hat der Gesetzgeber Anpassungen vorgenommen.

Mit der Sozialhilfereform werden die Regelsätze neu festgelegt. In den neuen Regelsatz werden auch die bisherigen einmaligen Leistungen einbezogen. Einmalige Leistungen soll es künftig nur noch in besonderen Ausnahmefällen geben. Damit entsteht für die Kommunen eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung. Detaillierte Einzelfallprüfungen werden in Zukunft entfallen. Die Bemessung des Regelsatzes erfolgt in Zukunft aufgrund der statistisch erfassten Verbrauchsausgaben unterer Einkommensgruppen.

Es wird ein trägerübergreifendes persönliches Budget für kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen als Gesamtbudget aller in Betracht kommenden Leistungen eingeführt, welches im SGB IX verankert wird. Damit sollen den Betroffenen regelmäßige Geldzahlungen zur Verfügung gestellt werden, mit denen sie bestimmte Betreuungsleistungen selbst organisieren und bezahlen können. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird in das neue SGB XII integriert. Die diesbezügliche Erstattungsregelung für die Kommunen bleibt bestehen.


18. Dezember 2003

Ausführlichere Informationen über diese für die Kommunen wichtigen Entscheidungen des Vermittlungsausschusses werden wir zu Beginn des Jahres 2004 veröffentlichen. Die vorstehenden Informationen stehen unter dem Vorbehalt, dass Bundesrat und Bundestag den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses in ihren jeweiligen Sitzungen am 19. Dezember 2004 zustimmen.

Ergebnisse Vermittlungsausschuss: Positive Signale für Kommunen (Stand 18. Dezember) als pdf-Datei

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