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Reform der Grundsteuer
Die Finanzminister der Länder Bayern und Rheinland-Pfalz haben Ende Januar 2004 einen interessanten Vorschlag zur Reform der Gewerbesteuer vorgelegt. Danach soll die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen weitestgehend entfallen und eine neue Bemessungsgrundlage für die bisherige Grundsteuer B geschaffen werden. Bemessungsgrundlage sollen die Bodenrichtwerte und zusätzlich bei bebauten Grundstücken anteilige Festwerte sein. Ziel sei es, die Steuer nach transparenten und nachvollziehbaren Kriterien zu ermitteln. Im weiteren Beratungsprozess werden u.a. folgende Fragen zu erörtern sein: Wer soll die Ermittlung der Bemessungsgrundlage vornehmen? Sollten dafür künftig die Kommunen zuständig sein, wie werden den Kommunen die dann entstehenden Kosten erstattet? Kann die Grundsteuer A weitestgehend entfallen? Sollten zusätzliche kommunale Gestaltungsmöglichkeiten aus stadtentwicklungspolitischen Gründen zulässig sein?
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