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Hartz IV - Gesetz: Entlastung der Kommunen und Voraussetzungen für die neue Arbeitsmarktpolitik sicherstellen
Der Vorstand der Bundes-SGK hat in seiner Klausursitzung am 27./28. Februar 2004 in Gütersloh einen Beschluss zur Umsetzung des vierten Gesetzes zur Modernisierung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Hartz IV gefasst. In dem Beschluss werden die aus Sicht der Bundes-SGK bestehenden Handlungsbedarfe benannt, die zur Erreichung der Ziele einer neuen Arbeitsmarktpolitik und der angestrebten Entlastung der Kommunen notwendig sind.
Nach Auffassung des Vorstandes der Bundes-SGK ist es notwendig, dass die Kommunen die zugesagte finanzielle Entlasung erhalten und dass die Voraussetzungen für die neue Arbeitsmarktpolitik umgehend geschaffen werden.
1. Der Vorstand der Bundes-SGK fordert die Länder auf, ihre Einsparungen durch den Wegfall der besonderen Mietzuschüsse in Höhe von rund 2,5 Mrd. Euro ohne Abstriche den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel müssen den Kommunen zu gute kommen, die durch die Systemänderungen entlastet werden sollten. Der Vorstand der Bundes-SGK fordert den Bund und die Länder auf, den Kommunen die zugesagten Entlastungen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro ungeschmälert und dauerhaft zukommen zu lassen.
2. Der Vorstand der Bundes-SGK fordert alle an dem Vermittlungsverfahren Beteiligten auf, die dem Finanztableau des Hartz IV-Gesetzes zu Grunde liegenden Annahmen nochmals zu überprüfen.
3. Da nach bisherigen Erkenntnissen die beabsichtigten Wirkungen des Gesetzes, einerseits Entlastung der Kommunen um insgesamt 2,5 Mrd. € und andererseits Entlastung insbesondere der strukturschwachen Kommunen, nicht einzutreten scheinen, fordert der Vorstand der Bundes-SGK den Bundesgesetzgeber auf, im Rahmen des Gesetzes für die Umsetzung des Optionsmodells eine gegebenenfalls notwendig werdende Nachsteuerung vorzunehmen. Darüber hinaus sollte in das SGB II eine sogenannte Revisionsklausel eingeführt werden, wonach spätestens nach zwei Jahren überprüft wird, ob die erwarteten finanziellen Auswirkungen des Gesetzes tatsächlich eingetreten sind.
4. Eine sachgerechte Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes erfordert eine rasche Konkretisierung der in dem Gesetz vorgesehenen Verordnungen. Der Vorstand der Bundes-SGK fordert die Bundesregierung auf, bei der Erarbeitung der Verordnungen die Kommunalen Spitzenverbände zu beteiligen.
5. Der Vorstand der Bundes-SGK spricht sich für eine schnellst mögliche Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Optionsmodells aus. Dabei sind insbesondere eindeutige Regelungen zu den Fallpauschalen, zur Gestaltung der Zuständigkeitsbereiche und den Optionsfristen zu treffen. Durch das Optionsgesetz dürfen keine Weisungsbefugnisse für den Bund und die Länder gegenüber den Kommunen entstehen.
6. Seitens der Bundesagentur für Arbeit muss umgehend geklärt werden, wie die Kooperation in den Arbeitsgemeinschaften ausgestaltet werden soll. Der Vorstand der Bundes-SGK spricht sich dafür aus, Mustervereinbarungen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunalen Spitzenverbänden für die Arbeitsgemeinschaften zu erarbeiten, in denen die wichtigsten Regelungstatbestände eindeutig festgelegt werden.
7. Seitens der Kommunen sollten frühzeitig, aufbauend auf den bestehenden Kooperationsmodellen mit den lokalen Arbeitsämtern, Gespräche zur Ausgestaltung von Arbeitsgemeinschaften oder die Wahrnehmung des Optionsmodells geführt werden.
Der genaue Wortlaut des Beschlusses mit weiteren Erläuterungen kann hier als PDF-Datei abgerufen werden:
Positionspapier "Hartz IV - Gesetz: Entlastung der Kommunen und Voraussetzungen für die neue Arbeitsmarktpolitik sicherstellen"
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