SGK-Online
Bundes SGK
Wir über uns
Service & Infos
Tipps & Hinweise
Schwerpunkt Grundsicherung für Arbeitsuchenden nach dem SGB II
Schwerpunkt Kinder sind unsere Zukunft
Schwerpunkt Demografischer Wandel
Schwerpunkt Gemeindefinanzen
Schwerpunkt Kommunen & Europa
Rechtsextremismus bekämpfen!
Aktivitäten Bundes-SGK
Beschlüsse Bundes-SGK
Veröffentlichungen
Veranstaltungen
Kommunalwahlen & Direktwahlen
Termine
Wahl 2005
Links
Kontakt
Impressum
SGK Baden-Württemberg
SGK Bayern
SGK Berlin
SGK Brandenburg
SGK Bremen
SGK Hamburg
SGK Hessen
SGK Mecklenburg-Vorpommern
SGK Niedersachsen
SGK Nordrhein-Westfalen
SGK Rheinland-Pfalz
Saar-SGK
SGK Sachsen
SGK Sachsen-Anhalt
SGK Schleswig-Holstein
SGK Thüringen
Sozialdemokratische Kommunal-Akademie
SGK-Online
spd.de meineSPD.net demo-online.de
Forderungen an die Umsetzung von Hartz IV


Hartz IV - Gesetz: Entlastung der Kommunen und Voraussetzungen für die neue Arbeitsmarktpolitik sicherstellen

Der Vorstand der Bundes-SGK hat in seiner Klausursitzung am 27./28. Februar 2004 in Gütersloh einen Beschluss zur Umsetzung des vierten Gesetzes zur Modernisierung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Hartz IV gefasst. In dem Beschluss werden die aus Sicht der Bundes-SGK bestehenden Handlungsbedarfe benannt, die zur Erreichung der Ziele einer neuen Arbeitsmarktpolitik und der angestrebten Entlastung der Kommunen notwendig sind.

Nach Auffassung des Vorstandes der Bundes-SGK ist es notwendig, dass die Kommunen die zugesagte finanzielle Entlasung erhalten und dass die Voraussetzungen für die neue Arbeitsmarktpolitik umgehend geschaffen werden.

1. Der Vorstand der Bundes-SGK fordert die Länder auf, ihre Einsparungen durch den Wegfall der besonderen Mietzuschüsse in Höhe von rund 2,5 Mrd. Euro ohne Abstriche den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel müssen den Kommunen zu gute kommen, die durch die Systemänderungen entlastet werden sollten. Der Vorstand der Bundes-SGK fordert den Bund und die Länder auf, den Kommunen die zugesagten Entlastungen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro ungeschmälert und dauerhaft zukommen zu lassen.

2. Der Vorstand der Bundes-SGK fordert alle an dem Vermittlungsverfahren Beteiligten auf, die dem Finanztableau des Hartz IV-Gesetzes zu Grunde liegenden Annahmen nochmals zu überprüfen.

3. Da nach bisherigen Erkenntnissen die beabsichtigten Wirkungen des Gesetzes, einerseits Entlastung der Kommunen um insgesamt 2,5 Mrd. € und andererseits Entlastung insbesondere der strukturschwachen Kommunen, nicht einzutreten scheinen, fordert der Vorstand der Bundes-SGK den Bundesgesetzgeber auf, im Rahmen des Gesetzes für die Umsetzung des Optionsmodells eine gegebenenfalls notwendig werdende Nachsteuerung vorzunehmen. Darüber hinaus sollte in das SGB II eine sogenannte Revisionsklausel eingeführt werden, wonach spätestens nach zwei Jahren überprüft wird, ob die erwarteten finanziellen Auswirkungen des Gesetzes tatsächlich eingetreten sind.

4. Eine sachgerechte Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes erfordert eine rasche Konkretisierung der in dem Gesetz vorgesehenen Verordnungen. Der Vorstand der Bundes-SGK fordert die Bundesregierung auf, bei der Erarbeitung der Verordnungen die Kommunalen Spitzenverbände zu beteiligen.

5. Der Vorstand der Bundes-SGK spricht sich für eine schnellst mögliche Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Optionsmodells aus. Dabei sind insbesondere eindeutige Regelungen zu den Fallpauschalen, zur Gestaltung der Zuständigkeitsbereiche und den Optionsfristen zu treffen. Durch das Optionsgesetz dürfen keine Weisungsbefugnisse für den Bund und die Länder gegenüber den Kommunen entstehen.

6. Seitens der Bundesagentur für Arbeit muss umgehend geklärt werden, wie die Kooperation in den Arbeitsgemeinschaften ausgestaltet werden soll. Der Vorstand der Bundes-SGK spricht sich dafür aus, Mustervereinbarungen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunalen Spitzenverbänden für die Arbeitsgemeinschaften zu erarbeiten, in denen die wichtigsten Regelungstatbestände eindeutig festgelegt werden.

7. Seitens der Kommunen sollten frühzeitig, aufbauend auf den bestehenden Kooperationsmodellen mit den lokalen Arbeitsämtern, Gespräche zur Ausgestaltung von Arbeitsgemeinschaften oder die Wahrnehmung des Optionsmodells geführt werden.

Der genaue Wortlaut des Beschlusses mit weiteren Erläuterungen kann hier als PDF-Datei abgerufen werden:

Positionspapier "Hartz IV - Gesetz: Entlastung der Kommunen und Voraussetzungen für die neue Arbeitsmarktpolitik sicherstellen"

 

Interaktiv
Druckansicht
Weitere Seiten
Arbeitsgruppe zur Neuorganisation der Leistungsträgerschaft im SGB II
Wohngeld, Grundsicherung und Kosten der Unterkunft
Beschluss der Bundes-SGK zur Weiterentwicklung der Organisationsformen nach dem SGB II
Weiterentwicklung SGB II
Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik
Verfassungsgerichtsurteil zu Arbeitsgemeinschaften
Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II
Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten der Kommunen im Rahmen des SGB II
Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten der Kommunen
Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten gesichert
Müntefering steht zu den Kommunen
Arbeitsmarktförderung - anstehende Änderungen
Kommunen brauchen Entlastung beim SGB II
Mehr Handlungsspielräume für Arbeitsgemeinschaften
Kommunale Kompetenzen gestärkt
Gespräch der Bundes-SGK mit BM Wolfgang Clement
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu Hartz IV
Hartz IV - Hinweise zur Umsetzung
Zulassung kommunaler Träger
Optionsgesetz beschlossen
Durchbruch geschafft - Hartz IV kann umgesetzt werden
Bundes-SGK fordert Einigung bei Hartz IV
Hartz IV - Finanzregelung
Hartz IV - Optionsgesetz beschlossen
Hartz IV - Kommunen brauchen Planungssicherheit
DStGB Handreichung zu Hartz IV
Umsetzung Hartz IV
Gewerbesteuer und Hartz IV
Kurzinfo zu Hartz IV
Ergebnisse der Hartz-Kommission
Weiterentwicklung der Organisationsformen zur Umsetzung des SGB II

Bundes-SGK
Stresemannstr. 30
10963 Berlin

Tel.: 030 / 25993-960 Fax: 030 / 25993-970
E-Mail direkt

© Bundes SGK - 2008  E-Mail direkt