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Schwerpunkt Grundsicherung für Arbeitsuchenden nach dem SGB II
Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Neuorganisation der Leistungsträgerschaft im SGB II


Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder hat sich in ihrer Sondersitzung am 14. Juli 2008 darauf verständigt, dass eine am bisherigen Modell der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) orientierte Lösung der Mischverwaltung verfassungsrechtlich abgesichert werden soll. Im Beschluss heißt es: "Eine für alle Beteiligten konsensfähige gemeinsame Lösung, die die berechtigten Anforderungen der Aufgabenträger aufnimmt, ist nur im Rahmen einer am bisherigen ARGE-Modell orientierten Lösung möglich, die mit einer zufriedenstellenden, der Verantwortung von Bund und Ländern Rechnung tragenden Aufsichtsstruktur (Rechts- und Fachaufsicht) verbunden ist."  mehr...

Beschluss der Bundes-SGK zur Weiterentwicklung der Organisationsformen nach dem SGB II


Der Vorstand der Bundes-SGK hat in seiner Sitzung am 06. Juni 2008 eingehend den Sachstand zur Weiterentwicklung der Organisationsformen nach dem SGB II gemeinsam mit dem parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Klaus Brandner, MdB, erörtert. Dabei bekräftigte der Vorstand der Bundes-SGK noch einmal die Ziele für die Reform der Arbeitsmarktpolitik. Er spricht sich für eine kooperative Wahrnehmung der Aufgaben zur Wiedereingliederung und Betreuung von Langzeitarbeitlosen durch die Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit aus.  mehr...

Wohngeld, Grundsicherung und Kosten der Unterkunft

Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zum Wohngeld, zur Kostenbeteiligung des Bundes bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit sowie den Kosten der Unterkunft nach SGB II
Am 27. Juni 2008 der Deutsche Bundestag das vierte Gesetzes zur Änderung des SGB II beschlossen, in dem die dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitssuchende geregelt wird. In diesem Zusammenhang wurde auch die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschuss vom 18. Juni 2008 zum Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Wohngeldrechtes und zur Frage der Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit im SGB XII beschlossen  mehr...

Stand der Beratungen zur Weiterentwicklung der Organisationsformen nach dem SGB II


Wie bereits in den Medien berichtet, haben die Arbeits- und Sozialminister/innen der Länder am 09. Mai 2008 in einer Sonderkonferenz entschieden, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände einzusetzen.  mehr...

Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik


Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2007 wird darum gerungen, welcher Weg für die Weiterentwicklung der Organisationsformen nach dem SGB II der Bessere ist. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, favorisiert das kooperative Jobcenter auf freiwilliger Basis und wird darin im Grundsatz vom Deutschen Städtetag und Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützt. Ende April 2008 soll der Vorschlag für ein kooperatives Jobcenter in einer weiterentwickelten Fassung vorliegen; Anfang Mai werden dann die Gespräche u.a. mit den Koalitionsfraktionen, den Ländern und den Kommunen intensiviert. Die kommunalen Positionen zur Ausgestaltung einer erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik im Zusammenwirken von Kommunen und Agentur für Arbeit müssen dabei in diesen Prozess der Weiterentwicklung der Organisationsformen des SGB II einfließen. Dazu gehört auch die Prüfung von Alternativen, wie z.B. einer Verfassungsänderung zur Ermöglichung einer engen Kooperation zwischen Bund und Kommunen zur Durchführung des SGB II.

Einige Länder und der Deutsche Landkreistag halten die Erweiterung der Option oder sogar die vollständige Kommunalisierung für den besseren Weg. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine vollständige Verlagerung der Verantwortung auf die kommunale Ebene erhebliche finanzielle Risiken, insbesondere für Kommunen mit hoher Arbeitslosigkeit, birgt und eine Öffnung des Gesetzes für weitere freiwillige Optionen auch den Kommunen, die nicht optieren wollen, eine Perspektive geben muss. Hierauf haben die Befürworter dieser Vorschläge noch keine befriedigenden Antworten gegeben. Unabhängig von dieser Debatte ist zu begrüßen, dass für die 69 optierenden Kommunen eine Verlängerung der Option bis 2013 gesichert werden soll.

Die Debatte um die richtige Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik wird auch durch die Vorschläge des Bundesministers für Arbeit und Soziales für Eckpunkte zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente befördert. Mit der vorgeschlagenen Neuausrichtung soll die Arbeitsvermittlung verbessert und den vor Ort Verantwortlichen leichter handhabbare Instrumente zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt an die Hand gegeben werden.

Weitere Informationen zu dieser Thematik finden sich unter:
www.bmas.bund.de 
www.staedtetag.de
www.dstgb.de
www.landkreistag.de.

Weiterentwicklung der Organisationsformen zur Umsetzung des SGB II




Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007 die gemeinsam von der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Trägern getragenen Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt hat, haben der neue beamtete Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Detlef Scheele, und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, in der letzten Woche einen ersten Vorschlag zu Eckpunkten für ein kooperatives Jobcenter vorgelegt.Dieser Vorschlag, der als Diskussionsgrundlage für die Weiterentwicklung der Organisationsformen zur Umsetzung des SGB II dienen soll, wurde von Bundesminister Olaf Scholz und Staatssekretär Detlef Scheele dem Vorstand der Bundes-SGK am 15. Februar 2008 vorgestellt.  mehr...

Verfassungsgerichtsurteil zu Arbeitsgemeinschaften


Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde von elf Landkreisen in der Sache „Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitssuchende" (SGB II)

Das Bundesverfassungsgericht hat am 20. Dezember in seinem Urteil zur Verfassungsbeschwerde von elf Landkreisen in der Sache „Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitssuchende" (SGB II) festgestellt, dass die Aufgabenwahrnehmung von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit in gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) verfassungswidrig ist. Die Beschwerde in Bezug auf die Zuweisung der Zuständigkeit für einzelne Leistungen nach dem SGB II ohne finanziellen Ausgleich der sich daraus ergebenden finanziellen Mehrbelastungen wurde hingegen zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, bis spätestens Ende 2010 eine verfassungskonforme Organisationsform für die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zu schaffen. Kurzfristig ist somit keine Änderung der Organisationsform „Arbeitsgemeinschaft" erforderlich.  mehr...

Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II und den Kosten der Grundsicherung im Alter nach SGB XII


Der vom Bundestag bereits beschlossenen Änderung des SGB II in Bezug auf die Höhe der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 30. November 2007 nun doch zugestimmt. In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hatte der Bundesrat zu Recht darauf hingewiesen, dass es eine Diskrepanz zwischen den tatsächlichen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II gebe.  mehr...

Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten der Kommunen im Rahmen des SGB II


Mitte Dezember 2006  hat auch der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung des SGB II und des Finanzausgleichsgesetzes zugestimmt, mit dem die Einigung zwischen Bund und Ländern zur Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten im Rahmen des SGB II umgesetzt wird. Nach diesem Gesetz beteiligt sich der Bund an den Wohnkosten der Kommunen im Rahmen des SGB II mit 35,2 % im Land Baden-Württemberg, mit 41,2 % im Land Rheinland-Pfalz und mit 31,2 % in den übrigen Ländern. Diese Regelung gilt für die Jahre 2007 bis 2010.  mehr...

Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten der Kommunen


Anfang November 2006 konnte zwischen Bund und Ländern eine Einigung zur Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten im Rahmen des SGB II erzielt werden. Das Bundeskabinett hat am 05. November 2006 beschlossen, die Quote für die Bundesbeteiligung auf 31,8 % (ca. 4,3 Mrd. Euro) ab 2007 festzusetzen. Dies ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem ursprünglichen Angebot der Bundesregierung. Die gemeinsame Forderung der Länder und der Kommunen (5,8 Mrd. Euro Bundesbeteiligung) konnte nicht umgesetzt werden; eine Verständigung zwischen Bund und Ländern auf eine gemeinsame Gesamtberechnung der Be- und Entlastungen der Kommunen konnte nicht erreicht werden.  mehr...

Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten gesichert


Bundestag und Bundesrat haben endgültig beschlossen, dass für die Jahre 2005 und 2006 eine quotale Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Höhe von 29,1 Prozent ohne Revision festgeschrieben. In 2006 soll eine grundlegende Überprüfung der Berechnungsgrundlagen zur Festlegung der Quote im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden erfolgen. Auf dieser Grundlage soll dann die Beteiligungsquote ab 2007 dauerhaft festgelegt werden.

Die Bundesregierung, der Bundestag, die Länder und die Kommunalen Spitzenverbände sind somit aufgefordert, im Jahr 2006 sowohl ein sachgerechtes Verfahren zur Ermittlung der künftigen dauerhaften Quote zu ermitteln als auch eine einvernehmliche Verständigung auf die dann endgültige Quote herbeizuführen. Die Bundes-SGK wird diesen Prozess intensiv begleiten und alles daran setzen, dass eine angemessene Quote erreicht wird.

Müntefering steht zu den Kommunen


Bund sichert Beteiligung an den Wohnkosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende in bestehender Höhe zu
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering,  hat am 8. Dezember 2005 in einem Pressegespräch mitgeteilt, dass der Bund sich auch im Jahr 2006 an den Wohnkosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) in Höhe von 29,1 Prozent beteiligt. Zudem bleibt es bei der Beteiligungsquote des Bundes in Höhe von 29,1 Prozent für 2005. Weder für das Jahr 2005 noch für das Jahr 2006 ist eine Revision dieser Quote vorgesehen. In 2006 soll eine grundlegende Überprüfung der Berechnungsgrundlagen zur Festlegung der Quote im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden erfolgen. Auf dieser Grundlage soll dann die Beteiligungsquote für 2007 und die Folgejahre festgelegt werden.

Die intensiven Bemühungen der Bundes-SGK, der Kommunalen Spitzenverbände und der SPD-Bundestagsfraktion, dass eine einvernehmliche Regelung mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Ländern und dem Bund gefunden wird, haben somit zum Erfolg geführt. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, hat mit dieser Entscheidung die Anliegen der Kommunen aufgegriffen und sich voll an die Seite der Kommunen gestellt.

Arbeitsmarktförderung - anstehende Änderungen


Bundestag und Bundesrat haben dem "Fünften Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze" zugestimmt.  mehr...

Kommunen brauchen Entlastung beim SGB II


„Die Position des Bundeswirtschaftsministeriums, die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten beim SGB II auf Null zu setzen, entspricht nicht der tatsächlichen Datenlage und ist daher nicht akzeptabel", so der Vorsitzende der Bundes-SGK, Dr. Gerhard Langemeyer. „Dies machen wir auch in unseren derzeitigen Gesprächen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit deutlich, in denen wir auf die weiterhin in erheblichen Umfang erforderliche Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten hinweisen. In Übereinstimmung mit der Position der Kommunalen Spitzenverbände ist für uns unstrittig, dass eine Anpassung der Beteiligungsquote nur auf der Grundlage einer von allen Seiten akzeptierten Datengrundlage erfolgen kann."

Mehr Handlungsspielräume für Arbeitsgemeinschaften


Am 01. August 2005 haben die Präsidenten des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Christian Ude und Roland Schäfer, für ihre Verbände die Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen unterzeichnet. Diese Vereinbarung nimmt zentrale Forderungen der Kommunen auf, für die sich auch die Bundes-SGK eingesetzt hat. Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaften und die dezentrale Verantwortung sollen gestärkt sowie die Trennung von Gewährleistungs- und Umsetzungsverantwortung klarer geregelt werden können. Mit dieser Vereinbarung sind wichtige Vorrausetzungen für eine noch bessere Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung geschaffen worden. Die Rahmenvereinbarung und weitere Infos finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

Kommunale Kompetenzen gestärkt!


Die Bundes-SGK begrüßt, dass die SPD- geführte Bundesregierung ihre Verantwortung bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit bekräftigt. Die von Bundesminister Wolfgang Clement und dem Vorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, am 27. Juni 2005 gefassten Beschlüsse stärken die Entscheidungsbefugnisse der Arbeitsgemeinschaften und führen die Kompetenzen der Kommunen und der Bundesagentur besser zusammen. Mit diesen Maßnahmen werden die von der Bundes-SGK zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Arbeitsgemeinschaften unterbreiteten Vorschläge aufgegriffen.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

Regierungserklärung 17. März 2005


Dem Appell des Bundeskanzlers in seiner Regierungserklärung am 17. März 2005, gemeinsam alle Kräfte zu mobilisieren, um die begonnenen Reformen der Agenda 2010 jetzt umzusetzen, schließt sich die Bundes-SGK an. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung des „Hartz IV-Gesetzes": Der Aufbau der Job-Center in den Arbeitsgemeinschaften und den Optionskommunen ist in vollem Gange und muss fortgeführt werden.  mehr...

Hartz IV Aktuell


Hartz IV: Gespräch des Vorstandes der Bundes-SGK mit Bundesminister Wolfgang Clement am 25.02.2005
Der Vorstand der Bundes-SGK hat am Freitag, dem 25. Februar 2005, ein offenes und konstruktives Gespräch mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, zu den weiteren Schritten zur Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes geführt. Übereinstimmend bestand die Auffassung, dass die Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen durch ihren engagierten Einsatz die Arbeitsmarktreform zu einem erfolgreichen Start verholfen haben. Weiterhin würden Kommunen, Bundesagentur für Arbeit und Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit alles daran setzen, dass die mit dem Hartz IV-Gesetz verfolgte Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose mit passgenauer Vermittlung und Qualifizierung rasch umgesetzt werde.

Zur unterschiedlichen Einschätzung der Zahl derjenigen, die erwerbsfähig seien, wurde auf das im Hartz IV-Gesetz vorgesehene Verfahren zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit hingewiesen, wodurch in den nächsten Monaten Klarheit über die tatsächliche Höhe der Zahl der erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen geschaffen werde.  mehr...

Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu Hartz IV


Umfassende Informationen zur Umsetzung der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) bietet die 160 Seiten starke Broschüre "Hartz IV - Menschen in Arbeit bringen" des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Die am 17. Januar erschienene Broschüre kann auf der Internetseite Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit bestellt oder als download abgerufen werden. Zielgenaue Antworten sind daneben unter
www.arbeitsmarktreform.de erhältlich. In einem ausführlichen Fragen- und Antwortenkatalog sind dort konkrete und praxisnahe Informationen zusammengestellt.

Hinweise zur Umsetzung von Hartz IV


Hilfe aus einer Hand
für Langzeitarbeitslose erfolgreich gestalten

Hinweise
zur Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes
aus kommunaler Sicht
(August 2004)

Nach der Verabschiedung des Optionsgesetzes Anfang Juli 2004 im Bundestag und Bundesrat stehen nunmehr die praktischen Fragen der Umsetzung der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige auf der lokalen bzw. regionalen Ebene zwischen den örtlichen Agenturen für Arbeit und den kommunalen Trägern im Mittelpunkt des politischen und des Verwaltungshandelns.

In diesem Zusammenhang hat die Bundes-SGK Hinweise zur Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes erarbeitet, die den politischen Entscheidungsträgern auf der lokalen Ebene Anregungen für den Umsetzungsprozess geben.  mehr...

Wer sind die Optionskommunen

Zulassung kommunaler Träger
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat 69 kommunale Träger an Stelle der Agenturen für Arbeit als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugelassen. Die entsprechende Verordnung ist im Bundesgesetzblatt I, Seite 2349, veröffentlicht.

Einkommensanrechnung beim Arbeitslosengeld II konkretisiert
Das Bundeskabinett hat am 29. September 2004 eine Verordnung zum Arbeitslosengeld II beschlossen, in der u.a. die Anrechnungsmodalitäten bei der Einkommensanrechnung für die Betroffenen transparenter und einfacher geregelt werden. Weitere Informationen auf der Website des BMWA

Optionsgesetz im Bundesrat beschlossen!

Der Bundesrat ist am Freitag, dem 9. Juli 2004, dem Bundestag gefolgt und hat dem Optionsgesetz zu Hartz IV in der Fassung der Ergebnisse des Vermittlungsausschusses vom 30. Juni 2004 mehrheitlich zugestimmt. Damit sind endgültig die Voraussetzungen für die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum 1. Januar 2005 geschaffen.
Durchbruch geschafft - Hartz IV umsetzen!


Die Bundes-SGK begrüßt die Entscheidungen des Vermittlungssausschusses, der sich in seiner Sitzung am 30. Juni 2004 auf eine Finanzierungsregelung und eine Optionslösung verständigt hat. Die intensiven Verhandlungen der beiden gemeindlichen Kommunalen Spitzenverbände und der Bundes-SGK mit maßgeblichen Vertretern der Bundesregierung und der SPD-Bundestagsfraktion in den letzten Wochen haben zum Erfolg geführt. Wir gehen davon aus, dass der Bundestag und der Bundesrat noch vor der Sommerpause die Entscheidungen des Vermittlungsausschusses bestätigen werden.  mehr...

Bundes-SGK fordert Einigung bei Hartz IV


Bundes-SGK fordert Einigung bei Hartz IV
Der Vermittlungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17. Juni 2004 leider noch nicht auf eine Regelung zur Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung verständigt. Der Vermittlungsausschuss wird am 30. Juni 2004 zu einer weiteren Sitzung zusammenkommen.

Unterschiedliche Auffassungen bestehen insbesondere bei der Ausgestaltung des Optionsgesetzes und bei der Höhe der quotalen Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten.

„Die Bundes-SGK fordert Bund und Länder auf, sich auf der Grundlage der Vereinbarungen mit den beiden gemeindlichen Kommunalen Spitzenverbänden auf eine sachgerechte Finanzierungsregelung zur Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung zu verständigen. Die Kommunen müssen um die zugesagten 2,5 Mrd. € entlastet werden. Sie brauchen vor der Sommerpause Klarheit. Die große Chance, die Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen und vielen Langzeitarbeitslosen eine zielgerichtete Hilfe aus einer Hand zu geben, darf nicht vertan werden", sagte Dr. Gerhard Langemeyer, Vorsitzender der Bundes-SGK und Oberbürgermeister von Dortmund.  mehr...

Hartz IV - Finanzregelung


Durchbruch für eine sachgerechte Finanzierungsregelung zur Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung
Die in den letzten Tagen geführten intensiven Gespräche mit maßgeblichen Vertretern der Bundesregierung sowie Vertretern des Deutschen Städtetages und der Bundes-SGK zur Finanzierungsregelung zur Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung haben zum Erfolg geführt. Am 08. Juni 2004 erfolgte eine Einigung zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, dem parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, sowie Vertretern des Deutschen Städtetages, die vom Präsidium und Hauptausschuss des Deutschen Städtetages bei deren Sitzungen am 08./09. Juni 2004 in Neuss bestätigt wurden.  mehr...

Hartz IV - Optionsgesetz beschlossen


Optionsgesetz vom Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen
Mit dem sogenannten Optionsgesetz bringt der Bundesgesetzgeber seinen Vorschlag zur Umsetzung einer Vereinbarung aus dem Vermittlungsverfahren zu Hartz IV ein. Gemäß der damals getroffenen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, sollen die Kommunen die Möglichkeit erhalten, alle Aufgaben zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen in eigener Regie zu übernehmen und entsprechend der Bundesagentur für Arbeit finanziell ausgestattet werden. Im Rahmen der Erörterung, wie diese Zielsetzung umgesetzt werden kann, wurde die Idee einer eigenständigen Trägerschaft des SGB II durch die optierenden Kommunen verworfen, da die dafür notwendige Veränderung der Verfassung - nur dann hätte der Bund in direkte Finanzbeziehungen mit den Kommunen treten können - keine Mehrheit auf Seiten der Länder findet.   mehr...

Hartz IV - Kommunen brauchen Planungssicherheit


Die Koalitionsfraktionen haben Anfang April den Entwurf für ein kommunales Optionsgesetz in den Bundestag eingebracht. Darin wird eine erweiterte Organleihe mit Handlungsspielräumen für die Kommunen auf der Grundlage von Zielvereinbarungen vorgesehen. Eine Änderung des Grundgesetzes mit einem direkten Durchgriffsrecht des Bundes auf die Kommunen – wie dies ursprünglich vom hessischen Ministerpräsidenten angestrebt worden ist – fand auch unter den B-Ländern keine Mehrheit. Die CDU/CSU lehnt jedoch auch den Weg der erweiterten Organleihe ab. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass das Optionsgesetz auch in den Vermittlungsausschuss kommt.  mehr...

DStGB Handreichung zu Hartz IV


Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat zwei interessante Papiere zu Hartz IV herausgegeben, die im Internet als PDF-Dokumente abrufbar sind. Zum einen wird in einer Handreichung allgemein die Ausgestaltung des sogennannten Hartz IV Gesetzes dargestellt. Zum anderen wird in einem Argumentationspapier auf das Optionsmodell eingegangen.

DStGB Themendienst - DStGB Handreichung zu Hartz IV

DStGB Themendienst 3 - Argumentationspapier zum Optionsmodell - Hartz IV

Forderungen an die Umsetzung von Hartz IV


Hartz IV - Gesetz: Entlastung der Kommunen und Voraussetzungen für die neue Arbeitsmarktpolitik sicherstellen

Der Vorstand der Bundes-SGK hat in seiner Klausursitzung am 27./28. Februar 2004 in Gütersloh einen Beschluss zur Umsetzung des vierten Gesetzes zur Modernisierung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Hartz IV gefasst. In dem Beschluss werden die aus Sicht der Bundes-SGK bestehenden Handlungsbedarfe benannt, die zur Erreichung der Ziele einer neuen Arbeitsmarktpolitik und der angestrebten Entlastung der Kommunen notwendig sind.  mehr...

Gewerbesteuer und Hartz IV


Ergebnisse Vermittlungsausschuss:
Positive Signale für Kommunen
(Stand: 18. Dezember 2003)

Der Vermittlungsausschuss hat für die Kommunen wesentliche Entscheidungen getroffen, die einerseits die Gewerbesteuer und andererseits die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige (Hartz IV) betreffen. Obwohl die Forderungen der Kommunen nicht gänzlich umgesetzt wurden, werden diese Entscheidungen zu einer Verbesserung der Finanzlage der Kommunen führen. Zudem erfolgen wesentliche Strukturverbesserungen auf Grund der Reform der Arbeitsmarktpolitik.  mehr...

Kurzinfo zu Hartz IV


Kurzinformationen zum vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(Stand: 20. Oktober 2003)

Die Bundes-SGK begrüßt das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV), das am 17. Oktober 2003 vom Bundestag beschlossen worden ist. Mit diesem Gesetz und durch das erste, zweite und dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wird in Deutschland ein Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik vollzogen. In Zukunft wird jedem Erwerbsfähigen – auf der Grundlage eines einheitlichen Bundesleistungsgesetzes – durch Fallmanagement mittels einer Eingliederungsvereinbarung und mit individueller Beratung sowie passgenauen Hilfen individuell geholfen, um wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig zu sein.   mehr...

Hartz-Kommission - Großer Wurf auch für die Kommunen


Mit den Ergebnissen der Hartz-Kommission ist für die Kommunen in Deutschland eine lange erhobene Forderung eingelöst worden. Der Bund soll in Zukunft die Kosten der Arbeitslosigkeit alleine schultern. Die Kommunen sollen nachhaltig entlastet werden. Verschiebebahnhöfe zwischen den unterschiedlichen Leistungssystemen sollen ausgeschlossen und gleichzeitig die bestehenden Kompetenzen beider Systeme, der Bundesanstalt für Arbeit auf der einen Seite und der Kommunen auf der anderen Seite, miteinander verbunden werden, um den betroffenen Menschen so schnell wie möglich wieder eine aktive Teilnahme am Erwerbsleben zu ermöglichen. Wenn alle an einem Strang ziehen, um das Problem der Arbeitslosigkeit zu lösen, schafft dies eine nachhaltige Entlastung für alle Beteiligten, für die Menschen und für die öffentliche Hand.  mehr...

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Arbeitsministerkonferenz zur Neuorganisation der Leistungsträgerschaft im SGB II
Wohngeld, Grundsicherung und Kosten der Unterkunft
Beschluss der Bundes-SGK zur Weiterentwicklung der Organisationsformen nach dem SGB II
Weiterentwicklung SGB II
Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik
Verfassungsgerichtsurteil zu Arbeitsgemeinschaften
Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II
Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten der Kommunen im Rahmen des SGB II
Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten der Kommunen
Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten gesichert
Müntefering steht zu den Kommunen
Arbeitsmarktförderung - anstehende Änderungen
Kommunen brauchen Entlastung beim SGB II
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Kommunale Kompetenzen gestärkt
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Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu Hartz IV
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Durchbruch geschafft - Hartz IV kann umgesetzt werden
Bundes-SGK fordert Einigung bei Hartz IV
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DStGB Handreichung zu Hartz IV
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Kurzinfo zu Hartz IV
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