Daseinsvorsorge
Es gibt Dinge, die der Mensch braucht, die der Markt nicht überall und nicht in ausreichendem Maße bereitstellt. Damit gemeint sind zum Beispiel öffentlicher Personennahverkehr, Post- und Telefonnetz, Abfallentsorgung, die Versorgung mit Wasser und Strom oder das Gesundheitswesen und andere soziale Dienste. All diese Dienstleistungen werden „Daseinsvorsorge" oder auch „gemeinwohlorientierte Leistungen" genannt. Damit die Versorgung der Bürger und Bürgerinnen mit diesen Leistungen gewährleistet ist, werden sie entweder von der öffentlichen Hand selbst erbracht oder reguliert und beaufsichtigt. Es gibt in Deutschland eine lange Tradition der Bereitstellung gemeinwohlorientierter Leistungen durch kommunale oder staatliche Unternehmen und Einrichtungen und durch Wohlfahrtsverbände. Diese Leistungen können aber gegen EU-Recht verstoßen, weil sie die Freiheiten des europäischen Binnenmarktes und damit auch dessen Errungenschaften unterlaufen. Die bestehenden öffentlichen Unternehmen und ganz besonders die Kommunen und die Wohlfahrtsverbände brauchen vor allem Rechtssicherheit. Europa muss definieren, was der Wettbewerbskontrolle unterliegen soll, was eine wirtschaftliche Tätigkeit, was ein Bagatellfall ist und wann der innergemeinschaftliche Handel beeinträchtigt ist. Dreh- und Angelpunkt der Überlegungen müssen die Belange der Bürgerinnen und Bürger sein, denen ein gesicherter Zugang zu Grundversorgungsleistungen garantiert sein muss. Im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses können beispielsweise Energienetze nicht mehr aus der rein nationalen Perspektive gesehen werden. Man kann in bestimmten Bereichen einfach nicht mehr von den Grundbedürfnissen der deutschen, der niederländischen oder englischen Europäer sprechen. Auch Fragen der Abfall- und Wassermärkte erhalten durch den Binnenmarkt eine neue Dimension. Dies darf nicht als Bedrohung, sondern sollte als Herausforderung begriffen werden. Den lokalen Akteuren muss ein klarer, fest umrissener Rahmen gegeben werden, innerhalb dessen sie neue Wege gehen können. Hätte hier der europäische Gesetzgeber, also Parlament und Rat, das Heft des Handelns aus der Hand gegeben, hätte der Europäische Gerichtshof eine radikale Öffnung der Märkte erzwungen. Doch der Europäische Einigungsprozess darf nicht zu einer Vereinheitlichung regionaler und kultureller Besonderheiten in einer reinen „Laissez-faire"-Marktwirtschaft führen.
Dabei ist der Markt erfahrungsgemäß grundsätzlich das richtige Instrument, um die Grundversorgung mit elementaren Lebensgütern zu sichern. Wo das jedoch nicht der Fall ist, muss die öffentliche Hand eingreifen. Deshalb besteht zwischen Wettbewerb und Daseinsvorsorge kein Widerspruch.
Die Öffnung der Märkte von Verkehr, Telekommunikation, Energie, Wasser und Abfall befinden sich in unterschiedlichen Stadien: Die Öffnung der Energiemärkte und der Telekommunikationsmärkte ist bereits sehr weit fortgeschritten, die Märkte von Wasser und Abfall sind nicht durch europäische Richtlinien geregelt und sollen es auch nicht werden. Ihre Einbindung in den Binnenmarkt bleibt dennoch notwendig.
Deshalb sollten sich alle Betroffenen an der Diskussion um die Ausgestaltung der Daseinsvorsorge unter neuen Bedingungen beteiligen. Die Frage ist nicht, ob die Märkte geöffnet werden, sondern wie Allgemeinwohlverpflichtungen garantiert werden können. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament setzen uns dafür ein, dass den Kommunen selber überlassen bleibt, ob sie Leistungen durch eigene Unternehmen erbringen oder per Ausschreibung an andere vergeben wollen. Denn die Kommunen wissen am besten, was für ihre Bürger richtig ist. Und eins ist klar: Im Mittelpunkt aller Überlegungen muss der Mensch stehen.
Aus: Europa von A - Z (Hrsg.: SPD-Abgeordnete im Europäischen Parlament)