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Europa von A bis Z - Europawahl / Wahlrecht


Europa von A bis Z - Europawahl/Wahlrecht
Das Europäische Parlament mit seinen 626 Abgeordneten wird seit 1979 alle fünf Jahre in direkter Wahl gewählt. Motor dieser Demokratisierung war die SPE. Bis 1979 wurden die Abgeordneten von den nationalen Parlamenten entsandt. Mit dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 wird das Europäische Parlament 732 Abgeordnete haben.

Alle Unionsbürgerinnen und -bürger haben in allen EU-Staaten das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen. Das bedeutet, dass jeder in dem Land wählen oder sich wählen lassen kann, in dem er/sie lebt, solange die entsprechenden Anmeldeformalitäten erledigt sind. Damit ist ein wichtiger Schritt zu mehr Europäischer Demokratie getan.

Das Europäische Parlament hat wiederholt einheitliche Grundsätze für die Wahlen zum Europäischen Parlament vorgeschla gen. Bisher ist die Ausgestaltung des Europawahlrechts eine nationale Angelegenheit. Das führt zu Unterschieden zwischen den Ländern. Zwar gilt in allen EU-Staaten inzwischen das Verhältniswahlrecht für die Wahlen zum Europäischen Parlament, aber es gibt nach wie vor unterschiedliche Hürden für den Einzug ins Parlament. Deutschland und Frankreich haben zum Beispiel eine 5% Hürde, Österreich und Schweden eine Schwelle von 4 %. Allerdings legt eine Europäische Richtlinie fest, dass die Schwelle nicht höher als 5% derStimmen sein darf.

Solange das Wahlrecht in der EU nicht vereinheitlicht ist, finden die Europawahlen nicht an einem einzigen Tag statt. In einigen Ländern wird traditionell an einem Werktag gewählt, in anderen an einem Sonntag. Auch hier sollte nach Auffassung des Parlamentes eine Regelung gefunden werden, nach der die Europawahlen überall am selben Tag bzw. maximal an zwei Tagen (Samstag und Sonntag) stattfinden. Durch das Statut Europäischer Parteien vom Juni 2003 wird es ab der Europawahl 2004 einheitliche Kriterien für die Anerkennung und Finanzierung europäischer politischer Parteien aus dem EU Haushalt geben. Damit wird es für die Parteien möglich, einen wirklich europäischen Wahlkampf zu führen. Der Verfassungsentwurf sieht vor, dass ab 2009 das Europa-Parlament den Präsidenten der Europäischen Kommission wählt. Damit wird es Wahlkämpfe geben, bei denen die Parteien mit eigenen Spitzenkandidat/ innen antreten. Die Wahlen zum Europa-Parlament werden damit noch wichtiger, denn die Bürgerinnen und Bürger entscheiden dann direkt über das wichtigste Amt in der EU.

Aus: Europa von A - Z (Hrsg.: SPD-Abgeordnete im Europäischen Parlament)

Grundlegende Dokumente zum Wahlrecht bei Europawahlen
Website des Europäischen Parlamentes zur Europawahl 2004 - Informationsbüro für Deutschland


Merkblatt zum Wahlrecht in allen EU-Sprachen
Website des Europäischen Parlamentes zur Europawahl 2004 - Informationsbüro für Deutschland

Hinweise zum Wahlrecht für EU-Bürgerinnen und Bürger in Deutschland
Website des Europäischen Parlamentes zur Europawahl 2004 - Informationsbüro für Deutschland

Weitere Informationen und Hinweise zur Europawahl 2004

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