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Hartz IV - Finanzregelung


Durchbruch für eine sachgerechte Finanzierungsregelung zur Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung
Die in den letzten Tagen geführten intensiven Gespräche mit maßgeblichen Vertretern der Bundesregierung sowie Vertretern des Deutschen Städtetages und der Bundes-SGK zur Finanzierungsregelung zur Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung haben zum Erfolg geführt. Am 08. Juni 2004 erfolgte eine Einigung zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, dem parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, sowie Vertretern des Deutschen Städtetages, die vom Präsidium und Hauptausschuss des Deutschen Städtetages bei deren Sitzungen am 08./09. Juni 2004 in Neuss bestätigt wurden.

Die Einigung enthält zwei zentrale Elemente. Zum einen wird sich der Bund mit einer Quote an den Unterkunftskosten beteiligen. Zum anderen wird eine Revisionsklausel in das Gesetz eingefügt, die sicherstellen soll, das Mehrbelastungen der Kommunen nach dem Inkrafttreten von Hartz IV voll ausgeglichen werden, d.h. Korrekturen der Quote erfolgen rückwirkend und unterjährig kassenwirksam für die Kommunen. Diese umfassende Revisionsklausel erhält einen Anhang, in dem u.a. alle Komponenten zur Berechnung der Quote festgehalten werden. Des weiteren sind mehrere Revisionstermine vorgesehen, und zwar 1. März 2005, 1. Oktober 2005, 2006, 2007, und danach alle zwei Jahre. Mit dieser Revisionsklausel soll sichergestellt werden, dass die Kommunen die zugesagte Entlastung in Höhe von 2,5 Mrd. Euro – unter Berücksichtigung der bei den Ländern resultierenden Einsparungen – tatsächlich erhalten. Einigkeit besteht zudem auch über den Finanzierungsweg; die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten erfolgt zweckgebunden über die Länder.

Die in der Diskussion befindliche Zahl von 1,8 Mrd. Euro zum Ausgleich der kommunalen Mehrbelastungen zur Ermittlung der Höhe der Quote reicht allerdings noch nicht aus. Die Bundes-SGK geht davon aus, dass diese Summe noch aufgestockt wird.

Die Bundes-SGK hat zudem die Erwartung, dass die Punkte, in denen Einigkeit besteht, in der nächsten Sitzung des Vermittlungsausschusses am 17. Juni 2004 einvernehmlich beschlossen werden. Die Bundes-SGK appelliert insbesondere an die Vertreter der CDU/CSU, diesen Kompromiss zu unterstützen und ihre Blockadehaltung aufzugeben, die sie bei der Ausgestaltung des Optionsgesetzes derzeit praktizieren.

Des weiteren appelliert die Bundes-SGK an alle Bundesländer, ihre bei der Beschlussfassung der Hartz IV-Gesetzgebung im Dezember 2003 getroffene Zusage einzuhalten und dem positiven Beispiel Nordrhein-Westfalens zu folgen, ihre Einsparungen auf Grund der Hartz IV-Gesetzgebung ungeschmälert und in dem notwendigen Umfang an die Kommunen weiterzugeben.

Die zwischen dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund einerseits und der Bundesagentur für Arbeit andererseits getroffene Grundsatzvereinbarung zum Aufbau der sog. Job-Center bietet eine gute Grundlage um den Prozess der Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes weiter voran zu treiben, indem gemeinsam Job-Center aufgebaut und Vereinbarungen mit den lokalen Agenturen für Arbeit abgeschlossen werden.

Die Grundsatzvereinbarung und weitere Informationen hierzu und über den aktuellen Beratungsstand zur Finanzierungsregelung sind über die Internetseiten www.staedtetag.de und www.dstgb.de abrufbar. Die Bundes-SGK wird über die weiteren Beratungen im Vermittlungsausschuss auf diesen Seiten informieren.

Dr. Gerhard Langemeyer                           Detlef Raphael
Vorsitzender                                             Geschäftsführer

 

 

 

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