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Bundes-SGK fordert Einigung bei Hartz IV Der Vermittlungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17. Juni 2004 leider noch nicht auf eine Regelung zur Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung verständigt. Der Vermittlungsausschuss wird am 30. Juni 2004 zu einer weiteren Sitzung zusammenkommen.
Unterschiedliche Auffassungen bestehen insbesondere bei der Ausgestaltung des Optionsgesetzes und bei der Höhe der quotalen Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten.
„Die Bundes-SGK fordert Bund und Länder auf, sich auf der Grundlage der Vereinbarungen mit den beiden gemeindlichen Kommunalen Spitzenverbänden auf eine sachgerechte Finanzierungsregelung zur Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung zu verständigen. Die Kommunen müssen um die zugesagten 2,5 Mrd. € entlastet werden. Sie brauchen vor der Sommerpause Klarheit. Die große Chance, die Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen und vielen Langzeitarbeitslosen eine zielgerichtete Hilfe aus einer Hand zu geben, darf nicht vertan werden", sagte Dr. Gerhard Langemeyer, Vorsitzender der Bundes-SGK und Oberbürgermeister von Dortmund.
Dr. Gerhard Langemeyer appellierte zudem an die CDU/CSU-geführten Bundesländer, den Weg für die Finanzierungsregelung freizumachen. „Eine gesetzlich fixierte quotale Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten der Kommunen in Verbindung mit einer Revisionsklausel, die zusätzliche Mehrbelastungen rückwirkend zeitnah ausgleicht, bietet eine gute Grundlage für eine Einigung", so Dr. Gerhard Langemeyer.
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