Die Bundes-SGK begrüßt die Entscheidungen des Vermittlungssausschusses, der sich in seiner Sitzung am 30. Juni 2004 auf eine Finanzierungsregelung und eine Optionslösung verständigt hat. Die intensiven Verhandlungen der beiden gemeindlichen Kommunalen Spitzenverbände und der Bundes-SGK mit maßgeblichen Vertretern der Bundesregierung und der SPD-Bundestagsfraktion in den letzten Wochen haben zum Erfolg geführt. Wir gehen davon aus, dass der Bundestag und der Bundesrat noch vor der Sommerpause die Entscheidungen des Vermittlungsausschusses bestätigen werden.
Das größte Reformprojekt der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbfähige, für die sich die Bundes-SGK seit langem einsetzt, kann nunmehr umgesetzt werden. Die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen kann jetzt aus einer Hand erfolgen. Wir bitten die Kommunen, die bereits angelaufenen Gespräche mit den lokalen Arbeitsagenturen zu intensivieren und möglichst bald die notwendigen Vereinbarungen zum Aufbau der Job-Center zu treffen. In den kommunalen Vertretungskörperschaften, den Gemeinde- und Stadträten, den Stadtverordnetenversammlungen und den Kreistagen, sollten in den nächsten Wochen die entsprechenden Grundsatzentscheidungen getroffen werden, wie dies bereits in einigen Stadträten und Kreistagen überparteilich erfolgt ist.
Wir müssen ab jetzt alles daran setzen, dass alle Jugendlichen unter 25 Jahren einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder eine qualifizierte Beschäftigung erhalten und für die Langzeitarbeitslosen der Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt verbessert wird. Die erfolgreichen Eingliederungshilfen der Kommunen und freien Träger sind eine gute Grundlage, um diese Ziele zu erreichen. Das Know-how der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit sowie das große Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen wir erhalten und zusammenführen, damit zielgenau und erfolgreich den Langzeitarbeitslosen geholfen werden kann.
Die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses lassen sich nach derzeitigem Stand wie folgt zusammenfassen:
1. Der Bund beteiligt sich zweckgebunden mit eine Quote von 29,1 v.H. (3,2 Mrd. €) an den Unterkunftskosten (Unterkunft und Heizung) der Kommunen. Der Anteil des Bundes an den Unterkunftskosten wird den Ländern zur Weiterleitung an die Kommunen erstattet.
Damit soll sichergestellt werden, dass unter Berücksichtigung der Einsparungen der Länder (insbesondere durch den Wegfall der besonderen Mietzuschüsse) die Kommunen jährlich um 2,5 Mrd. € entlastet werden. Damit haben wir in Verbindung mit der Revisionsklausel (siehe Ziffer 2) eine finanzielle Nachsteuerung erreicht, welche die zugesagte Entlastung der Kommunen sicherstellt.
Die Bundesländer sind weiterhin aufgefordert, ihre bei der Beschlussfassung der Hartz IV-Gesetzgebung im Dezember 2003 getroffene Zusage einzuhalten und dem positiven Beispiel Nordrhein-Westfalens zu folgen, ihre Einsparungen auf Grund der Hartz IV-Gesetzgebung ungeschmälert und in dem notwendigen Umfang an die Kommunen weiterzugeben.
2. Im Gesetz ist eine weitgehende Revisionsklausel verankert. Die quotale Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten wird zum 01. März 2005 und zum 01. Oktober 2005 überprüft. Sollte die Überprüfung eine Abweichung der quotalen Beteiligung des Bundes von der vorgesehenen Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Mrd. € ergeben, erfolgt eine Anpassung der Quote. Erforderlich werdende Mittelzuflüsse an die Kommunen sollen rückwirkend und kassenwirksam für die Kommunen erfolgen. Zudem ist geregelt, dass bis zu einer erforderlichen gesetzlichen Anpassung der Quote auf Antrag eines Landes monatlich im Voraus Abschläge auf den bis dahin geltenden Anteil des Bundes gezahlt werden. Im Gesetz werden zudem weitere folgende Revisionszeitpunkte festgelegt: 01. Oktober 2006, 01. Oktober 2007 und ab 01. Oktober 2009 alle zwei Jahre. In einem detaillierten Anhang zur Revisionsklausel werden die Kriterien der Überprüfung festgehalten.
Diese weitgehende Revisionsklausel, für die wir uns nachdrücklich eingesetzt haben, sichert den Kommunen die zugesagte Entlastung. Es erfolgt eine zeitnahe Nachsteuerung der quotalen Beteiligung des Bundes.
3. Die ursprünglich vorgesehene Optionsregelung ist im Vermittlungsausschuss nicht weiterverfolgt worden. Im Gesetz wird eine Experimentierklausel aufgenommen, wonach höchstens 69 kommunale Sozialhilfeträger sich dafür entscheiden können, den Aufbau der Job-Center in eigener Verantwortung zu übernehmen. Sie würden bei einer Optierung für die Leistungsgewährung für alle heutigen Arbeitslosenhilfeempfänger und erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger zuständig. Zudem müssen sie die Betreuung und Vermittlung dieser Personengruppen sicherstellen.
Die genannte Zahl 69 soll nach den Stimmverhältnissen der Bundesländer im Bundesrat auf die jeweiligen Länder aufgeteilt werden, wobei in einem Bundesland nicht genutzte Optionsmöglichkeiten in anderen Ländern nach einem gesonderten Verteilungsschlüssel (Verteilung nach der Einwohnerzahl der Länder) in Anspruch genommen werden können.
Der Antrag auf die vollständige Übernahme der Aufgaben muss bis zum 15. September 2005 gestellt werden. Der Antrag ist an die Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde gebunden. Zudem müssen sich die optierenden Sozialhilfeträger zur Mitwirkung an der ebenfalls im Gesetz festgelegten Wirkungsforschung bereit finden. Die Zulassung wird für einen Zeitraum von sechs Jahren erteilt. Die notwendigen Mittel sollen analog der Maßstäbe, die für die Agenturen für Arbeit gelten, gezahlt werden. Der Bundesrechnungshof ist berechtigt, die Leistungsgewährung zu prüfen.
Mit dieser Experimentierklausel sind Ausnahmen für die Kommunen geschaffen worden, die optieren wollen. Es bleibt allerdings weitestgehend, wie auch von der Bundes-SGK favorisiert, bei der Wahrnehmung der Administrierung der Grundsicherung für Arbeitssuchende in der im Gesetz als Regelfall vorgesehenen Arbeitsgemeinschaft zwischen Kommune und Agentur für Arbeit.
4. Darüber hinaus hat sich der Vermittlungsausschuss noch auf weitere Regelungstatbestände zur Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes verständigt, wie z.B. in Bezug auf Übergangsregelungen zur Leistungsgewährung und zu den bestehenden Eingliederungsleistungen, auf die Datenübermittlung und -erfassung einschließlich einer Kostenregelung und das Fortwirken von Vereinbarungen und Verwaltungsakten. Damit werden u.a. Planungssicherheit für Beschäftigungsgesellschaften auch für das Jahr 2005 geschaffen und Mietzahlungen übergangsweise direkt an den Vermieter ermöglicht.
Darüber hinaus ist durch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes geregelt, dass Leistungen von Arbeitsgemeinschaften untereinander und an andere Einrichtungen, für die eine Umsatzsteuerbefreiung besteht, und Leistungen an Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende umsatzsteuerfrei sind. Auch wurde klargestellt, dass sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Verträge zwischen den Kommunen und den Agenturen für Arbeit geschlossen werden können.
Für die kreisangehörigen Gemeinden ist von großer Bedeutung, dass im Gesetz eine Delegationsmöglichkeit der Aufgaben nach dem Hartz IV-Gesetz auf diese Kommunen mit Zustimmung der Länder vorgesehen ist. Des weiteren können je Bezirk einer Agentur für Arbeit mehrere Arbeitsgemeinschaften eingerichtet werden.
Weitere Informationen zu dieser Thematik werden wir fortlaufend auf diesen Seiten einstellen. Darüber hinaus informieren die Kommunalen Spitzenverbände, das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und die SPD-Bundestagsfraktion über Hartz IV.
http://www.staedtetag.de/10/presseecke/pressedienst/artikel/
2004/07/01/00220/index.html
http://www.dstgb.de/index_inhalt/homepage/index.html
http://www.bmwa.bund.de/Navigation/arbeit,did=36104.html
http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_rubrik/0,,1901,00.htm
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Ausgabe 07-08/2004 der DEMOKRATISCHEN GEMEINDE aufmerksam machen, in der Hartz IV das Schwerpunktthema ist.
Wir haben eine große Chance, dieses bedeutsame Projekt der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zum Erfolg zu führen. Wir bitten Euch, diese Chance zu nutzen.
Dr. Gerhard Langemeyer, Vorsitzender
Detlef Raphael, Geschäftsführer