 |
Der Bundesrat ist am Freitag, dem 9. Juli 2004, dem Bundestag gefolgt und hat dem Optionsgesetz zu Hartz IV in der Fassung der Ergebnisse des Vermittlungsausschusses vom 30. Juni 2004 mehrheitlich zugestimmt. Damit sind endgültig die Voraussetzungen für die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum 1. Januar 2005 geschaffen. |