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Hinweise zur Umsetzung von Hartz IV


Hilfe aus einer Hand
für Langzeitarbeitslose erfolgreich gestalten

Hinweise
zur Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes
aus kommunaler Sicht
(August 2004)

Nach der Verabschiedung des Optionsgesetzes Anfang Juli 2004 im Bundestag und Bundesrat stehen nunmehr die praktischen Fragen der Umsetzung der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige auf der lokalen bzw. regionalen Ebene zwischen den örtlichen Agenturen für Arbeit und den kommunalen Trägern im Mittelpunkt des politischen und des Verwaltungshandelns.

In diesem Zusammenhang hat die Bundes-SGK Hinweise zur Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes erarbeitet, die den politischen Entscheidungsträgern auf der lokalen Ebene Anregungen für den Umsetzungsprozess geben. Diese Hinweise haben nicht den Anspruch, alle fachlichen Fragen im Detail beantworten zu können; auch wird nicht auf die Ausgestaltung der Leistungsberechtigung und der Leistungsansprüche des Arbeitslosengeldes II eingegangen.

Wir wollen mit diesen Hinweisen die Vorbereitung von Entscheidungen zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften oder zur Wahrnehmung der Aufgaben in kommunaler Hand (Experimentierklausel / Option) unterstützen, damit die Ziele einer besseren und schnelleren Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Arbeit und der Hilfe aus einer Hand ab dem 01. Januar 2005 erreicht werden können.

Die Hinweise können hier heruntergeladen werden:
Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose erfolgreich gestalten - Hinweise zur Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes aus kommunaler Sicht (August 2004)
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