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Zulassung kommunaler Träger Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat 69 kommunale Träger an Stelle der Agenturen für Arbeit als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugelassen. Die entsprechende Verordnung ist im Bundesgesetzblatt I, Seite 2349, veröffentlicht.
Einkommensanrechnung beim Arbeitslosengeld II konkretisiert Das Bundeskabinett hat am 29. September 2004 eine Verordnung zum Arbeitslosengeld II beschlossen, in der u.a. die Anrechnungsmodalitäten bei der Einkommensanrechnung für die Betroffenen transparenter und einfacher geregelt werden. Weitere Informationen auf der Website des BMWA |