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Landtag verabschiedet Gesetz über NKF


NRW schafft als erstes Land Kameralistik in Städten und Gemeinden ab / Landtag verabschiedet Gesetz über Neues Kommunales Finanzmanagement / Minister Dr. Fritz Behrens: Großer Schritt für die Kommunen

Der Landtag hat am 10. November das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement verabschiedet. "Nordrhein-Westfalen stellt damit für die Kommunen die Weichen in Richtung Zukunft - und zwar als erstes Bundesland. Darauf sind wir stolz", erklärte Innenminister Dr. Fritz Behrens heute in Düsseldorf. Das neue Gesetz setzt kaufmännische Grundsätze an die Stelle der veralteten Kameralistik. Städte und Gemeinden können so wirtschaftlicher handeln. "Für Ratsmitglieder ebenso wie für die Bürgerinnen und Bürger wird der Haushalt verständlicher und durchschaubarer. Das ist wichtig, denn die Kommunen arbeiten schließlich mit Geld, das aus den Taschen ihrer Einwohner kommt", so der Minister.

Das Neue Kommunale Finanzmanagement wird in den nordrhein-westfälischen Kommunen flächendeckend im Jahr 2009 eingeführt sein. Die Vorbereitungen dafür laufen in den Städten und Gemeinden auf Hochtouren. So haben sich die meisten Kommunen zum Beispiel bereits für eine neue Software entschieden. "Ein komplett neues Rechnungswesen gibt es nicht zum Nulltarif. Die Kosten für jede einzelne Gemeinde halten sich aber in einem überschaubaren Rahmen", erklärte Behrens. "Die Städte investieren hier in ihre Zukunft. Sie bekommen das, was sie sich selbst gewünscht haben: Ein leistungsfähiges, zukunftssicheres Rechnungswesen, das sich sehr schnell auszahlen wird", betonte der Minister.

Das Neue Kommunale Finanzmanagement ermöglicht es, die Vermögenslage einer Kommune erstmals vollständig darzustellen. "Eine Stadt muss heute oft rechnen wie ein Unternehmen. Deshalb brauchen die Kommunen eine betriebswirtschaftliche Steuerung", erläuterte Behrens. Bisher wurden im traditionellen Haushalt nur die Einnahmen und die Ausgaben eines Jahres aufgelistet. Mit dem neuen System werden die Abschreibung folgender Jahre ebenso berücksichtigt wie die laufenden Kosten für notwendige Instandhaltungen. Die Stadt kann so besser als bisher überschauen, wann und wie viel sie zum Beispiel für den Erhalt ihrer Schulen aufbringen muss. Sanierungsstaus, die früher oft zu nicht einkalkulierter, hoher Verschuldung geführt haben, muss es so nicht mehr geben. "Es gibt kein Wirtschaften mehr zu Lasten nachfolgender Generationen. Gerade in ihrer schwierigen finanziellen Situation bringt diese Reform des Haushaltswesens den Städten und Gemeinden damit die nötige und wichtige Transparenz", sagte Behrens.

"Die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ist ein gutes Beispiel dafür, wie komplexe Reformen erfolgreich auf den Weg gebracht werden können", betonte Behrens. Sieben Modellkommunen haben seit 1999 gemeinsam mit dem Innenministerium praxistaugliche und möglichst unaufwändige Regeln für das neue kommunale Haushaltsrecht entwickelt. Nach Abschluss des Projekts lagen deshalb bereits erprobte Vorschläge der Modellkommunen auf dem Tisch, die als Grundlage für das heute verabschiedete Gesetz gedient haben. "Das Gesetz ist also aus der Praxis heraus entwickelt worden. Das ist einzigartig und beispielgebend für andere Projekte", lobte der Innenminister.

Weitere Informationen unter www.neues-kommunales-finanzmanagement.de und www.im.nrw.de.

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