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Hartz IV: Gespräch des Vorstandes der Bundes-SGK mit Bundesminister Wolfgang Clement am 25.02.2005 Der Vorstand der Bundes-SGK hat am Freitag, dem 25. Februar 2005, ein offenes und konstruktives Gespräch mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, zu den weiteren Schritten zur Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes geführt. Übereinstimmend bestand die Auffassung, dass die Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen durch ihren engagierten Einsatz die Arbeitsmarktreform zu einem erfolgreichen Start verholfen haben. Weiterhin würden Kommunen, Bundesagentur für Arbeit und Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit alles daran setzen, dass die mit dem Hartz IV-Gesetz verfolgte Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose mit passgenauer Vermittlung und Qualifizierung rasch umgesetzt werde.
Zur unterschiedlichen Einschätzung der Zahl derjenigen, die erwerbsfähig seien, wurde auf das im Hartz IV-Gesetz vorgesehene Verfahren zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit hingewiesen, wodurch in den nächsten Monaten Klarheit über die tatsächliche Höhe der Zahl der erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen geschaffen werde. Zwischen den Agenturen für Arbeit und den Kommunen strittige Fälle sollten rasch geregelt und der vielfach noch laufende Prozess des Aufbaues der Einigungsstellen zügig vorangebracht werden.
Im Hinblick auf die Revision zum 01. März 2005 bestand zwischen Wolfgang Clement und dem Vorstand der Bundes-SGK Einigkeit, dass dieses Verfahren entsprechend der gesetzlichen Vorgaben jetzt eingeleitet werden müsse. Wie auch in dem Schreiben des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit an die Länder und die Kommunalen Spitzenverbände dargelegt, ist die derzeitige Datenlage nicht hinreichend, um zum jetzigen Zeitpunkt eine abschließende Entscheidung der Höhe der quotalen Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten vornehmen zu können. Der Vorstand der Bundes-SGK betonte in dem Gespräch, eine Anpassung könne erst dann erfolgen, wenn die Datenlage eine verlässliche und einvernehmliche Abschätzung der Quote zulasse.
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