Fachkonferenz der Bundes-SGK
„Öffentlich Private Partnerschaften in Kommunen"
am 22./23. April 2005 in Nürnberg
Rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchten die Fachkonferenz "Öffentlich Private Partnerschaften in Kommunen" der Bundes-SGK am 22./23. April 2005 in Nürnberg. Die Hauptredner der Konferenz, Wolfgang Clement, Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Roland Schäfer, Bürgermeister von Bergkamen und Vizepräsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie der Oberbürgermeister der gastgebenden Stadt Nürnberg, Dr. Ulrich Maly, plädierten dafür, die neue Generation vertraglicher Öffentlich Privater Partnerschaften (ÖPP) ernsthaft für die Möglichkeit der Bereitstellung kommunaler Infrastruktur zu prüfen und die damit verbundenen Chancen zu nutzen. Die neuen ÖPP-Verträge qualifizieren sich dadurch, dass sie einem Lebenszyklusansatz folgen, der sowohl das Planen, das Bauen, das Betreiben, das Finanzieren und die Verwertung (z.B. einer Immobilie) berücksichtigt. Wie die in acht Foren präsentierten Beispiele für unterschiedliche kommunale Aufgaben zeigten, können Öffentlich Private Partnerschaften zum Teil erhebliche Effizienzgewinne mit sich bringen. Es bedarf hierzu allerdings qualifizierter Beratung und sachgerechter Vorbereitungsarbeit. Nicht für alle Aufgaben bieten ÖPP automatisch die besseren Lösungsansätze. Dieses gilt es, im Einzelfall genau zu prüfen.

Im Hinblick auf institutionelle ÖPP, die Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und privater Wirtschaft in gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, wurde von kommunaler Seite deutlich darauf verwiesen, dass eine Ausweitung der Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften auf diese Formen der Kooperation, strategische Partnerschaften zwischen Privaten und Kommunen verhindern würde. Deshalb müsse, so Dr. Gerhard
Langemeyer, Oberbürgermeister von Dortmund und Vorsitzender der Bundes-SGK, in Brüssel darauf hingewirkt werden, dass auch künftig "Interkommunale Kooperationen" und "Gemischtwirtschaftliche ÖPPs" als Form der öffentlichen Aufgabenerfüllung anerkannt werden, und nicht als eine marktförmig erbrachte private Leistung angesehen werden, die entsprechend den wettbewerbs- und vergaberechtlichen Regeln zu unterwerfen sei.