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Regierungserklärung 17. März 2005


Dem Appell des Bundeskanzlers in seiner Regierungserklärung am 17. März 2005, gemeinsam alle Kräfte zu mobilisieren, um die begonnenen Reformen der Agenda 2010 jetzt umzusetzen, schließt sich die Bundes-SGK an. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung des „Hartz IV-Gesetzes": Der Aufbau der Job-Center in den Arbeitsgemeinschaften und den Optionskommunen ist in vollem Gange und muss fortgeführt werden. Der Bundeskanzler hat zu recht die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den reibungslosen Start von Hartz IV gewürdigt. Des weiteren hat er darauf hingewiesen, dass die große Zahl der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger in das Arbeitslosengeld II integriert worden ist, wie wir dies alle gewollt haben. Diese Menschen erhalten jetzt bessere Chancen zur Qualifizierung und Vermittlung in Arbeit; dies müssen wir deutlicher herausstellen! Dass bei der Qualifizierung und Vermittlung der Schwerpunkt auf die jüngeren und älteren Arbeitssuchenden gelegt wird und zusätzliche Mittel in Höhe von 250 Mio. € für regionale Beschäftigungspakte für ältere Langzeitarbeitslose bereit gestellt werden sollen, ist richtig und notwendig.

Wie auch in dem Gespräch des Vorstandes der Bundes-SGK mit Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement am 25. Februar 2005 gemeinsam festgestellt, muss jetzt alles daran gesetzt werden, dass die mit dem „Hartz IV-Gesetz" verfolgte Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose mit passgenauer Vermittlung und Qualifizierung rasch umgesetzt wird. Genauso unstrittig ist auch die jährliche Entlastung der Kommunen um 2,5 Mrd. €. Deshalb bleiben wir bei unserer Forderung, dass eine Anpassung der quotalen Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten erst dann erfolgen darf, wenn die Datenlage eine verlässliche und einvernehmliche Abschätzung der Quote zulässt.

Die Ankündigung des Bundeskanzlers, die Absenkung des Körperschaftssteuersatzes von 25 % auf 19 % und eine höhere Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer für Personengesellschaften aufkommensneutral zu finanzieren, ist ein wichtiges Signal für die Kommunen: Die Gewerbesteuer bleibt in ihrer Existenz unangetastet und Einnahmeausfälle durch diese Veränderungen des Unternehmenssteuerrechts sollen vermieden werden. Diese beiden Eckpunkte müssen auch gelten, wenn Vorschläge für eine weitergehende Unternehmenssteuerreform, beispielsweise durch den Sachverständigenrat, vorgelegt werden.

Die Bitte von Bundeskanzler Gerhard Schröder an die Ministerpräsidenten und die Innenminister der Länder, auch den Kommunen, die Finanzierungsdefizite haben, notwendige Investitionen zu ermöglichen, zeigt auf, dass in der jetzigen Situation die Länder gefordert sind, entsprechend der sehr unterschiedlichen Finanzsituation der Kommunen gezielt einen Beitrag zur Verbesserung der kommunalen Finanzen zu leisten. Die Länder müssen die aus der Hartz IV-Gesetzgebung bei Ihnen entstehenden Entlastungen ungeschmälert an die Kommunen weiterleiten und die ostdeutschen Länder müssen zudem auch die Mittel aus dem sogenannten Ostausgleich an ihre Kommunen weitergeben. Beides darf nicht durch Kürzungen bei den Zuweisungen in den kommunalen Finanzausgleichen kompensiert werden.

Bei dem am gestrigen Nachmittag stattgefundenen Jobgipfel mit der Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Angela Merkel, und dem bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber haben die Vorschläge von Bundeskanzler Gerhard Schröder zur Umsetzung von Hartz IV sowie zur Unternehmensbesteuerung und das vorgesehene Verkehrsinvestitionsprogramm in Höhe von 2 Mrd. € sowie die Erleichterung von Existenzgründungen Unterstützung gefunden. Diese Verständigungen sind ebenso zu begrüßen wie das Bekenntnis für eine Föderalismusreform mit klareren Kompetenzabgrenzungen.

Bedauerlich ist, dass die CDU/CSU an ihrer Blockadehaltung bei der Verwendung der Mittel der Eigenheimzulage für Forschung, Bildung und Betreuung festhält. Wir begrüßen, dass der Bundeskanzler zu recht die Vorschläge der Opposition zum Abbau von Arbeitnehmerrechten nicht aufgegriffen hat.

Die Bundes-SGK wird sich weiter dafür einsetzen, dass bei der Umsetzung der angekündigten Maßnahmen die Interessen der Kommunen zur Geltung kommen.

Weitere Informationen:

Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder am 17. März 2005

20 Maßnahmen zur Fortsetzung der Agenda 2010

Parteiübergreifende Anstrengungen für Arbeit und Investitionen

Müntefering: CDU/CSU sollen bei Reformkurs mitgehen

www.bundesregierung.de

www.spd.de

www.spdfraktion.de

 

 

 

 

 

 

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