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Arbeitsmarktreform


Klare Verhältnisse in den JobCentern

Berlin (27. Juni 2005). Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement und Frank-Jürgen Weise, Vorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, haben heute weitreichende Entscheidungsspielräume für die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) verabredet. Mit Klarheit, Transparenz und eindeutigen Entscheidungskompetenzen vor Ort sollen die Job Center künftig reibungsloser und schlagkräftiger arbeiten können. Mit einer klaren und modernen Steuerung über Zielvereinbarungen, Controlling und Benchmark wollen beide ihre Verantwortung für den Erfolg der Reform wahrnehmen.

Hierzu gab Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement nachstehende Statement ab:

Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist das Herzstück der Arbeitsmarktreform umgesetzt. Damit stellt sich der Bund der Verantwortung für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und entlastet die Kommunen von Kosten in Milliardenhöhe.

Nach einem halben Jahr können wir sagen: Die Anlaufschwierigkeiten sind überwunden, alle erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger sind ins System integriert und bei den vorrangigen gemeinsamen Ziele, wie dem Abbau der Jugendarbeitslosigkeit und der intensiven Betreuung und Vermittlung, sind erste Erfolge sichtbar und dieser Prozess geht verstärkt weiter.

Allerdings, die Praxis zeigt: Vielerorts gibt es - bedingt durch die Ausgestaltung des Kompromisses im Vermittlungsausschuss - noch Reibungsverluste und unklare Entscheidungsbefugnisse in der Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen, die einer besseren Vermittlung und damit besseren Arbeitsmarktergebnissen im Wege stehen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und die Bundesagentur für Arbeit sind überzeugt: Nur unter dem gemeinsamen Dach der Arbeitsgemeinschaften können die Kommunen und die Bundesagentur ihre Kompetenzen optimal zusammenführen und so für die Arbeitssuchenden das Beste erreichen. Deshalb werden wir jetzt das Modell der Arbeitsgemeinschaft weiterentwickeln und damit stärken.

Wir haben heute beschlossen, Klarheit zu schaffen: Klare Verantwortung der Geschäftsführung und klare Entscheidungsbefugnisse vor Ort:

  1. Die Geschäftführung in der Arbeitsgemeinschaft bekommt die klare Entscheidungsbefugnis im operativen Geschäft, das heißt über die Arbeitsmarktpolitik vor Ort, über Personal, Haushalt und Verwaltung.
  2. In den Trägerversammlungen, in denen die Arbeitsagentur derzeit noch die Mehrheit stellt, bietet sie diese der kommunalen Seite an, wenn dieses gewünscht wird. Mit diesem Schritt kann die Umsetzungsverantwortung vollständig von den Kommunen wahrgenommen werden.
  3. Die Bundesagentur bleibt in der Verantwortung für die korrekte und erfolgversprechende Verwendung der vom Bund bereitgestellten Mittel. Diese wird wahrgenommen durch Zielvereinbarungen über Umfang und Ergebnis der Leistungserbringung, einschließlich der Formulierung von Qualitätsstandards, des Controllings und ein hierauf aufbauendes Benchmarking. Die Bundesagentur unterstützt die Arbeit vor Ort durch IT-Dienste, Aufbereitung von Statistik und Arbeitsmarktberichterstattung etc.
  4. Die Bundesagentur wird künftig ihr Personal der Arbeitsgemeinschaft vor Ort zuweisen. Damit erhält die jeweilige Geschäftsführer die vollständige Weisungsbefugnis auch über den Einsatz der von der Bundesagentur überlassenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  5. Der Arbeitsgemeinschaft obliegt künftig die komplette Verwendung des Budgets sowohl für die Eingliederung als auch die Verwaltung vor Ort. Der Beauftrage für den Haushalt, bisher von der Arbeitsagentur zugeordnet, wird künftig bei der Arbeitsgemeinschaft selbst angesiedelt.
Die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit bleiben - auch im Prozess der konsequenten Dezentralisierung - in der Verantwortung für den Erfolg der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Mehr Entscheidungsfreiheit vor Ort setzt deshalb voraus, dass die kommunale Seite aktiv mitwirkt an der Formulierung von Zielvereinbarungen, einheitlichen und verbindlichen Qualitätsstandards und einem wirksamen Controlling. Wir werden dazu umgehend Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden aufnehmen. Zu den Personalfragen wird die Bundesagentur Gespräche mit den verantwortlichen Gewerkschaften führen.

Datentransparenz , Leistungsvergleiche, Wettbewerb und klare Verantwortlichkeit für gute, aber auch für schlechtere Ergebnisse - das ist die Voraussetzung für größere Gestaltungsspielräume vor Ort. Mit den Veränderungen wollen wir die Arbeit vor Ort voll auf die Integration der Arbeitssuchenden konzentrieren. Dafür wollen wir den Erfolg und kein Kompetenzgerangel.
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