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Bundesrat verabschiedet KICK am 08.07.05 |
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Der Bundesrat hat am Freitag, dem 08. Juli 2005 einstimmig das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) beschlossen. Mit dem KICK wird eine Verbesserung der Einnahmesituation der Kommunen von 214 Mio. Euro erreicht, ohne dass es zu Einschränkungen der Leistungen für Kinder und Jugendliche kommt. In seiner Sitzung hat der Bundesrat dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) in der vom Deutschen Bundestag am 03. Juni 2005 in 2. und 3. Lesung verabschiedeten Fassung zugestimmt. Zuvor hatte der federführende Ausschuss Frauen und Jugend der Länderkammer die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Der ebenfalls im Vorfeld beteiligte Finanzausschuss des Bundesrates hatte dagegen die Zustimmung zu dem Gesetz empfohlen. Dieser Empfehlung ist das Plenum des Bundesrates gefolgt. Damit haben die unionsgeführten Bundesländer ihren Widerstand gegen das von der SPD- geführten Bundesregierung eingebrachte Gesetzesvorhaben aufgegeben. Das Gesetz wird nun am ersten Tag des Monats nach der Verkündung in Kraft treten.
Mit dem KICK soll eine Verbesserung der Einnahmesituation der Kommunen durch jährliche Einsparungen in Höhe von 214 Mio. Euro erzielt werden. Das KICK novelliert geltende gesetzliche Regelungen zum Nachrang gegenüber den Leistungsverpflichtungen der Schulen, zur Abgrenzung gegenüber den anderen Sozialgesetzbüchern sowie Regelungen im Hinblick auf die Selbstbeschaffung von Leistungen nach dem KJHG und im Bereich der Kostenbeteiligung.
Für Einsparungen bei den Kommunen werden insbesondere folgende Neureglungen im bisherigen Kinder- und Jugendhilfegesetz führen: 1. Die Stärkung der fachlichen und der wirtschaftlichen Steuerungskompetenz des Jugendamtes durch die Eindämmung der Selbstbeschaffung von Leistungen. 2. Die stärkere Realisierung des Nachrangs der Jugendhilfe durch eine stärker an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern orientierte Kostenbeteiligung. 3. Die von den Ländern auszufüllende Regelung über einen Kostenausgleich bei der Aufnahme gemeindefremder Kinder in allen Bereichen der Jugendhilfe. 4. Die deutlichen Einschränkungen bei der Bewilligung von Auslandsaufenthalten nach § 35 a SGB VIII. 5. Die Reduzierung der Datenerhebung bei den Hilfen zur Erziehung. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums.
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KJHG-Reform (KICK) entlastet Kommunen |
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