 |
In der Sitzung des Vorstandes der Bundes-SGK am 25. Juni 2004 stellte die Bundesministerin Renate Schmidt ihr Konzept zur Weiterentwicklung der Kinderbetreuung vor. Übereinstimmend wurde herausgestellt, dass die Kinderbetreuung, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, bedarfsgerecht, flexibel und qualitätsorientiert ausgebaut werden muss. Die dazu vorgesehenen Maßnahmen, die sich im Entwurf eines Tagesbetreuungs- ausbaugesetzes wiederfinden, wurden grundsätzlich für richtig erachtet.
Der Vorstand der Bundes-SGK betonte in einem einvernehmlich beschlossenen Positionspapier, dass auf Grund der stark unterschiedlichen Bedarfssituationen und vorhandenen Betreuungsstrukturen in den Kommunen im Gesetz keine quotalen Festlegungen oder gar die Formulierung von Rechtsansprüchen erfolgen dürften. Den Kommunen müsse ein weitgehender Handlungsspielraum zum Aufbau verbesserter Betreuungsmöglichkeiten erhalten bleiben. Zudem begrüßte der Vorstand die Überlegungen zur Novellierung des Kinder- und Jugendhilferechts insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung und den Leistungen nach § 35a SGB VIII, um einerseits eine Konsolidierung und Stabilisierung der kommunalen Finanzen zu ermöglichen und andererseits eine Anpassung an gewandelte gesellschaftliche Erfordernisse vorzunehmen. Hier seien allerdings noch weitere Maßnahmen vorzusehen.
Darüber hinaus verdeutlichte der Vorstand der Bundes-SGK gegenüber der Bundesfamilienministerin, dass die durch die Finanzierungsregelung zu Hartz IV geschaffenen finanziellen Handlungsspielräume auch für die Konsolidierung der angespannten Kommunalhaushalte und zur Finanzierung dringender Investitionen benötigt werden. Er erwarte daher sowohl vom Bund als auch den Ländern weitere Maßnahmen, um die finanzielle Situation der Kommunen nachhaltig zu verbessern und den Erfordernissen an den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung in den nächsten Jahren gerecht werden zu können. |