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Wohnraumförderbestimmungen


Förderung von Stadtumbau und Eigentum verändert

Das Ministerium für Bauen und Wohnen (MBW NRW) hat Ende August in einem Schnellschuss ohne Beteiligung der Verbände die Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW abgeändert. Mit den Änderungen sollen die Förderpauschalen auf "engen Wohnungsmärkten", die Fördermöglichkeiten für Stadtumbaumaßnahmen verbessert sowie die Grundstücksobergrenze bei der Eigentumsförderung abgeschafft werden.

Mietwohnungsbau

Die Förderpauschalen im Mietwohnungsbau sind nach Mietenstufen gestaffelt. In Städten und Gemeinden mit hohem Mietenniveau der Mietenstufe 4 6 (z.B. Düsseldorf, Köln, Bonn, Aachen, Münster) leben 40 % der Einwohner Nordrhein-Westfalens, aber 55 % aller wohnungssuchenden Haushalte. Bisher blieb die Wohnungsbauförderung in diesen Städten hinter der hohen Nachfrage nach preiswertem Wohnraum zurück. In der Landeshauptstadt Düsseldorf sind mehr als 5.300 wohnungssuchende Haushalte registriert. Seit 1997 ist dagegen die Anzahl der geförderten Mietwohnungen von fast 1.000 auf zuletzt nur noch 176 Wohneinheiten zurückgegangen. In Köln mit fast 12.000 wohnungssuchenden Haushalten sackte die Zahl der geförderten Mietwohnungen von über 2.200 im Jahr 1997 auf nur noch 500 im Jahr 2004 ab. Um gezielt Investitionsanreize auf angespannten Wohnungsmärkten zu schaffen, werden die Förderpauschalen in den Städten der Mietenstufen 4 6 um jeweils 100 €/m² erhöht. Außerdem werden die Konditionen für die Ausstattung des Wohnens für pflegebedürftige Personengruppen deutlich verbessert.

Stadtumbau West

Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus können künftig besser mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung unterstützt werden. In Zusammenhang mit der Förderung von Neubau können bei der Umstrukturierung und Aufwertung von Großsiedlungen der 60er und 70er Jahre auch die Kosten für den Abriss von nicht mehr marktgerechten Wohnungen anteilig mitgefördert werden. Dieses neue Förderangebot aus einer Hand und ohne Kostenbeteiligung der Kommune soll weniger Bürokratie für die Investoren schafffen und helfen, bestehende Wohnquartiere durch Abriss und attraktiven Ersatzneubau zu stabilisieren. Mit diesem Förderangebot sollen vor allem in Wachstumsregionen neue Wohnqualitäten im Bestand geschaffen werden. Es ist allerdings anzumerken, daß dies nur für den ersten Förderweg gelten soll und damit wenig Anreiz für Investoren besteht.

Eigentumsförderung

Die bisherige Beschränkung der Eigentumsförderung auf Grundstücke unter 400 m² wird abgeschafft. Nach Angaben des MBW NRW sorgen in städtischen Gebieten hohe Bodenpreise dafür, dass ohnehin nur kleinere Grundstücke erschwinglich seien, in ländlichen Gebieten führe diese Fördervoraussetzung häufig zu bürokratischem Aufwand, wenn Grundstücke nur deshalb geteilt würden, um die Fördervoraussetzungen darzustellen. Andererseits, so betonen Kritiker der Neuregelung, wird hierdurch bei der Eigentumsförderung der ländliche Raum gegenüber städtischen Ballungsgebieten bevorzugt.

DIe Einzelheiten der Neuregelungen können den Wohnraumförderbestimmungen (WFB)  entnommen werden.

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