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„Die Position des Bundeswirtschaftsministeriums, die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten beim SGB II auf Null zu setzen, entspricht nicht der tatsächlichen Datenlage und ist daher nicht akzeptabel", so der Vorsitzende der Bundes-SGK, Dr. Gerhard Langemeyer. „Dies machen wir auch in unseren derzeitigen Gesprächen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit deutlich, in denen wir auf die weiterhin in erheblichen Umfang erforderliche Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten hinweisen. In Übereinstimmung mit der Position der Kommunalen Spitzenverbände ist für uns unstrittig, dass eine Anpassung der Beteiligungsquote nur auf der Grundlage einer von allen Seiten akzeptierten Datengrundlage erfolgen kann."
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