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„Wege zu einer modernen und nachhaltigen Energiepolitik“

Samstag, den 25.11.2006
10.30 Uhr bis 13.00 Uhr
in den Räumlichkeiten der star.Energiewerke/ Stadtwerke Rastatt

Einladung als .pdf (66kB)

  • Hermann Josef Pelgrim
    Oberbürgermeister Schwäbisch Hall
    SGK-Landesvorsitzender
  • Dr. Ulrich Kleine
    Leiter des Bereichs Kommunale Beziehungen in der EnBW Regional AG
  • Dr. Thomas Unnerstall
    Vorstandsmitglied Stadtwerke Karlsruhe
  • Roland Kress
    Pressesprecher MVV Energie AG Mannheim
  • Anton Knapp
    Bürgermeister Hüfingen
    Beisitzer im SGK Landesvorstand

 


HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!

Wahl des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Schramberg
Amtierender Oberbürgermeister Dr. Herbert O. Zinell mit einer Mehrheit von 99,39 % wiedergewählt bei einer Wahlbeteiligung von 35,59 %

Am Sonntag, 24. September, bestätigten die Bürgerinnen und Bürger den amtierenden OB Dr. Herbert O. Zinell mit einer Mehrheit von 99,39 % als Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Schramberg. Zinell wurde damit für eine dritte Amtsperiode wiedergewählt.


Wahl des Oberbürgermeisters in Esslingen
Dr. Jürgen Zieger siegte mit klarem Vorsprung
Wahlbeteiligung von 44,45 Prozent

Dr. Jürgen Zieger (SPD) steht auch in den kommenden 8 Jahren im Esslinger Rathaus an der Spitze von Gemeinderat und Verwaltung. Der bisherige Amtsinhaber erhielt bei der Oberbürgermeisterwahl am 8. Oktober 57,76 Prozent der Stimmen und setzte sich damit mit klarem Vorsprung vor seinen zwei Mitbewerbern durch.



Bürgermeisterwahl am 30. Juli 2006 (Wiederholungswahl):

Neuer Bürgermeister von Aichwald heißt Nicolas Fink.


 
Der 29 jährige Ortsvorsteher aus Kirchheim / Nabern wurde am
30.07.2006 mit 53,53 Prozent der gültigen Wählerstimmen
gewählt.   Nicolas Fink bedankte sich bei seinen Wählern für
den großen Vertrauensbeweis. Er trete das Amt mit hoher
Motivation an und werde sein Möglichstes tun, um ein guter
Bürgermeister für alle Aichwalder zu sein.
Er erhielt 53,53 Prozent der gültigen Stimmen (insgesamt
2.285 Stimmen).Auf Stefan Felchle entfielen 46,33 Prozent
(1.978 Stimmen)
 
Wahlberechtigte insgesamt: 6.042
Wähler insgesamt: 4.274 (70,74 Prozent)


Herzlichen Glückwunsch!
Der neue OB heißt Matthias Klopfer

Im zweiten Wahlgang entschieden - Wahlsieg mit 252 Stimmen Vorsprung - Wahlbeteiligung bei 41,18 Prozent leicht gestiegen

Die Schorndorfer haben am 30.07.2006 im zweiten Wahlgang ihren neuen Oberbürgermeister gewählt. Er heißt Matthias Klopfer, und hatte in einem Kopf-an-Kopf-Rennen am Schluss die Nase vorn. Auf ihn entfielen 6.152 Stimmen (50,79 Prozent). Für Joachim Scholz, den Bürgermeister von Steinheim, entschieden sich 5900 Bürgerinnen und Bürger, was 48,71 Prozent entspricht. 52 Stimmen erhielt Petra Scho (0,43 Prozent). Die Wahlbeteiligung konnte gegenüber dem ersten Wahlgang geringfügig auf 41,18 Prozent gesteigert werden. Von 29.510 Wahlberechtigten gaben 12.153 ihre Stimme ab. Der 38-jährige Klopfer tritt damit die Nachfolge des seit 1990 amtierenden Rathauschefs Winfried Kübler (CDU) an, der altersbedingt nicht mehr angetreten war.

 


Fachkonferenz am 01.07.2006 in Nürtingen im K3N
Gefährdet Europa die kommunale Selbstverwaltung?

Der Vortrag von Hernn David Linse, Europabüro, Baden-Württemberg als pdf-Datei zum download:

Vortrag, David Linse (.pdf 128kb)
Pressestimme zur Fachkonferenz (Nürtinger Zeitung .pdf 417k)

Oben genannte Überschrift war Thema unserer Fachkonferenz in Nürtingen. Häufig wird beklagt, dass die europäischen Institutionen weitreichende Entscheidungen treffen, die sich weit in kommunales Handeln erstrecken. Im Entwurf der EU-Verfassung sind die Kommunen und Regionen in das Gebot der Achtung der nationalen Identität der Mitgliedsstaaten aufgenommen und gar ausdrücklich konkretisiert, dass diese nationale Identität auch die kommunale Selbstverwaltung umfasst. Aufgenommen ist auch das Subsidiaritätsprinzip. Nun sollte man meinen, dass hierdurch die Handlungszuständigkeit der EU deutlich reguliert wurde (wohl wissend, dass die EU-Verfassung bislang immer noch ein Entwurf ist), aber immer noch wird kritisiert –nicht nur in Deutschland, dass Brüssel immer noch tätig wird, auch wenn Ziele in den Mitgliedsstaaten, den Regionen oder den Städten und Gemeinden besser erreicht werden könnten.

Evelyne Gebhardt, unsere Baden-Württembergische Europaabgeordnete, verdeutlichte am Beispiel der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie bedeutet in diesem Fall gesetzliche Grundlage) wie europäische Vorgaben kommunales Handeln beeinflussen. Mit gravierenden Auswirkungen muss insbesondere bei wirtschaftlicher Tätigkeit kommunaler Unternehmen oder Zweckverbänden gerechnet werden. Gleichwohl sei dies ein Beispiel dafür, dass zum ersten Mal im Vorfeld der Entscheidung massiv Einfluss auf die Entscheidung genommen werden konnte und kommunale Interessen Berücksichtigung fanden.

Evelyne hält es nach wie vor für erforderlich, dass eine Rahmenrichtlinie zur Sicherung der  Daseinsvorsorge erlassen werde. Erstaunlicherweise sehen das die kommunalen Spitzenverbände bislang noch anders. Die sozialdemokratische Fraktion im europäischen Parlament hat hierzu deshalb ein Diskussionspapier erstellt, dass im Europabüro von Evelyne oder bei der SGK-Geschäftsstelle angefordert werden kann.

(EGebhardt.MdEP@t-online.de, Susanne.Jakob@spd.de)

David Linse, Leiter des Europabüros der kommunalen Spitzenverbände unseres Landes, konnte mit seinem Vortrag an den Beispielen der FFH - Richtlinie, der Feinstaubrichtlinie, der Hochwasserschutzrichtlinie oder der Straßenfahrzeugrichtlinie deutlich machen, in welcher Form hierbei die Städte und Gemeinden betroffen sind und welche Auswirkungen dies haben wird. Unser kommunales Unverständnis hierüber wird jedoch nicht von allen Mitgliedsstaaten geteilt, da das kommunale Selbstverständnis in den Mitgliedsstaaten auch völlig unterschiedlich ausgeprägt ist. Deshalb ist es auch Aufgabe des Europabüros für unsere Interessen zu werben und Verständnis bei anderen Mitgliedsstaaten zu finden.

Eine weitere Aufgabe besteht darin Einfluss darauf zu nehmen, dass Verordnungen und Richtlinien von vornherein praxistauglicher formuliert werden und damit die häufigen gerichtlichen Auseinandersetzungen minimiert werden können.

David Linse ging ebenfalls auf die Probleme der wirtschaftlichen Betätigung kommunaler Unternehmen ein und hierbei insbesondere auf die sich in kommunaler Trägerschaft befindlichen Krankenhäuser. Nicht wenige Krankenhäuser in kommunalem Besitz erwirtschaften Defizite die durch Leistungen aus den öffentlichen Haushalten ausgeglichen werden. Hiergegen laufen natürlich die privaten Krankenhausbetreiber Sturm. Im Moment ist nicht absehbar ob dies mit europäischem Recht vereinbar ist. Das Parlament sollte deshalb wachsam sein, dass die Dienstleistungsrichtlinie nicht im nachhinein  wieder Verschlechterungen zu Ungunsten der Kommunen erfährt.

Den Vortrag von David Linse werden wir im nächsten SGK-Aktuell veröffentlichen.

 




„Heilbronner Weg“: Ausbau der offenen Ganztagesangebote

„Ganztagesangebote stellt (heute) keiner mehr in Frage“!?

Stadtrat Helmut Rohn, Heilbronn
Mitglied des Landesvorstands der SGK Baden-Württemberg

Am 4.Mai 2006 hat der Heilbronner Gemeinderat auf Vorschlag der Stadtverwaltung einen Grundsatzbeschluss zum „Bedarfsorientierten Ausbau der Schulkindbetreuung an allen Heilbronner Grund- und Hauptschulen, Förderschulen, Realschulen und Gymnasien“ gefällt.
Spätestens bis 2010 sollen die Ganztagesangebote ausgebaut werden. Das auf Freiwilligkeit basierende Konzept soll allen Familien, die es wünschen, die Betreuung ihrer Kinder ermöglichen. Mit einem „Heilbronner Weg“ will man die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg deutlich übertreffen. Nach Auffassung der Stadtverwaltung ist Heilbronn mit seiner Bildungs- und Betreuungsoffensive die erste Großstadt des Landes mit einem so „umfassenden Angebot.“

Rahmenbedingungen
Grundlage des Ganztageskonzepts ist die am 4.November 2005 geschlossene Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden in Baden-Württemberg über Bildung und Betreuung im vorschulischen und schulischen Bereich. Durch den Abschluss dieser Vereinbarung hat die Beteiligung des Landes an der Kinderbetreuung im Gegensatz zu früher verpflichtenden Charakter. Außerdem hat sich der Städtetag mit seiner Forderung durchgesetzt, dass neben dem Einsatz ehrenamtlicher Kräfte im Rahmen des Konzepts „Jugendbegleiter“ zusätzliche hauptamtliche Kräfte (Lehrkräfte und sonstige pädagogische Kräfte) zum Einsatz kommen müssen. Das Land hat darüber hinaus zugesagt, ab 2006 Ganztagesschulen in das Schulhausförderprogramm aufzunehmen.

  • Eckpunkte des Heilbronner Ausbaukonzepts
    - Die Plätze der bestehenden und zu planenden Horte bzw. Hausaufgaben- und Freizeit- betreuungsangebote werden als Basisangebot den Grund-, Haupt- und Sonderschulen   zugeordnet. So werden 473 Plätze der Kernzeitenbetreuung und 525 Plätze in Horten- und   Hausaufgabenbetreuungs-Gruppen eingebracht. Aufbauend hierauf sollen im Zuge der sozialräumlichen Vernetzung   weitere  Angebote unter Heranziehung von Lehrkräften und Ehrenamtlichen (Privatpersonen/Vereine/Organisationen   etc.) organisiert werden. 

- Die Koordination erfolgt über die Ausweisung
   entsprechender Lehrerdeputate an der Schule. Nach dem Konzept des Landes können .  Grundschulen hierfür vier Lehrerwochenstunden je Klasse bekommen, Haupt- und  Realschulen zwei, Gymnasien und Förderschulen ein Stunde.

- Für die Ausgestaltung der Angebote ist ein Budget vorgesehen, das teilweise aus Mitteln  des Landes für die Jugendbegleiter und teilweise aus Mitteln eines Präventionsfonds der  Stadt gespeist werden soll. (Der Präventionsfond ist ein von der Jugendhilfe bereitgestelltes  Finanzbudget für die Schulen, aus dem Kinder mit erzieherischen und schulischen Defiziten  für einen begrenzten Zeitraum im Vorfeld von erzieherischen Hilfen unterstützt werden).

- Die Angebote der Kernzeitenbetreuung und der Nachmittagsbetreuung werden zeitlich aufeinander abgestimmt, sodass eine ganztägige Betreuung an mindestens 3 Tagen pro  Woche möglichst bis 16.30 Uhr gesichert werden kann; eine organisatorische Einheit unter  Einheitlicher Trägerschaft wird angestrebt. Der Personaleinsatz orientiert sich am Angebot  „Hort an der Schule.“

 - Für die erbrachten Schulkindbetreuungsangebote und für andere verlässliche Angebote (Hort, Hausaufgaben- und Freizeitbetreuung, Kernzeitenbetreuung, Kurse) wird ein  einheitliches Entgelt erhoben, das sich an den von den Eltern „gebuchten“ Betreuungsstunden bemisst und vom Amt für Familie, Jugend und Senioren zentral eingezogen wird.  (Beitrag im Monat: 84 Euro für 6 Stunden, 63 Euro für 4,5 Stunden, 35 Euro für 2,5 Std.). Für außerschulische Weiterbildungsangebote, die von Dritten gegen Entgelt erbracht  werden, werden Beiträge erhoben. Das Mittagessen muss von denjenigen Kindern, die es  in Anspruch nehmen, direkt mit dem Lieferservice abgerechnet werden.

- Für die Hausaufgaben- und Freizeitbetreuungsangebote und für die andern betreuten Nachmittagsangebote an den Schulen werden von den jeweiligen Trägern selbst Landeszuschüsse  für die flexible Nachmittagsbetreuung in Höhe von derzeit jährlich maximal 4.125,- Euro pro Gruppe beantragt.

- Das Heilbronner Amt für „Familie, Senioren und Jugend“ hofft, durch personelle und finanzielle Umschichtungen aus dem Kindergartenbereich in die Schulkindbetreuung (bei einem angenommenen Rückgang    der Anzahl der Kindergartenkinder) und durch Umschichtung von Mitteln aus der Jugendhilfe in die Ganztagesbetreuung Resourcen frei zu machen und weitgehend ohne zusätzliche Mittel auszukommen.

  • In welchen Schularten wird die Ganztagesbetreuung vorrangig ausgebaut?

- Priorität bei der Einrichtung von offenen Ganztagesangeboten haben die Grund- und Förderschulen und zwar zunächst dort, wo die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Durch die Umschichtung von vorhandenen Planstellen aus dem Kindergarten - Bereich, die Umschichtung von Mitteln aus der Jugendhilfe und den Umbau der flexiblen erzieherischen Hilfen  kann eine Grundversorgung von ca. 22% der Grundschüler erreicht  werden.
- Für die Hauptschüler besteht durch fünf genehmigte Ganztagesschulen stadtweit bereits eine Versorgungsquote von über 50%. Durch den Ausbau von zwei weiteren Hauptschulen kann dieser Versorgungsgrad weiter erhöht werden.
- Bei den Heilbronner Realschulen besteht derzeit kein Ganztagesangebot. Zumindest an einer Schule sollen mittelfristig Ganztagesangebote eingerichtet werden.
- Bei den allgemeinbildenden Gymnasien sind an drei der fünf Schulen Ganztageseinrich-
   tungen geplant.  Auf  Drängen der SPD-Gemeinderatsfraktion wurden im Zusammenhang mit der Einführung von G8    rechtzeitig Mittel über das IZBB-Programm des Bundes nach Heilbronn gebracht. Die Ganztagesbetreuung soll an drei Nachmittagen angeboten werden.

Kritische Anmerkungen und Fragen: Was heißt „bedarfsorientierter Ausbau“ der Schulkindbetreuung?

Von der Stadt Heilbronn werden große Anstrengungen unternommen, angesichts der immer noch stark angespannten Haushaltslage die Ganztagesbetreuung auszubauen und das Beste aus der Situation zu machen. Dies wird versucht durch ein kompliziertes und für den Außenstehenden schwer durchschaubares System aus Umbau und Umschichtung bestehender Einrichtungen. Die Finanzierung speist sich aus mehreren unterschiedlichen Quellen und wird dadurch zum Risiko. Es ergeben sich kritische Fragen:

  • Kann und soll man auf zurückgehende Kinderzahlen in den Kindergärten hoffen? 
    Kann man bei der Jugendhilfe in dieser Weise einsparen?

     - Was geschieht mit den verhaltensauffälligen Kindern aus schwierigen Familienverhältnissen? Kann man deren Probleme künftig in der Ganztagesbetreuung zusammen mit 20 anderen Schülern auffangen?
    - Wegen der finanziell begrenzten Möglichkeiten baut die Ganztagesbetreuung auf der freiwilligen Teilnahme der Schüler und einem von den Eltern finanzierten Beitragssystem auf. Jedes Betreuungsangebot muß  extra bezahlt werden.
    -  Werden die Kinder, die die Ganztagesbetreuung wirklich dringend brauchen, z.B.. aus Ausländerfamilien und aus schwierigen Familienverhältnissen, erreicht?
    - Oder wird es nicht vielmehr so laufen, dass die Eltern, die sich ohnedies schon intensiv um ihre Kinder bemühen, die Ganztages- betreuung vorrangig in Anspruch nehmen?
    - Wäre so der„Bedarfsorientierter  Ausbau der Schulkindbetreuung“ richtig verstanden?

Die Rolle des Landes Baden-Württemberg
Durch den halbherzig geplanten Ausbau der Ganztagesbetreuung durch die Landesregierung stehen die Kommunen unter großem finanziellen Druck. Es ist der alten rot-grünen Bundes-
Regierung zu verdanken, dass über das IZBB-Programm die Finanzierung der Ganztages-
Betreuung überhaupt in Gang gesetzt wurde.  Außerdem: Ohne den Druck der kommunalen Spitzenverbände und ohne die drohende Landtagswahl 2006 hätte sich die CDU/FDP-Landesregierung wohl kaum bewegt. Trotzdem reichen die vom Land jetzt vorgesehenen Mittel keineswegs aus.
Für das Projekt „Jugendbegleiter“ stellt die Landesregierung nur 40 Millionen Euro für das ganze Land zur Verfügung. Die Vereine, die grundsätzlich bereit sind, mitzumachen, sind immer noch sehr verunsichert, weil sie nicht wissen, über welche Resourcen sie tatsächlich verfügen und ob sie die Jugendbegleiter finanzieren können.
Außerdem kann ohne eine erhebliche Ausweitung der Lehrerdeputate der Ausbau der Ganztagesbetreuung nicht gelingen. Wir liegen hier sehr weit hinter anderen europäischen Ländern zurück.    


25 Jahre SGK Rhein-Neckar: „Gemeinsam sind wir stark – Kommunalpolitik braucht Überzeugung“

Zum 25-jährigen Jubiläum der SGK Rhein-Neckar, dem größten SGK-Kreisverband in Baden-Württemberg, gratulierte am 04. Mai der SGK-Landesgeschäftsführer und Landtagsabgeordnete Reinhold Gall.

In seiner Laudatio hob er die Bedeutung bewusster und überzeugter Kommunalpolitik hervor. Bestrebungen, immer mehr Entscheidungen jenseits der Stadt- und Gemeinderäte zu treffen und Kommunen nur noch zu verwalten, verurteilte Gall. Er rief die Festgäste, darunter zahlreiche aktive Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, auf, in ihrem gestalterischen Engagement nicht nachzulassen und auch dort, wo der Finanzrahmen knapp sei, mit innovativen und unkonventionellen Ideen sozialdemokratische Politik zur Umsetzung zu bringen.

Als Kernaufgaben sozialdemokratischer Kommunalpolitik nannte Gall die Bewahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Städten und Gemeinden, den garantierten Zugang zu Bildung und Kultur und die Teilnahme und Teilhabe am öffentlichen Leben für alle Einwohner sowie den Erhalt gepflegter öffentlicher Räume in allen Wohn- und Lebensbereichen.

Reinhold Gall sicherte den Aktiven vor Ort weiterhin optimale Unterstützung durch die Landes-SGK zu. Durch Erfahrungsaustausch, durch Weitergabe und Veröffentlichung von positiven Beispielen und durch Hilfestellung, da wo sie gebraucht wird, wolle die SGK auch in Zukunft dafür sorgen, dass sozialdemokratische Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker gemeinsam und gestärkt zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger arbeiten könnten.

Abschließend dankte Reinhold Gall dem langjährigen SGK-Kreisvorsitzenden Thomas Funk für sein Engagement und die gute Zusammenarbeit und wünschte seinem Nachfolger Gerhard Greiner, Bürgermeister der Gemeinde Neulußheim, viel Freude und Kraft bei der neuen Aufgabe.


Zukunft Bildung und Betreuung

Zu diesem Thema diskutierten im Stuttgarter Rathaus auf Einladung der SPD-Gemeinderatsfraktion, der SGK Baden-Württemberg und des SGK Kreisverbandes Stuttgart  die Oberbürgermeisterin von Bonn Bärbel Dieckmann, die SPD-Landesvorsitzende Ute Vogt, Herr Augenstein von der Beratungsfirma AIM, Stadtrat und SPD-Kreisvorsitzender Andreas Reißig und der Vorsitzende der SGK Baden-Württemberg und OB von Schwäbisch-Hall Hermann-Josef Pelgrim.
In ihren Eingangsstatements wies Bärbel Dieckmann auf folgende Schwerpunkte hin:

  • Das Problem der demografischen Entwicklung ist nicht nur durch die zurückgehenden Kinderzahlen und die steigende Lebenserwartung bei den Älteren bedingt, sondern inzwischen geht bereits der Wunsch nach Kindern  stetig zurück.
  • Die Bildungschancen von Kindern und Eltern aus sozialbenachteiligten Schichten, insbesondere mit Migrationshintergrund, werden immer schlechter. Deshalb muß Betreuung mit Bildung verbunden werden.

Daraus erwachsen die Forderungen !

  • nach kostenloser Betreuung, weil damit auch ein Bildungsauftrag verbunden ist
  • nach Ganztagesbetreuung,
  • nach der steuerlichen Absetzbarkeit von Haushaltshilfen
  • einem einkommensunabhängigen Elterngeld

Ute Vogt setzte ihre Schwerpunkte beim Übergang vom Kindergarten in die Schule und den Bildungsplänen in der Schule. Das einzelne Kind gehöre in den Mittelpunkt und die Schule müsse überlegen, wie wird das Kind erreicht und nicht, wie ein Kind passgerecht für die Schule werden kann. Dann sind  auch kürzere Ausbildungszeiten  und das G8 machbar. Die Stigmatisierung der Kinder in „Gute“ und „Schlechte“ durch die frühe Trennung der Kinder in die verschiedenen Schulsysteme ist für diese demotivierend. Eine Durchlässigkeit der Schulsystem muss gewährleistet werden. Die Kosten für eine gute Bildung müssen endlich volkswirtschaftlich betrachtet und die extrem hohen Fol-gekosten im sozialen Bereich für versäumte Bildung eingerechnet werden.

Herr Augenstein unterstützte seine Vorrednerinnen und stellte sein Bildungsangebot für Erzieherinnen vor. Er vermisse die Bildungsnetzwerke vor Ort und damit eine Nachhaltigkeit bei den Weiterbildungen. Aus diesem Grund sind seine Weiterbildungsangebote für Erzieherinnen in Module aufgeteilt, um eine praktische Umsetzung im Anschluss gewährleisten zu können. Er bescheinigte den Erzieherinnen ein hohes Interesse an Weiterbildungen. In der Praxis scheitert die Umsetzung dann oft an zu wenig Personal und zu großen Gruppen. Dies wurde von den anwesenden Eltern nachdrücklich bestätigt.

Andreas Reißig wies nachdrücklich auf die finanziellen Verpflichtungen sowohl des Landes als auch der Kommune hin. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss in Deutschland eine Selbstverständlichkeit werden, so dass Eltern selbst entscheiden können, wie ihre Kinder betreut und ausgebildet werden, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. Kinderfreundlichkeit muss gelebt werden und ist nicht mit dem Verkünden von Ideen getan. Das heißt dann auch: Spielplätze mitten in die Wohngebiete und keine Klagen wegen Kinderlärm zulassen.

Annette Sawade, stellv. SGK Landesvorsitzende, Stadträtin, StuttgartAbschließend stellte Hermann Josef Pelgrim fest, dass wir zwar unser Denken schon etwas gewandelt hätten, aber der Weg zur Bildungs- und Chancengerechtigkeit  ein weiter und nicht umsonst zu haben ist.

Annette Sawade, stellv. SGK Landesvorsitzende, Stadträtin, Stuttgart




 

OB Dr. Günther Petry mit 87,92 Prozent im Amt bestätigt

Das waren zwar deutlich weniger als vor acht Jahren (55,5 Prozent), als sich Günther Petry - damals zusammen mit drei weiteren Kandidaten - erstmals um das Amt des Kehler Oberbürgermeisters beworben hatte, aber mehr als 1991 (19,34 Prozent), als Detlev Prößdorf für seine dritte Amtszeit kandidiert hatte.
Am höchsten lag die Wahlbeteiligung mit 46,06 Prozent in Odelshofen, dem Kehler Ortsteil, in dem Günther Petry seinen Wohnsitz hat. Sein bestes Ergebnis erreichte der Kehler OB in Zierolshofen mit 94,83 Prozent.


Einladung zu Fachkonferenz "Bildung und Betreuung"

Die Qualifizierung derer, die in Bildung und Betreuung arbeiten und engagiert sind, muss forciert und verbessert werden. Über die Aufgaben des Landes und der Kommunen, sowie über die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher wollen wir auf unserer Fachkonferenz informieren und diskutieren. Die vollständige Einladung als .pdf zum runterladen (137k)


SGK-Landesvorsitzender Hermann-Josef Pelgrim in Landesvorstand der SPD gewählt

Beim Landesparteitag in Kehl wurde am Wochenende der SGK-Landesvorsitzende und Schwäsch Haller Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim als Beisitzer in den Landesvorstand gewählt. Mit 200 Stimmen (64,5%) erreichte er im 2. Wahlgang das zweitbeste Stimmergebnis. Im Anschluss wurde Hermann-Josef Pelgrim dann auch in das Präsidium der SPD im Land gewählt. Hermann-Josef Pelgrim, seit April Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft Kommunalpolitik in Baden-Würrtemberg, sieht die Schwerpunkte seiner Vorstandsarbeit neben der Wirtschafts- und Finanzpolitik insbesondere in der Stärkung der Städte und Gemeinden im förderalen Staatsaufbau.


Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik tagt im Kreis
von Wolfram Eitel

So fr?ch wie sich Gesch䦴sf?Reinhold Gall, Daniel Steinrode, Herrmann- Josef Pelgrim und Frieder Birzele (von links) beim Fototermin gaben, waren die Themen bei der Landesklausurtagung beileibe nicht. Foto: EitelUnterreichenbach. Die Kapfenhardter Mühle war Schauplatz der diesjährigen Landesklausurtagung der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK). Im Mittelpunkt stand die Finanzkrise der Kommunen. Als Gastgeber durfte der SGK-Kreisvorsitzende Daniel Steinrode, Gemeinderat in Nagold und Calwer Kreisrat, hochkarätige Kommunal- und Landespolitiker begrüßen, unter ihnen der SGK-Vorsitzende und Schwäbisch Haller Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim und der ehemalige Innenminister Frieder Birzele. Neben der Erinnerung an die Gastfreundschaft im Waldhotel M? und die herrliche Natur werden die Teilnehmer allerdings einen Packen voller Sorgen und Nöte der Städte und Gemeinden mit nach Hause nehmen. "Die Leistungsfähigkeit der Kommunen steht in Gefahr", warnt Pelgrim und lässt keinen Zweifel daran, dass wegen der kritischen Finanzlage vor Ort auch das gesamte Gemeinwesen der Republik bedroht ist. Auch die Privatisierungen kommunaler Einrichtungen sei kein Allheilmittel, zumindest d?m Bürgerinteresse der Bogen dabei nicht ?annt werden können. "Die Lage erfordert ein rasches Umdenken", kam Birzele auf das zentrale Thema der Klausurtagung zu sprechen. Er schließt weiter Rationalisierung etwa durch engere Zusammenarbeit von Gemeinden bei Verwaltungsaufgaben nicht aus.

 


Oberbürgermeisterwahl in Lahr klar entschieden

Wolfgang G. Müller wurde als Rathauschef mit großer Mehrheit wiedergewählt
Amtsinhaber Wolfgang G. Müller setzte sich mit 76.43 Prozent der Stimmen klar gegen den einzigen Herausforderer durch. Dieser kam auf 23,40 Prozent. Die ?Wahlm?it? vieler Bürger und das schöne Wetter sind für geringe Wahlbeteiligung von 35,65 Prozent verantwortlich.


Wahlen 2005

Volker Bäurle wurde für die dritte Amtszeit zum Bürgermeister in Bad Liebenzell gewählt . Nur geringe Wahlbeteiligung
 Die große Überraschung blieb erwartungsgemäß aus. Mit 93,08 Prozent aller abgegebenen Stimmen wurde Volker Bäurle für die dritte Amtszeit als Bad Liebenzeller Bürgermeister bestätigt.

Von den insgesamt 6448 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Kur- und Badestadt hatten insgesamt 26,82 Prozent von ihrem Wahlrecht in den acht Stimmbezirken Gebrauch gemacht. Von den 1836 abgegebenen Stimmen waren 127 ungültig, 1577 vereinte B䵥rle als einziger Kandidat auf seiner Person.

Mit 13 Stimmen war der stellvertretende Bürgermeister Erich Keck nach B䵥rle Stimmenkönig, gefolgt von Rainer Weiß (zehn Stimmen), Beate Schneller (sieben Stimmen) und Gerhard Rentschler (sechs Stimmen). Insgesamt hatten die Bürgerinnen und Bürger mehr als 100 Einzelstimmen für andere Personen, die nicht zur Wahl standen vergeben.

 


Klausurtagung des SGK-Landesvorstandes
am 07./ 08. Oktober 2005 in Unterreichenbach

Mit einer ganzen Themenpalette beschäftigte sich der SGK-Landesvorstand bei seiner Klausurtagung im Schwarzwald.

  • Oberbürgermeister- und Bürgermeisterwahlen
  • Gemeindewirtschaftsrecht
  • Kommunalpolitik im Landtagswahlkampf
  • Bildung und Betreuung
  • Bundesdelegiertenkonferenz der SGK

Grund zum Optimismus bietet ein Blick auf die stattliche Anzahl unserer OberbürgermeisterInnen. 27 Oberbürgermeister und 3 Oberbürgermeisterinnen besitzen ein Parteibuch der  SPD. Insbesondere auf der ebene der großen Kreisstädte konnte deutlich an Boden gut gemacht werden. Allerdings wird es zunehmend schwieriger qualifizierten Nachwuchs für Bürgermeister- und Oberbürgermeisterämter zu gewinnen. Dies gilt insbesondere für kleinere Gemeinden. Gerade dies muss aber Ziel der SPD und unserer SGK sein, um die Basis für fortschrittliche, nachhaltige und sozial verantwortliche Politik zu schaffen. Verantwortung hierführgegen in erster Linie unsere amtierenden Bürger und Oberbürgermeister, die in ihren Verwaltungen qualifizierte und begabte Frauen und Männer haben. Gefordert sind jedoch auch unsere Fraktionen, die die Beschäftigten in den Verwaltungen ja kennen sollten. Deshalb appelliert die SGK an alle die sich in Verantwortung sehen, sich der Nachwuchsgewinnung von Bürger- und Oberbürgermeistern anzunehmen.

Erich Holzwarth (0711-23719910) für SPD-Landesverband und Reinhold Gall MdL (07131-783625) für SGK nehmen euere Hinweise gerne auf und begleiten potentielle Bewerberinnen und Bewerber auf dem Weg hin zu einer Kandidatur.

Breiten Raum nahm die Diskussion um die Zukunft unserer Städte und Gemeinden, und vor allem um die Finanzierung deren Aufgaben ein. Erklärtes Ziel der SGK ist: Entflechtung der Zuständigkeit der staatlichen Ebenen, d.h. klare Zuständigkeiten im Verantwortungsbereich und bei der Finanzierung der Aufgaben.

Da sich, wie in vielen anderen Bereichen auch, das Land seiner Verpflichtung zum Bau von Schulhäusern entzieht, fordert der SGK-Landesverband das Land Baden-Württemberg auf seiner Verpflichtung im Schulhausbau nachzukommen und ein entsprechendes Programm aufzulegen, damit die seit Jahren dringend erforderlichen Baumaßahmen durchgeführt werden können.

Da die Mitgliederentwicklung der SGK Anlass zur Sorge gibt, wird das Präsidium der Landespartei gebeten den sogenannten "Br䵮linger Beschluss" zu erneuern. Ziel muss sein, dass alle sozialdemokratischen Mandats- und Funktionsträger Mitglied der SGK sind und hiermit dazu beitragen unsere kommunalpolitischen Vorstellungen in die Landes- und Bundespolitik einfliessen zu lassen. Auch das Serviceangebot (Beratung, Demo, Fachkonferenzen, Broschüren und Leitfäden etc.) kann nur aufrecht erhalten werden, wenn die finanzielle Basis hierzu stimmt.

Als Mitglieder im Bundesvorstand werden wiederum Annette Sawade, als stellvertretende Vorsitzende und Gerhard Greiner, als Beisitzer vorgeschlagen. In die Antragskommission wird Harald Friese entsandt.


Hermann-Josef Pelgrim neuer Vorsitzender der SGK in Baden-Württemberg

Stabwechsel bei der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Baden-Württemberg. Die Landesdelegiertenkonferenz wählte den Schwäbisch Haller Oberbürgermeister am Samstag, den 09. April 2005 als Nachfolger  seines Ulmer Kollegen Ivo G?r  zum neuen Vorsitzenden. 95,5% der Delegierten stimmten für Hermann-Josef Pelgrim. Ihm zur Seite stehen die wiedergewählten Stellvertreter Frieder Birzele,  Willi Kemmler,  Annette Sawade und Andrea Schwarz.

Der neue Vorsitzende will neben der Dienstleistung für SGK-Mitglieder im Land insbesondere die Themen Integration, Demografischer Wandel und Bildung in den Focus seiner Arbeit stellen. Bei der Ganztagesbetreuung an Schulen sei Baden-Württemberg nur Schlusslicht. Die SGK fordert die Landesregierung auf,  entschieden mehr zu tun für Ganztagesschulen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Ein weiterer thematischer Schwerpunkt des neuen Vorsitzenden wird die Kommunalwirtschaft sein. Pelgrim erteilte der von der Landesregierung proklamierten Verlängerung der Nutzung der Atomenergie eine klare Absage. Die Landesregierung betreibe hier eine r?tsgerichtete Politik und gefährde Investitionen im Bereich erneuerbare Energien und Kraft-Wärke-Kopplung. Genau hier liege aber die Zukunft in der Energiewirtschaft.

Pelgrim macht sich für den Ausbau der Kommunalwirtschaft stark, sieht er hier doch gute Ansatzpunkte für Kommunen, um die regionale Wirtschaft zu stäuern und Arbeit und Beschäftigung zu sichern. Zum anderen biete sie den Kommunen Möglichkeiten für örtliche regionale Wertschätzungen.
 
In der SGK haben sich sozialdemokratische Politikerinnen und Politiker in Ortschafts-, Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Regionalparlamenten zusammengeschlossen sowie die SPD-(Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister und Beigeordneten.

 

Raubrittertum der Landesregierung setzt sich fort

Massive Eingriffe in die Finanzausstattung der Kommunen

Euch erfahrenen Kommunalpolitikern ist bekannt, dass insbesondere auch die Städte und Gemeinden stark von der aktuellen wirtschaftlichen Situation abhänig sind. Auch wenn man zwischenzeitlich davon sprechen kann, dass sich die Gewerbesteuereinnahmen, insbesondere auch wegen der bundes-politischen Maßnahmen verstetigt haben und in nicht wenigen Gemeinden steigt die Gewerbesteuer wieder, bleibt die Finanzlage angespannt. Sie bleibt deshalb angespannt, weil das Raubrittertum der Landesregierung einen noch nie da  gewesenen Umfang angenommen hat.

Während die Bundesregierung mit Sofortmaßnahmen auf die schlechte Finanzsituation der Kommunen reagiert hat, greift das Land immer mehr in das Finanzs䣫el der Kommunen. Die Maßahmen der Bundesregierung wurden euch von Marga Elser MdB vor kurzem aufgelistet und zugesandt.

Stichwortartig will ich sie wiederholen:

  • Unternehmensfortentwicklungsgesetz (2001)
  • Freistellung der Kommunen von der Mitfinanzierung des Aufbauhilfefonds (2003)
  • Absenkung der Gewerbesteuerumlage (2004)

Die Gesamtsumme dieser Entlastungen beträgt in etwa 5,5 Milliarden Euro (ab 2005).

Am Beispiel der von den Konservativen kritisierten Absenkung der Entfernungspauschale könnte ihr zum Beispiel auch deutlich machen, dass sich auch dies positiv auf die Kommunalfinanzen auswirkt. Die Einführung der monatsgenauen Abschreibung, die Absenkung der Entfernungspauschale auf 30 Cent und die Absenkung der Eigenheimzulage für  rund 1 Milliarde Mehreinnahmen bei den Kommunen. Die Vertreter der CDU sollten auf diese Zusammenhänge schon hingewiesen werden, wenn sie hieran Kritik üben.

Nun zum Land: Nachdem CDU und FDP bereits im Landeshaushalt 2004 bei den Kommunen rd. 250 Mio. € gekürzt haben, wollen sie in den kommenden Jahren die Einsparsumme bei den Kommunen noch einmal auf jeweils 500 Millionen Euro pro Jahr verdoppeln. Und dies obwohl die Kommunen durch den Steuerverbund mit dem Land (sie erhalten gesetzlich festgelegt 23% der Steuereinnahmen), ohnehin schon automatisch an den fehlenden Steuereinnahmen des Landes beteiligt sind.

Diese erneute dramatische Kürzung durch das Land hat zur Folge, dass auch in den kommenden Jahren mit keiner Verbesserung der kommunalen Finanzkraft zu rechnen ist. Entsprechend schlecht sind die Aussichten auf dringend benötigte kommunale Investitionen.

Vorgesehene Kürzungen des Landes bei den Kommunen im Doppelhaushalt 2005/2006

 Kürzungen bei den Kommunen im Landeshaushalt  2005  2006
 Fortschreibung der Kürzungen im Finanzausgleich 2004 (Schreiben vom 17.10.2004)  80 80 
Kürzungen im kommunalen Finanzausgleich und bei Hartz IV:    
Spitzabrechnung Länderfinanzausgleich 2003 46  
Ausgleich für Sonderregelungen Länderfinanzausgleich ab 2005 189 189
Sonderkürzungen im kommunalen Finanzausgleich 115 161
  350 350
Kürzungen von Wohngeldmitteln aus der Hartz IV Reform 99 99
Kürzungen bei den Kommunen in den einzelnen Ressorts:    
01 IM Ausbildung gehobener Verwaltungsdienst 0,9 0,9
05 JuMi Entschädigung badische Gemeinden für ndbuch䭴er 4,5 4,5
05 JuMi Entschädigung w?b. Gemeinden für ?ariate 0,9 0,9
07 WM Führung kommunaler Touristeninfrastruktur 0,7 0,7
  7,0 7,0
Gesamtkürzungen insgesamt 536 536

Von diesen Kürzungen in Höhe von insgesamt 1,072 Milliarden € in den kommenden beiden Jahren ist lediglich die Kürzung von 46 Mio € durch die Spitzabrechnung des Länderfinanzausgleichs 2003 berechtigt.

Die Argumente von CDU und FDP für se Sonderkürzungen bei den Kommunen sind allesamt fadenscheinig und in der Sache durch nichts zu rechtfertigen:

So hat der baden-württembergische Finanzminister davon gesprochen, dass durch die Reform der Gewerbesteuer die Kommunen finanziell besser gestellt seien als bisher und deshalb die Kürzungen gerechtfertigt wären. Dabei gab es eine Bund-Länder-Kommission unter Einschluss der Kommunen mit dem Ziel, die finanzielle Situation der Kommunen dauerhaft zu verbessern. Außrdem haben CDU und FDP mit ihrer Verhinderungsmehrheit im Bundesrat weitere von der Bundesregierung geplante Verbesserungen abgelehnt. Nun will die Landesregierung aber auch die erreichten Verbesserungen von rund 350 Millionen Euro pro Jahr durch die Absenkung der Gewerbesteuerumlage, die zu gleichen Teilen zu Lasten von Bund und Ländern gehen, allein für den eigenen Landeshaushalt einkassieren.

Außerdem argumentiert die Landesregierung, durch die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs ab 1.Januar 2005 würde das Land wegen der kommunalen Finanzkraft der Städte und Gemeinden im Land pro Jahr rd. 190 Mio Euro verlieren, die sie von den Kommunen zurück haben will. Richtig ist aber, dass durch den neuen Länderfinanzausgleich, den die Landesregierung im übrigen mit ausgehandelt hat, das Land auch ohne Kürzungen bei den Kommunen besser dasteht als zuvor. Der Abzug von rd. 190 Mio Euro pro Jahr bei den Kommunen kann deshalb nicht mit der Verschlechterung der Finanzsituation des Landes durch den Länderfinanzausgleich begründet werden.

Das Land Baden-Württemberg spart durch die Hartz IV Reform beim Wohngeld rd. 132 Mio  Euro und müssen diese Gelder an die Kommunen weiterleiten.. Die Landesregierung will aber lediglich 33 Mio € abgeben mit der Begründung die restlichen 99 Mio € brauche das Land zur Abdeckung von Verschlechterungen bei der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der neuen Länder wegen Hartz IV. Aber auch in diesem Fall ist es so, dass die Mindereinnahmen des Landes durch diese Veränderung von insgesamt 129 Mio € bereits jetzt durch den 23%igen Steuerverbund von den Kommunen mit 29 Mio € mitfinanziert werden. Eine Vollfinanzierung durch die Kommunen ist aber nicht gerechtfertigt. Andere Bundesl䮤ern geben die Entlastung vol an die Kommunen weiter (auch CDU regierte)!

Verwaltungsreform:
Nicht alle Landkreise haben die Auswirkungen der Verwaltungsreform kostenneutral in den Haushalten dargestellt. Das heißt: Es ist nicht ausgeschlossen, dass durch die teuflische Verwaltungsreform und die Zerschlagung der Landeswohlfahrtsverbände weiter Kosten ?ie Kreisumlage auf die Kommunen abgewälzt werden. Ihr solltet deshalb zumindest hinterfragen, ob die Erhöhung der Kreisumlage auch hierdurch beeinflusst ist.

Wir bitte euch auf diese Sachverhalte in den Haushaltsberatungen hinzuweisen.

(Zusammengestellt durch Reinhold Gall MdL, SGK-Landesgeschäsführer und Dr. Horst Gl Parlamentarischer Berater der SPD-Landtagsfraktion)

 


Hartz IV

Reader: Informationen - Wissen - Hintergründe.pdf 481k)

Folienvortrag Hartz IV (.zip 498k)


Sozialdemokratische Kommunal-Akademie:

Ausschreibung Kurs S?4

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  • Anmeldebogen
  • Basisinformationen
  • Grundraster der Trainingseinheiten

... als .pdf zum download (187k)


Forderungen an die Umsetzung von Hartz IV

Hartz IV - Gesetz: Entlastung der Kommunen und Voraussetzungen für neue Arbeitsmarktpolitik sicherstellen

Der Vorstand der Bundes-SGK hat in seiner Klausursitzung am 27./28. Februar 2004 in G?oh einen Beschluss zur Umsetzung des vierten Gesetzes zur Modernisierung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Hartz IV gefasst. In dem Beschluss werden die aus Sicht der Bundes-SGK bestehenden Handlungsbedarfe benannt, die zur Erreichung der Ziele einer neuen Arbeitsmarktpolitik und der angestrebten Entlastung der Kommunen notwendig sind.

Der genaue Wortlaut des Beschlusses mit weiteren Erläuterungen kann hier als PDF-Datei abgerufen werden:

Positionspapier "Hartz IV - Gesetz: Entlastung der Kommunen und Voraussetzungen für neue Arbeitsmarktpolitik sicherstellen (111k)" 


Ergebnisse Vermittlungsausschuss: Positive Signale für Kommunen

Der Vermittlungsausschuss hat für Kommunen wesentliche Entscheidungen getroffen, die einerseits die Gewerbesteuer und andererseits die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige (Hartz IV) betreffen. Obwohl die Forderungen der Kommunen nicht gänzlich umgesetzt wurden, werden diese Entscheidungen zu einer Verbesserung der Finanzlage der Kommunen für Zudem erfolgen wesentliche Strukturverbesserungen auf Grund der Reform der Arbeitsmarktpolitik.

Gewerbesteuer

  • Das derzeit geltende Gewerbesteuerrecht bleibt bestehen; die im Körperschaftssteuerrecht zu vollziehenden Änderungen bei der Mindestgewinnbesteuerung und der Gesellschaftsfremdfinanzierung werden auf das Gewerbesteuerrecht übertragen.
  • Die Gewerbesteuerumlage wird auf das Niveau vor der Unternehmenssteuerreform abgesenkt.

Die Senkung der Gewerbesteuerumlage auf 20 %, die den Kommunen ca. 2,3 Mrd. € Mehreinnahmen bereits in 2004 bringen soll, ist eine notwendige kurzfristige Hilfe für Kommunen. Diese Maßahme ist ebenso positiv zu bewerten, wie die Übertragung der neuen Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung und zur Gesellschafterfremdfinanzierung in das Gewerbesteuerrecht. Diese Maßahmen bedeuten weitere rund 0,7 Mrd. € Einnahmen für Kommunen. Damit erfolgt eine strukturelle Verbesserung der Bemessungsgrundlage für Gewerbesteuer, wie sie auch in der Koalitionsentscheidung für die Gemeindewirtschaftssteuer angelegt war und wofür sich die SPD im Vermittlungsverfahren nachdrücklich eingesetzt hat. Insgesamt haben die Kommunen somit gut 2,5 Mrd. € höhere Einnahmen in 2004 zu erwarten, ansteigend auf ?,0 Mrd. € ab 2005.

Die kurzfristige Hilfe für Kommunen und die strukturelle Verbesserung der Gewerbesteuer sind jedoch kein Ersatz für die durchgreifende Reform der Gewerbesteuer. Diese durchgreifende Reform der Gewerbesteuer in Form einer Gemeindewirtschaftssteuer mit der Einbeziehung der Freiberufler und einer deutlichen Verbreiterung der Bemessungsgrundlage ist von der CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat blockiert worden. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, da die CDU auf ihrem Bundesparteitag Anfang Dezember die faktische Abschaffung der Gewerbesteuer beschlossen hat. Die CDU will den Kommunen eine neue wirtschaftskraftbezogene Einnahme aus der Einkommensteuer- und der Körperschaftssteuer verschaffen, und zwar im Rahmen des Steuerkonzeptes von Friedrich Merz. Die Gewerbesteuer soll durch ein modifiziertes BDI/VCI-Modell, das in der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen keine Mehrheit gefunden hat, ersetzt werden. Die Lösung der strukturellen Probleme bei der Gewerbesteuer haben CDU/CSU verhindert. CDU/CSU stellen sich damit gegen ihre eigenen Kommunalpolitiker, die sich im Deutschen Städtetag und im Deutschen Städte- und Gemeindebund für die durchgreifende Reform der Gewerbesteuer ausgesprochen haben.

Vor diesem Hintergrund ist der jetzt gefundene Kompromiss im Vermittlungsverfahren auch ein Erfolg für SPD, die eine durchaus denkbare Abschaffung der Gewerbesteuer verhindert hat. Zudem werden die Einnahmen der Kommunen aus der Gewerbesteuer durch die Gewerbesteuerumlagensenkung in Verbindung mit strukturellen Verbesserungen der Gewerbesteuer gesichert und erh?

Hartz IV  Zusammenlegung Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige

  • Die im sogenannten Hartz IV-Gesetz vorgesehene Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist beschlossen. Die finanzielle Trägerschaft soll bei der neuen Bundesagentur für Arbeit liegen. Die Regelung soll ab 01. Januar 2005 in Kraft treten.
  • Das sogenannte Optionsmodell soll in einem separaten Gesetz im kommenden Jahr geregelt werden. Den Kreisen und kreisfreien Städten soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, auch die komplette Trägerschaft auf freiwilliger Basis zu ?hmen.
  • Die neue Bundesagentur für Arbeit wird verpflichtet, Job-Center zu errichten und das Arbeitslosengeld II auszuzahlen. Die Kommunen können in die Job-Center ihre Dienstleistungen einbringen. Es bleibt bei der gesetzlichen Definition der Erwerbsfähigkeit.
  • Die Finanzierungsregelung wird endgültig erst in der sogenannten Bereinigungssitzung des Vermittlungsausschusses am 16. Dezember 2003 festgelegt werden. Es soll bei einer Nettoentlastung der Kommunen von rund 2,5 Mrd. € bleiben. Darüber hinaus soll es eine Sonderregelung für ostdeutschen Länder geben.

Die SPD hat sich im Vermittlungsausschuss mit ihrem Vorhaben der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige in der Verantwortung des Bundes durchgesetzt. Damit wird der langjährigen Forderung der Kommunen und der Bundes-SGK nachgekommen, die Kommunen von Folgekosten der Langzeitarbeitslosigkeit zu entlasten. Die endgültige Höhe der Entlastung steht noch nicht fest. Wir halten an unserer Forderung fest, dass es eine nachhaltige Entlastung geben muss; die vorgesehenen 2,5 Mrd. €  müssen auf jeden Fall kommen.

Die bei einer Realisierung des Existenzgrundlagensicherungsgesetzes des Landes Hessen zu erwartenden negativen Folgen für Kommunen konnten somit von der SPD erfolgreich abgewehrt werden; es wird keine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit geben.

Über die Ausgestaltung eines Optionsmodells, mit dem den kreisfreien Städten und Landkreisen die Möglichkeit eröffnet werden soll, die gesamt Tr䧥rschaft zu ?hmen, soll im kommenden Jahr entschieden werden. Dabei soll die Finanzverantwortung bei der Bundesagentur für Arbeit verbleiben; die optierenden Kommunen sollen dann Fallpauschalen erhalten.

Weitere Informationen und Bewertungen dieser für Kommunen wichtigen Entscheidungen des Vermittlungsausschusses werden direkt nach dem Vorliegen der Gesetzentwürfe und den Entscheidungen im Bundesrat und Bundestag am 19. Dezember 2003 erfolgen.

 


 

MUSTERRESOLUTION
Für KOMMUNALE VERTRETUNGSKÖPERSCHAFTEN
(Stand: 20. Oktober 2003)

Hilfe jetzt
Kommunen brauchen eine durchgreifende Gemeindefinanzreform

  1. Die deutschen Städte und Gemeinden befinden sich in der schlimmsten finanziellen Krise seit der Gründung der Bundesrepublik. Nach Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände wird sich das Finanzierungssaldo des Jahres 2003 auf die kaum vorstellbare Summe von 10 Mrd. €  (10.000.000.000,- €) belaufen.
  2. Die Kommunen sind die zentrale Ebene in unserem Staatsaufbau, auf der unverzichtbare Leistungen der Daseinsvorsorge für die Menschen in unserem Land erbracht werden. Ihre Leistungsfähigkeit ist deshalb entscheidend für Gesamtwohl des Staates und aller Menschen.
  3. Aufgrund der Finanzkrise ist die kommunale Investitionsfähigkeit weitgehend zusammengebrochen. Schulen, Kinderggärten, Sportanlagen und viele weitere öffentliche Einrichtungen sind dem Verfall ausgesetzt. Ein wirtschaftlicher Aufschwung, der vor allem auch Handwerk und mittelständischen Betrieben zu Gute kommt, setzt zwingend die R?innung der kommunalen Investitionsfähigkeit voraus.
  4. Die im Bundestag am 17. Oktober 2003 verabschiedeten Gesetze zur neuen Gemeindewirtschaftssteuer und für externe Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe) weisen den richtigen Weg. Die vorgesehene St䲫ung und Verstetigung der bisherigen Gewerbesteuer und die Absenkung der Gewerbesteuerumlage, die zusammen Mehreinnahmen von rund 3 Mrd. €  jährlich bringen sollen, sind dringend notwendig zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation. Auch wenn die finanzielle Entlastungswirkung durch das vierte Gesetz für externe Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hinter den Erwartungen der Kommunen zur gibt, ist die vorgesehene Übernahme der Finanzverantwortung für Langzeitarbeitslosigkeit durch den Bund die entscheidende Grundlage für die nachhaltige Entlastung der Kommunen von Sozialhilfekosten. Eine Abschaffung der Gewerbesteuer oder eine Kommunalisierung der Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit führt dagegen in die Irre; sie werden von uns abgelehnt.
  5. Der Rat/Kreistag der/des Stadt/Gemeinde/Kreises XY fordert die am weiteren Gesetzgebungsvorhaben Beteiligten - insbesondere den Bundesrat und die Mitglieder des Vermittlungsausschusses - auf, ihrer Verantwortung für Gemeinwesen gerecht zu werden: Die Kommunen brauchen eine nachhaltige St䲫ung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zum 1. Januar 2004. Parteipolitische Blockaden darf es nicht geben!

SPD will die kommunale Finanzkraft stärken und verstetigen

CDU und FDP blockieren Bundeshilfen für Kommunen und kürzen im Landeshaushalt zu Lasten von Städten und Gemeinden

Starke Schwankungen bei den Einnahmen der Städte und Gemeinden

Aufgrund der derzeitigen weltwirtschaftlichen Schw䣨ephase sind die Steuereinnahmen in den letzten Jahren weit hinter den Erwartungen zurückblieben. Dadurch hat sich die Haushaltslage von Bund, Ländern und Gemeinden in den letzten Jahren erheblich verschlechtert. Dabei ist das Aufkommen aus der stark konjunkturabhängigen Gewerbesteuer, die eine wichtige Finanzierungsquelle der Städte und Gemeinden darstellt, proportional stark gefallen. Deshalb sind die Einnahmen der Kommunen insgesamt noch stärker zurück gegangen als beim Bund und den Ländern.

Noch in den Jahren 1999 und 2000 waren aufgrund der damaligen guten konjunkturellen Lage die Verhältnisse umgekehrt. In diesen Jahren konnten die Gemeinden in Baden-Württemberg sogar erstmals seit vielen Jahren nicht nur keine neuen Schulden machen, sondern sogar Schulden abbauen. Auch dieses zeigt die besondere Abhängigkeit der kommunalen Finanzen von der jeweiligen aktuellen wirtschaftlichen Situation und der damit verbundenen Entwicklung der Gewerbesteuer. Deshalb hat die Bundesregierung eine Reform Gewerbesteuer auf den Weg gebracht mit dem Ziel, die kommunalen Einnahmen gegenüber den konjunkturellen Schwankungen zu verstetigen. Ab dem Jahr 2004 sollen dadurch die kommunalen Finanzen verbessert und verstetigt werden.

Maßahmen der SPD zur Stützung der kommunalen Finanzkraft

Die sozialdemokratisch geführte Bundesregierung hat angesichts der schwierigen finanziellen Situation der Städte und Gemeinden bereits in diesem Jahr eine Reihe von Maßahmen zur Stützung der kommunalen Finanzkraft beschlossen:

  • So erhielten die Kommunen des Landes bereits in diesem Sommer eine finanzielle Entlastung vom Bund von ca. 20 Mio. € aus dem so genannten Flutopferfonds.
  • Die von der Union und der FDP im Bundesrat blockierten Maßahmen zum Subventionsabbau hätten die Kommunen des Landes in den nächsten Jahren mit jährlich ansteigenden Mehreinnahmen von rd. 40 Mio. € in diesem Jahr bis zu 370 Mio. € im Jahr 2006 finanziell entlastet.
  • Aus dem Bundesprogramm zur Führung  der schulischen Betreuungs- und Infrastruktur erhalten die Gemeinden und Städte Baden-Württembergs in den nächsten Jahren für entsprechende Bau- und Umbaumaßahmen von Schulgebühren ca. 28 Mio. €.
  • Mit dem Bundesprogramm zum Ausbau der Kinderbetreuung werden den Kommunen des Landes für derartige Maßahmen können jählich etwa 200 Mio. € zusätzlich zur Verfügung stehen.
  • Die Bundesregierung hat eine Reform der Gewerbesteuer beschlossen, die für Städte und Gemeinden des Landes zu jährlichen Mehreinnahmen von ca. 420 Mio. € führen wird. Wesentliche Bestandteile dieser Reform sind die Einbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuer und die Schließung von Lücken im Gewerbesteuerrecht, durch die bei geschickter Gestaltung ertragsstarke Unternehmen bislang oftmals keine Gewerbesteuer bezahlten. Hinzu kommt die Absenkung der Gewerbesteuerumlage von 29% auf etwa 21 %. Diese Reform der Gewerbesteuer entspricht in hohem Maß den Vorstellungen der kommunalen Spitzenverbände im Bund und im Land.
  • Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ab nächstes Jahr will die Bundesregierung die Kommunen zusätzlich finanziell entlasten.
  • Mit dem Grundsicherungsgesetz verhindert die Bundesregierung versch䭴e Altersarmut. Im Unterschied zur Kohl-Regierung, die z.B. den politisch richtigen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für 3 jährige ohne jegliche Finanzleistung an die Kommunen getroffen hat (1996), wird die SPD-geführte Bundesregierung die Aufwendungen der Kommunen bei der Grundsicherung abgelten. Sie stellt den Stadt- und Landkreisen dafür den nach dem voraussichtlichen Bedarf geschätzten Betrag von bundesweit 409 Mio. € zur Verfügung. Nach zwei Jahren wird abgerechnet und wenn das zur Verfügung gestellte Geld nicht gereicht haben sollte, wird der Erstattungsbetrag des Bundes angepasst. Der Landkreis G?ngen hat mittlerweile bereits erklärt, dass er in diesem Jahr mit den zur Verfügung gestellten Geldern auskommen wird.

CDU und FDP blockieren Verbesserungen für Kommunen

Die Landesregierung aus CDU und FDP blockiert und verhindert diese Hilfen für Kommunen Baden-Württembergs aus parteitaktischen Gründen. Nachdem sie bereits zusammen mit der Unionsmehrheit im Bundesrat das Subventionsabbaugesetz zu Fall gebracht haben, will die Landesregierung die Reform der Gewerbesteuer blockieren.

Im Gegensatz selbst zum Großteil ihrer eigenen Kommunalpolitiker wollen CDU und FDP in Baden-Württemberg die Gewerbesteuer nicht reformieren und revitalisieren, sondern sie gänzlich abschaffen. Die Zeche dafür zahlen dann die Bürger, die durch einen kommunalen Hebesatz auf die Einkommensteuer belastet werden sollen. Nach dem Modell von Teufel und D?g würde der Beitrag der Wirtschaft zu den Gemeindefinanzen von jetzt gut 52% auf ca. 36% absinken, während der Anteil der Lohn- und Einkommenssteuer von jetzt knapp 48% auf etwa 64 % ansteigen würde. Die SPD lehnt eine solche Umverteilung von steuerlichen Belastungen entschieden ab.

Diese kommunal- und bundeseindliche Haltung der Landesregierung findet selbst in der Bundes-CDU keine Mehrheit.  Da die CDU/CSU bei der Gemeindefinanzreform untereinander völlig zerstritten ist und keine einheitliche Linie der Union existiert, wollen sie auch diese wichtige Reform der Gemeindefinanzen auf die lange Bank schieben und im Bundesrat ablehnen zum Schaden unserer Städte und Gemeinden.

Vor diesen Hintergrund appellierte die Präsidentin des deutschen Städtetages, die Oberbürgermeisterin von Frankfurt Petra Roth (CDU) mit Schreiben vom 18. 10. 2003 eindringlich an den Bundesrat, die Gesetzesvorschläge des Bundestages zur Gemeindewirtschaftsteuer und zur Zusammenfassung von Arbeitslosen und Sozialhilfe nicht zu kippen.? 

Landesregierung kürzt bei den Kommunen

Nach den bislang bereits bekannten Absichten der Landesregierung sollen im Jahr 2004 allein beim kommunalen Finanzausgleich zu Lasten der Kommunen 205 Mio. €  zusätzlich gekürzt werden. Unabhängig davon sind die Kommunen durch den Steuerverbund mit dem Land (23% der Steuereinnahmen des Landes) ohnehin direkt an den stagnierenden und sinkenden Steuereinnahmen des Landes beteiligt.

Darüber hinaus sind weitere Kürzungen im Landeshaushalt 2004 geplant, die die Kommunalhaushalte zusätzlich belasten, unter anderem:

  • Die von der Landesregierung geplante Neuregelung beim Flüchtlingsaufnahmegesetz wird bei den Stadt- und Landkreisen zu einer finanziellen Mehrbelastung von deutlich ?0 Mio. € führen.
  • Die Erstattung des Landes bei der Sozialhilfe der Kommunen an Sp䴡ussiedler soll 2004 um weitere ca. 4 Mio. € gekürzt werden, nachdem bereits für Jahr 2003 5 Mio. € gekürzt wurden. Damit werden in diesem Bereich im Jahr 2004 gegen ?002 insgesamt 9 Mio. €, das sind zwei Drittel des früheren  Ansatzes, zu Lasten der Kommunen eingespart.
  • An den Ausfallleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz will die Landesregierung k? die Kommunen beteiligen und spart dadurch 6 Mio. €.
  • Die vorgesehene Kürzungen bei der Musikschulführung um 2,5 Mio. € führen zu zusätzlichen Belastungen bei den Gemeinden und Städten.
  • Die Landesregierung hat bereits im Nachtragshaushalt 2003 die Führungsrmittel für Schulsozialarbeit nahezu halbiert. Die Landesmittel wurden von bisher 2,18 Mio. € um 1 Mio. € gekürzt. Im kommenden Jahr ist nach den bisherigen ĵährungen der Landesregierung damit zu rechnen, dass die Landesförrung im nächsten Jahr ganz eingestellt werden soll.
  • Die Zuweisungen des Landes an die Gemeinden für  Weiterbildung, davon gut zwei Drittel für Volkshochschulen, werden weiter gekürzt für 2004 will das Land hier 1,3 Mio. € einsparen.
  • Die Führung des Landes für ater und andere Kultur- und Kunsteinrichtungen der Kommunen sollen 2004 um weitere 2,5 Mio. € gekürzt werden.
  • Die Landesregierung will 2004 bei der Sportfaufführung insgesamt 12 Mio. €  kürzen mit entsprechenden Rückwirkungen und Kostenverlagerungen auf die Städte und Gemeinden bei Sportvereinen und Sportstätten.  
  • Mit der Kommunalisierung der Kindergartenversorgung ab Januar 2004 werden die bisherigen Landeszuschüsse  noch pauschal weitergezahlt, aber nur noch auf dem 2002 geltenden Niveau. Alle Neuentwicklungen und zusätzliche Gruppen werden fortan nicht mehr berächtigt.
  • Durch Halbierung der Förderrmittel für ialpsychiatrische Dienste (- 2,0 Mio. €) ab diesem Jahr ist die Versorgung psychisch kranker Menschen akut gefährdet. Die Kommunen und die freien Träger werden bei der Finanzierung dieser Dienste allein gelassen.
  • Die Landesregierung hat die Fördermittel zur beruflichen Eingliederung Arbeitsloser von f?o. ? auf 2,5 Mio. € in diesem Jahr noch einmal halbiert. Bereits in den Vorjahren wurden diese Förderrmittel drastisch gekürzt. 2001 standen noch Förderrmittel in Höhe von 15,6 Mio. €  zu Verfügung. In nur zwei Jahren erfolgte also eine Kürzung um insgesamt 84 Prozent. Im nächsten Jahr sollen die Förderrprogramme ganz eingestellt werden. Die Kommunen werden mit den Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit allein lassen.

Auch in den Jahren zuvor hat die Landesregierung immer wieder einseitig zu Lasten der Kommunen hohe finanzielle Verlagerungen vorgenommen. Hierzu zwei wichtige Beispiele unter vielen:

  • Die Einführung der EDV an Schulen wurde finanziell den Kommunen aufgebüßt.
  • Die Landeszusch?n die Stadt- und Landkreise zur Sch?f?rung sind um jährlich rd. 50 Mio. € gekürzt worden.

Verwaltungsreform von Teufel wird teuer für Städte und Gemeinden

Mit der jetzt von der Landesregierung geplanten unsinnigen Verwaltungsreform, die in Wahrheit eine bloße Behördenverschieberei ist, kommen weitere hohe zusätzliche finanzielle Belastungen auf die Städte und Gemeinden unseres Landes zu. Die Landesregierung verlagert bisheriges Landespersonal in die Landratsämter und verlangt bei der Kostenerstattung eine so genannte Effizienzrendite von mittelfristig 20 % oder rd. 100 Mio. €. Niemand mit Ausnahme des Ministerpräsidenten geht ernsthaft davon aus, dass diese Effizienzrendite tatsächlich erwirtschaftet werden kann. Für absehbare Finanzierungsl?ei den Landkreisen werden anschließnd die Gemeinden mit einer noch höheren Kreisumlage herangezogen.

Eine genauere Betrachtung der Teufelschen Verwaltungsreform zeigt außerdem, dass nicht nur keine Kosten eingespart werden, sondern in vielen Fällen durch die Zerschlagung von funktionst?en Einheiten hohe zusätzliche Kosten entstehen, für wiederum die Städte und Gemeinden des Landes einstehen sollen. Allein durch die völlig sachfremde Zerschlagung der beiden Landeswohlfahrtsverbände und die Aufteilung des Personals und der Zuständigkeiten auf 44 Stadt- und Landkreise werden voraussichtliche Mehrkosten für Kommunen in einer Größenordnung von 130 Mio. € entstehen. In den anderen Bereichen der Verwaltungsreform, wie etwa bei der Vermessungs- und der Straßenbauverwaltung, ist bei einer ordnungsgemäßen Aufgabenerf? durch die Stadt- und Landkreise ebenfalls mit hohen Zusatzkosten für Städte und Gemeinden zu rechnen.

 

Fazit: Die Landesregierung schr? seit Jahren die Kommunen in Baden-Württemberg und blockiert auf Bundesebene eine Reform zur Verbesserung der Gemeindefinanzen, die von der SPD, in weitgehender Überereinstimmung mit den Kommunalverb䮤en in Bund und Land, erarbeitet worden ist.

(Zusammengestellt von Dr. Horst Gl?d Reinhold Gall, MdL)


Kurzinformationen zum vierten Gesetz für externe Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(Stand: 20. Oktober 2003)


Die SGK Baden-Württemberg begründet das vierte Gesetz für externe Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV), das am 17. Oktober 2003 vom Bundestag beschlossen worden ist. Mit diesem Gesetz und durch das erste, zweite und dritte Gesetz für externe Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wird in Deutschland ein Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik vollzogen. In Zukunft wird jedem Erwerbsfähigen - auf der Grundlage eines einheitlichen Bundesleistungsgesetzes - durch Fallmanagement mittels einer Eingliederungsvereinbarung und mit individueller Beratung sowie passgenauen Hilfen individuell geholfen, um wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig zu sein.

In dem Gesetz "Hartz IV" ist vorgesehen, als Grundvoraussetzung für ividuelles Fallmanagement eine haubare Fallzahl (75) pro Sachbearbeiter zu schaffen. Diese sollen als Fallmanager qualifiziert sein und auf ein breites Leistungsspektrum zurück greifen können. Die noch bestehenden Doppelzuständigkeiten für Langzeitarbeitslose sollen durch ein einheitliches System in Tr䧥rschaft des Bundes ersetzt werden. Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige in einem einheitlichen Leistungsrecht in Verantwortung des Bundes (Grundsicherung für Arbeitssuchende) wird der langjährigen Forderung der Kommunalen Spitzenverbände entsprochen, die Kommunen von den Folgekosten der Langzeitarbeitslosigkeit zu entlasten.

Durch die neue Bundesagentur für Arbeit (Bundesanstalt für Arbeit neu) bzw. durch die Job-Center sollen alle notwendigen Leistungen aus einer Hand für Betroffenen organisiert werden. Das dortige Leistungsspektrum soll sowohl die bestehenden Dienstleistungen der Kommunen als auch die Instrumente zur Eingliederung für Erwerbsfähige der Bundesanstalt für Arbeit beinhalten. Das Gesetz sieht vor, dass die Job-Center mit den Kommunen auf der Grundlage von Vereinbarungen kooperieren sollen. Weitere Leistungen können von den Job-Centern eingekauft werden. Dabei soll die besondere Rolle der freien Tr䧥r bei der Erbringung von vielen notwendigen Hilfen befähigt werden.

Gegenüber dem Regierungsentwurf ist jetzt im Gesetz eine eindeutige Regelung getroffen worden, wonach alle Personen, die nicht dauerhaft erwerbsgemindert sind, Anspruch auf Leistungen der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende haben werden. Damit ist eine wichtige Grundsatzentscheidung getroffen worden, die krasse Verschiebebahnhöfe verhindert. Somit entsteht für Kommunen eine nachhaltige Entlastung im Bereich der Leistungen für Hilfe zum Lebensunterhalt, zumal nicht nur die Erwerbsfähigen sondern die gesamte Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Leistungen nach dem neuen Leistungsgesetz haben sollen.

Des weiteren ist besonders hervorzuheben, dass der Gesetzgeber die positiven Erkenntnisse aus den vielen Kooperationsprojekten zwischen Kommunen und den Arbeitsämtern konsequent umsetzt, wie u.a. die Verknüpfungen der jeweiligen Leistungen durch das passgenaue Fallmanagement. Zusammen mit den bereits vorgesehenen Maßahmen bildet dieser Reformschritt eine gute Grundlage, um den Betroffenen mehr Chancen als bisher zu geben, um wieder im ersten Arbeitsmarkt erwerbstähig zu sein. Die vorgesehene Einführung finanzieller Anreize für Alleinerziehende und Familien sind im Gesamtkontext ebenso zielführend, wie die verbesserte Führung von Berufsrückkehrern.


Dieser Systemwechsel in der Arbeitsmarktpolitik wird von der SGK Baden-Württemberg nachdrücklich unterstützt und deckt sich mit vielen Forderungen des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Die vorgesehenen finanziellen Entlastungen der Kommunen in Höhe von 1,9 Mrd. € in 2004 und von 2,5 Mrd. € ab 2005 sind allerdings in mehrerer Hinsicht unzureichend, zumal sie auch noch die Führung des Ausbaus der Kinderbetreuung für Dreijährige enthalten sollen. Die SGK Baden-Württemberg wird alles daran setzen, dass die Entlastungen für Kommunen nach den Beratungen im Bundesrat und dem wahrscheinlichen Vermittlungsverfahren deutlich größer ausfallen werden.

CDU/CSU haben die Gesetze für externe Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Bundestag abgelehnt. Sie favorisieren den vom Land Hessen auch in den Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Existenzgrundlagengesetzes (EGG). Entgegen der Zielsetzung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung würde die Umsetzung des EGG zu weiteren Belastungen der kommunalen Ebene führen. In diesem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die Kreise und die kreisfreien Städte für die erwerbsfähigen Menschen zuständig sein sollen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben; für  Arbeitslosenhilfeempfänger wäre die Kommunen zuständig. Der heute bestehende und zurecht kritisierte Verschiebebahnhof würde zu Lasten der Kommunen fortbestehen. Die im EGG angelegte, nur durch eine Grundgesetzänderung zu regelnde Gegenfinanzierung von 2/3 der Leistungen noch zu findende landesgesetzliche Regelungen würde zu einer weiteren Belastung der Kommunen führen. Damit wäre dem direkten Einfluss der Länder auf einen großen Teil der kommunalen Haushalte Tür und Tor geöffnet. Zudem würden die Verpflichtung, jedem Erwerbstähigen eine öffentliche Beschäftigungsmaßnahme oder eine Weiterbildung anzubieten, zu einem erheblichen Verdrängungswettbewerb gegenüber ichen Wirtschaft und insbesondere der Handwerkerschaft führen. Langfristig würde sich allerdings auch alle Länder schlechter stellen, wenn in den Kommunen die finanziellen Spielräume weiter eingeengt würden?

Die Vorschlag des Landes Hessen für die Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit lehnen wir in Übereinstimmung mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund entschieden ab.

Unabhängig von der noch unzureichenden finanziellen Entlastung der Kommunen und der Frage, ob letztendlich im Bundesrat bzw. im Vermittlungsverfahren eine Mehrheit für die Verlagerung der Zuständigkeit auf die Bundesebene und die Einrichtung kooperativer Job-Center gefunden wird, sollten die Kommunen weiterhin die Kooperation mit den Arbeitsämtern suchen und entsprechende Kooperationsvereinbarungen abschließen, um für Betroffenen zielgerichtete Hilfen anbieten zu können. Zudem werden dadurch die Voraussetzungen geschaffen, um rasch im kommenden Jahr funktionsfähige Job-Center zu etablieren.

Weitere Informationen: www.spdfraktion.de, www.bmwa.bund.de, www.staedtetag.de, www.dstgb.de; www.bundes-sgk.de.

 

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