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Reformen am Arbeitsmarkt

Vorstand der SGK NRW stellt sich hinter Arbeitsmarktreform

Der Vorstand der SGK NRW hat sich in seiner letzten Sitzung Ende Oktober in Recklinghausen erneut hinter die Zielsetzungen der Reformen am Arbeitsmarkt gestellt und einer von Teilen der CDU und der FDP geforderten Kommunalisierung der Betreuung von Langzeitarbeitslosen eine klare Absage erteilt.

 

In einem einstimmig beschlossenen Positionspapier hat der Landesvorstand der SGK unter Vorsitz des Dortmunder Oberbürgermeisters Dr. Gerhard Langemeyer festgehalten, dass die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ein notwendiger und richtiger Schritt zu einer neuen Arbeitsmarktpolitik gewesen sei. Die weitere Akzeptanz der Arbeitsmarktreformen in den Kommunen werde allerdings auch an die klare Erwartung geknüpft, dass die zugesicherten finanziellen Entlastungen tatsächlich bei den Kommunen ankomme. In diesem Zusammenhang bewertete der Vorstand die Position des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung von ALG-II-Beziehern auf Null zu setzen, als „nicht akzeptabel“. Bestätigt wird der Vorstand durch eine von den Kommunalen Spitzenverbänden durchgeführten Erhebung, wonach der Bund seine Beteiligung von derzeit 29,1 % (3,2 Mrd. €) auf 34,4 % (4,07 Mrd. €) erhöhen müsste, damit eine Entlastung der Kommunen realisiert werden kann. Der Vorstand erwartet nun eine einvernehmliche Klärung im Rahmen der angelaufenen Revisionsverhandlungen.

 

An das Land NRW gerichtet appellierten die kommunalen Spitzen in der SPD erneut, sämtliche Einsparungen des Landes aus den Reformen an die Kommunen weiter zu leiten und für laufende Kosten verwenden zu können. Letzteres scheint nach der Einbringung des 2. Nachtragshaushalts für das Jahr 2005 auch zu gelingen: die Landesregierung beabsichtigt, die bisher festgestellten Einsparungen des Landes aus der Reform des Wohngeldes in Höhe von 230 Mio. € an die Kommunen zur Verwendung in den Verwaltungshaushalten noch in diesem Jahr frei zu geben.

 

Die zuletzt von Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers an die designierten Bundesminister der SPD erhobene Forderung, die Grundsicherung für Arbeitssuchende zu kommunalisieren, stieß auf einhellige Ablehnung. Der Bund müsse auch zukünftig zu seiner Verantwortung bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit stehen. Eine Ausweitung des Optionsmodells könne frühestens nach erfolgreichem Ablauf der sechsjährigen Erprobungsphase diskutiert werden. Statt dessen rät der Landesvorstand der SGK dazu, die zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium, der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunalen Spitzenverbänden getroffenen Rahmenvereinbarung zur Erweiterung der Kompetenzen der Kommunen in den Arbeitsgemeinschaften konsequent umzusetzen.

 

Der Beschluss des Vorstandes steht hier zum download  bereit.

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