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Große Koalition


"SPD ist starker Partner der Kommunen"

Der SPD-Parteitag hat mit überwältigender Mehrheit dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU „Gemeinsam für Deutschland – mit Mut und Menschlichkeit" zugestimmt. Die Handschrift der SPD ist in diesem Koalitionsvertrag deutlich lesbar, insbesondere auch dort, wo es um kommunale Belange geht. "Dieser Koalitionsvertrag zeigt: Auf die SPD ist Verlass. Sie ist und bleibt ein starker Partner der Kommunen", so der Vorsitzende der Bundes-SGK Dr. Gerhard Langemeyer, Oberbürgermeister von Dortmund.

Die Gewerbesteuer bleibt bestehen, obwohl CDU/CSU ursprünglich ihren Ersatz angestrebt hatten. Eine mögliche Weiterentwicklung wird mit eindeutigen Zielen verbunden, die sich in den Eckpunkten der kommunalen Spitzenverbände und der Bundes-SGK wieder finden. „Unser Ziel ist eine wirtschaftskraftbezogene kommunale Unternehmensbesteuerung mit Hebesatzrecht, die administrativ handhabbar ist, den Kommunen insgesamt ein stetiges Aufkommen sichert, die interkommunale Gerechtigkeit wahrt und keine Verschiebung der Finanzierung zu Lasten der Arbeitnehmer vorsieht." Mit dieser Formulierung in dem Koalitionsvertrag ist sicher gestellt, dass die Gewerbesteuer auf längere Sicht erhalten bleibt, da Alternativkonzepte, die diesen Zielen genügen, nicht in Sicht sind. Wichtig für die Kommunalpolitik ist auch das Bekenntnis zur Reform der Grundsteuer.

Im Koalitionsvertrag bekennen sich SPD und CDU/CSU zur Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). An der im letzten Jahr vereinbarten Organisationsstruktur im Bezug auf den Aufbau von Job-Centern in gemeinsamer Verantwortung von Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Trägern einerseits und der Zulassung von kommunalen Trägern in alleiniger Verantwortung im Rahmen der Experimentierklausel andererseits mit einer Vertrauensklausel für optierende Kommunen soll festgehalten werden. Eine Ausweitung der Option bzw. eine vollständige Kommunalisierung stehen also nicht mehr zur Debatte.

Die Bundes-SGK wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium, der Bundesagentur für Arbeit und den gemeindlichen Kommunalen Spitzenverbänden getroffene Rahmenvereinbarung zur Erweiterung der Kompetenzen der Kommunen in den Arbeitsgemeinschaften konsequent umgesetzt wird.

Ausdrücklich begrüßt die Bundes-SGK, dass die zugesicherte Entlastung der Kommunen um 2,5 Mrd. Euro im Koalitionsvertrag explizit bestätigt wird. Das eingeleitete Revisionsverfahren soll zügig weiter geführt werden. Die Bundes-SGK wird alles daran setzen, dass es zu einer einvernehmlichen Verständigung des Bundes mit den kommunalen Spitzenverbänden über die Beteiligungsquote des Bundes an den Wohnkosten kommt.

Darüber hinaus enthält der Koalitionsvertrag mehrere Vorschläge zur Überprüfung und Veränderung des SGB II, wie beispielsweise Präzisierungen bei der Definition der Bedarfsgemeinschaften.

Die bislang von den Kommunen stets kritisierte Übertragung von Aufgaben des Bundes auf die Kommunen ohne finanziellen Ausgleich soll unterbunden werden. In Art. 84 GG soll es künftig heißen: „Durch Bundesgesetz dürfen Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden".

Der Koalitionsvertrag unterstreicht die von der SPD eingeleitete Politik zu einer familienfreundlichen Gesellschaft mit einer weiteren Verbesserung der Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche. Auch sollen die verschiedenen Städtebauförderungsprogramme erhalten und zielgerecht weiter entwickelt werden.

Im Hinblick auf die öffentliche Daseinsvorsorge enthält der Koalitionsvertrag u.a. folgende, für die Kommunen wichtige Aussage: „Die Kommunen sollen auch in Zukunft eigenständig über die Organisation der Wasserversorgung wie auch der Abfall- und Abwasserentsorgung entscheiden können."

Der Vorstand der Bundes-SGK hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2005 über die kommunalrelevanten Handlungsfelder des Koalitionsvertrages beraten und eine Bewertung des Koalitionsvertrages aus Sicht der Bundes-SGK  verabschiedet.

Weitere Informationen:

Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU „Gemeinsam für Deutschland – mit Mut und Menschlichkeit" 

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