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Bund sichert Beteiligung an den Wohnkosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende in bestehender Höhe zu
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, hat am 8. Dezember 2005 in einem Pressegespräch mitgeteilt, dass der Bund sich auch im Jahr 2006 an den Wohnkosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) in Höhe von 29,1 Prozent beteiligt. Zudem bleibt es bei der Beteiligungsquote des Bundes in Höhe von 29,1 Prozent für 2005. Weder für das Jahr 2005 noch für das Jahr 2006 ist eine Revision dieser Quote vorgesehen. In 2006 soll eine grundlegende Überprüfung der Berechnungsgrundlagen zur Festlegung der Quote im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden erfolgen. Auf dieser Grundlage soll dann die Beteiligungsquote für 2007 und die Folgejahre festgelegt werden.
Die intensiven Bemühungen der Bundes-SGK, der Kommunalen Spitzenverbände und der SPD-Bundestagsfraktion, dass eine einvernehmliche Regelung mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Ländern und dem Bund gefunden wird, haben somit zum Erfolg geführt. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, hat mit dieser Entscheidung die Anliegen der Kommunen aufgegriffen und sich voll an die Seite der Kommunen gestellt.
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