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Bundestag und Bundesrat haben dem "Fünften Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze" zugestimmt.
Künftig sollen Personal-Service-Agenturen (PSA) nicht mehr bei jeder Agentur für Arbeit eingerichtet werden müssen. Die Agenturen können dann in Zukunft selbst entscheiden, ob sie eine PSA für erforderlich oder sinnvoll halten.
Mehrere befristete arbeitsmarktpolitische Instrumente werden über das Jahr 2005 hinaus verlängert werden, so beispielsweise der Existenzgründungszuschuss, die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer oder die sogenannte 58-er Regelung.
Ebenfalls beschlossen ist die Verschiebung der vom Europäischen Gerichtshof vorgegebenen Änderung beim Arbeitszeitgesetz, wonach Bereitschaftszeiten nicht länger als Ruhezeiten, sondern als normale Arbeitszeit gewertet werden müssen. Die ursprünglich bis zum Ende einer Übergangsphase zum 01.12.2005 vorgesehene europarechtskonforme Anpassung des Arbeitszeitgesetzes wird nun bis zum 31.12.2006 verschoben.
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