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Bundestag und Bundesrat haben endgültig beschlossen, dass für die Jahre 2005 und 2006 eine quotale Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Höhe von 29,1 Prozent ohne Revision festgeschrieben. In 2006 soll eine grundlegende Überprüfung der Berechnungsgrundlagen zur Festlegung der Quote im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden erfolgen. Auf dieser Grundlage soll dann die Beteiligungsquote ab 2007 dauerhaft festgelegt werden.
Die Bundesregierung, der Bundestag, die Länder und die Kommunalen Spitzenverbände sind somit aufgefordert, im Jahr 2006 sowohl ein sachgerechtes Verfahren zur Ermittlung der künftigen dauerhaften Quote zu ermitteln als auch eine einvernehmliche Verständigung auf die dann endgültige Quote herbeizuführen. Die Bundes-SGK wird diesen Prozess intensiv begleiten und alles daran setzen, dass eine angemessene Quote erreicht wird.
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