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Die nordrhein-westfälische Landtag hat am 20. September 2007 mit den Stimmen von CDU und FDP, gegen die Stimmen von SPD und GRÜNEN, die Gemeinde- und Kreisordnung sowie das kommunale Wahlrecht in NRW grundlegend verändert. Die Gesetze sind im Wesentlichen am Tage nach ihrer Verkündung (17. Oktober 2007) in Kraft getreten.
Zentrale Änderungen wurden im Kommunalwahlgesetz vorgenommen. Die Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister und Landräte) werden ab dem Jahr 2009 für sechs statt bisher fünf Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt ohne Stichwahl. Die Altersbeschränkung ist weggefallen und Hauptverwaltungsbeamte haben zukünftig ein faktisches Rücktrittsrecht. Mit der Verlängerung der Amtszeit einher geht eine Abkopplung der Wahl der Hauptverwaltungsbeamten von den Wahlen zu den Vertretungen (Räte und Kreistage), die weiterhin für fünf Jahre gewählt werden.
In der Gemeindeordnung selbst wurden ebenfalls zahlreiche Änderungen vorgenommen. Eine wesentliche Änderung ist die stark umstrittene Beschränkung der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden. Das Verhältnis von Rat und Bürgermeister in Personalangelegenheiten wurde angepasst, die Akteneinsichtsrechte und das Recht der Fraktionen bzw. Gruppen erweitert. Neu ist die Möglichkeit der Durchführung eines sogenannten Ratsbürgerentscheides.
Die detaillierten Änderungen können einer zusammenfassenden Darstellung sowie den Beschlußempfehlungen und Berichten des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungstrukturreform (siehe Materialien) entnommen werden.
Der neue Text der Gemeindeordnung mit einer kommentierten Darstellung des wesentlichen Änderungen wird von uns in der SGK-Schriftenreihe, Band 23, herausgegeben. (zur Bestellung)
Materialien
Landesregierung / Koalitionsfraktionen
Anhörungen des Landtages
Stellungnahmen / Beschlüsse
Weitergehende Informationen für Mitglieder der SGK NRW
Stand: 17. Oktober 2007
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