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SGK Brandenburg legt neue Stellungnahme zur Novelle der Kommunalverfassung vor.
Die SGK Brandenburg hat sich erneut intensiv mit der Novelle der Kommunalverfassung beschäftigt. Unsere Stellungnahme können Sie hier herunterladen.
Stellungnahme der SGK Brandenburg zur Direktwahl der Landräte
Demokratie statt Grundgesetz? – Zur Direktwahl der Landräte in Brandenburg
Verwaltungspolitische Grundsatzentscheidungen taugen nicht für populistische Schnellschüsse. Dies gilt ebenso wie die Tatsache, dass der Stammtisch nur selten der Ort für vernünftige Strukturenscheidungen ist. Nach nunmehr 13 Jahren außerhalb des Landtages liegt es für die FDP nahe, Themen zu besetzen, die eine große Aufmerksamkeit garantieren. Schlagworte sichern die öffentliche Wahrnehmung: Bürgernähe, mehr Demokratie, „Keine Wähler zweiter Klasse“. So funktioniert Politik im Medienzeitalter: politisches Marketing statt nachhaltiger Problemlösung. Zudem gilt, dass die Halbwertzeit von Nachrichten begrenzt ist. Nach dem Erfolg der schnellen Schlagzeile werden langfristige Ergebnisse kaum überprüft.
Im Kampf um die Wählergunst ist dies durchaus legitim. Problematisch wird es, wenn Hoffnungen weckt, die nicht erfüllt werden können. Dabei ist doch die Demokratie ein so hohes Gut. Insofern verbieten sich allzu eilfertige Versprechen. Die konkrete Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung in den Städten, Gemeinden und Landkreisen der Bundesrepublik ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Das Wahlverfahren ist eine der Rahmenbedingungen. Dazu kommen die lokale Geschichte und politische Kultur, die Rolle des Bürgermeisters oder Landrates in der Kommunalverfassung und die Stärke und Entwicklung der Zivilgesellschaft vor Ort. Es gibt keinen Automatismus der Art, dass die Direktwahl zu einem bürgernäheren und erfolgreicheren Verwaltungschef führt.
Es gibt sowohl eine Vielzahl von Argumenten, die für, als auch gegen die Direktwahl der Landräte sprechen. Die Einführung der Direktwahl sollte indessen ernsthaft und jenseits kurzfristiger Erwägungen diskutiert werden. Nachfolgend werden einige Argumente der Befürworter einer schnellstmöglichen Einführung stichpunktartig beleuchtet.
- Die Direktwahl führt zu mehr Demokratie, sie sei demokratischer, wird argumentiert. Dem kann und muss das Grundgesetz mit seiner strukturellen Entscheidung für die repräsentative Demokratie entgegen gehalten werden. Es gibt in der Bundesrepublik keine normative Grundsatzentscheidung zu Gunsten direktdemokratischer bzw. plebiszitärer Entscheidungsformen. Insofern ist es falsch, wenn hier von mehr Demokratie gesprochen wird. Es gibt für die Kommunen vielmehr eine Wahlmöglichkeit zwischen direkten und repräsentativen Formen. Es wird wohl niemand in der aktuellen Debatte behaupten wollen, dass die Bundesrepublik in der Ausgestaltung durch das Grundgesetz nicht demokratisch sei. Zudem sind Bürgerinnen und Bürger im kreisangehörigen Raum auch keine Wähler zweiter Klasse. Sie wählen ihre Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ebenfalls direkt.
- Die indirekte Wahl führt zu Kungeleien, wird weiter vorgebracht. Noch aus der vordemokratischen Zeit rührt eine Sehnsucht nach einfachen Problemlösungen, eine Ablehnung von Parteien und der schwierigen Konsensfindung bei unklaren Mehrheiten. Notwendige Absprachen und Kompromisse geraten oft in den Geruch von Kungelei und Streben nach Parteienherrschaft. Niemand verkennt die Probleme, die sich aus dem Streben nach politischer Herrschaft oder zumindest einer Beteiligung an der Macht durch Parteien ergibt. Dafür bieten indessen nicht nur indirekte Wahlen Möglichkeiten. Absprachen kann es ebenso vor direkten Wahlen geben (Einigung über Kandidaturen, Abstimmungen vor Stichwahlen u.a.). Hier sei nur auf die Quasi-Koalitionsverhandlungen verwiesen, die vor zahlreichen Bürgermeisterstichwahlen stattfinden. Zudem ermöglicht die indirekte Wahl eine Kontrolle des Landrates durch alle Fraktionen des Kreistages. Diesem Modell einer dauerhaften Anbindung an die Vertretung steht ein mit sehr viel mehr Machtfülle ausgestatteter Landrat im Modell der Direktwahl gegenüber.
Die FDP verwendet in ihrer Argumentation falsche Zahlen. Die Kreistage in Brandenburg erreichen nahezu Parlamentsgröße. Sie haben nicht wenige oder 29 Mitglieder, sondern bis auf die Prignitz und Elbe-Elster mit 46 bzw. 49 zwischen 51 und 56 Mitglieder. Die Zahl der wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger – der Begriff Einwohner ist hier falsch – liegt in den Brandenburger Kreisen auch nicht zwischen 50.000 und 70.000, sondern zwischen ca. 76.000 und 161.000. Die Zahl der Wählerinnen und Wähler bei den letzten Kommunalwahlen lag zwischen ca. 36.000 bis 83.000.
Zudem stellt die Wahlbeteiligung bei der Direktwahl ein großes Problem dar, wenn sie in einigen Landkreisen um 20 Prozent liegt. Hierin kann ein Legitimationsproblem gesehen werden.
- Die indirekt gewählten Landräte seinen oft unbekannt in ihren Landkreisen, ist ein weiteres Argument gegen die indirekte Wahl. Der Bekanntheitsgrad einer Persönlichkeit ist für die Qualität der Arbeit völlig unerheblich. Bekanntheit kann zudem aufgrund positiver oder negativer Handlungen entstehen. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Bekanntheit und Qualifikation einer Person. Landräte müssen klar und strategisch denken, sie müssen Mitarbeiter führen können und entscheidungsstark sein, sie brauchen Verhandlungsgeschick und müssen überzeugen können. Sie benötigen indessen keinen allgemein hohen Bekanntheitsgrad am Tag ihrer Wahl.
- Die direkte Wahl führt zu mehr Bürgernähe wird immer wieder ins Feld geführt. Zu klären ist zuerst einmal die Frage, was unter Bürgernähe verstanden wird und wie konkret bürgernahe Arbeit von Kreisverwaltungen organisiert werden kann. Die zentrale Aufgabe von Kreisverwaltungen besteht darin, bezogen auf ihr Gebiet im eigenen Wirkungskreis adäquate Problemlösungen zu generieren und Dienstleistungen anzubieten. Zugleich nehmen die Kreisverwaltungen als untere staatliche Behörde umfangreich Aufgaben des Landes vor allem in Ordnungsbereichen war. Bürgernähe kann nicht darin bestehen, vom Bürger gewünschte rechtswidrige Bauerlaubnisse auszustellen oder auf Kontrollen im Bereich der Lebensmittelüberwachung oder des Veterinärwesens zu verzichten.
Worin liegt denn die entscheidende Qualifikation des Hauptverwaltungsbeamten? Besteht Bürgernähe vor allem darin, sich für einen Direktwahlkampf bekannt zu machen? Zu fragen ist doch, wie die Anforderungen an einen populären Wahlkämpfer mit den Qualifikationen verbunden werden können, die für einen erfolgreichen Verwaltungsmanager notwendig sind. Es stellt sich die Frage, ob nicht auch das Ziel einer erfolgreich arbeitenden Kreisverwaltung Bedeutung hat. Dies gilt umso mehr, wenn in Zeiten von Finanzknappheit vermehrt unpopuläre Entscheidungen zu treffen sind. So können eigentlich notwendige und gesetzlich gebotene Regelungen zur Schülerbeförderung und Unterbringung von Hartz IV-Empfängern schnell zum Spielball populistischer Schachzüge werden. Ein dauerhafter Ruin der Kreisfinanzen nicht ausgeschlossen.
Auch ein bekannter und direkt gewählter Landrat kann ein erfolgreicher Verwaltungsmanager sein. Er muss es aber nicht. Die Direktwahl führt nicht automatisch zu mehr Bürgernähe im Sinne einer dauerhaft erfolgreich arbeitenden Kreisverwaltung, sie kann ihr sogar abträglich sein.
- Die Einführung der Direktwahl im Zusammenhang mit weiteren Reformen wird als Angst vor einem möglichen Machtverlust der SPD bezeichnet. Das Land Brandenburg steht vor entscheidenden strukturellen Veränderungen. Nicht nur die demografische Entwicklung zwingt dazu, die kommunalen Strukturen noch einmal grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Insofern bietet es sich an, Reformen miteinander zu verknüpfen. Eine auch im Koalitionsvertrag erwähnte Kreisgebietsreform ist dabei eben so zu beachten wie eine mögliche Neuregelung hinsichtlich der kreisfreien Städte. Des Weiteren sollte insbesondere vor dem Hintergrund der geringen Wahlbeteiligung bei unverbunden stattfindenden Wahlen von Bürgermeistern und Landräten über die Einführung von Quoren nachgedacht werden, um ein Mindestmaß an Legitimation zu sichern. Auch eine Bündelung von Wahlterminen könnte zu einer Sicherung der Beteiligung genutzt werden. Hierzu sind aber entsprechende fundierte Überlegungen erforderlich.
- Es wird weiterhin ausgeführt, dass Brandenburg von der Entwicklung in den anderen Bundesländern abweicht. Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung wird durch die einzelnen Bundesländer ausgestaltet. Insofern ist es gewollt, dass es unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gibt. So ist der direkt gewählte Landrat in Nordrhein-Westfalen in seiner Stellung nur kaum mit dem in Bayern zu vergleichen. Deshalb trägt der Hinweis auf die Alleinstellung der Länder Brandenburg und Baden-Württemberg nur bedingt. Darüber hinaus würde wohl kaum jemand in Zweifel ziehen, dass sich die Mehrzahl der Landkreise Baden-Württembergs sehr erfolgreich entwickeln.
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Erfahrungen der SGK Brandenburg mit dem Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen
In Brandenburg gibt es hinsichtlich des Wahlrechts einen Kompromiss, der sich grundsätzlich an dem Modell aus Niedersachsen orientiert. Die Wählerinnen und Wähler haben jeweils drei Stimmen, die frei über die Listen und die Personen verteilt werden können. Es ist äußerst schwierig, die Auswirkungen des Wahlrechts auf gesicherter empirischer Grundlage zu beurteilen. Für Brandenburg gilt, dass die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen eher gering ist. Sie lag bei den letzten Kommunalwahlen im Jahr 2003 bei 45,83 Prozent. Es gibt kein signifikant größeres Interesse an den Kommunalwahlen auf Grund des personenbezogenen Wahlrechts.
Neben dem Kumulieren und Panaschieren ist das Fehlen einer Fünf-Prozentklausel von großer Bedeutung für die Zusammensetzung der Vertretungen. Es kommt häufig zu einer Zersplitterung in den Vertretungen. So sind in der Stadtverordnetenversammlung von Potsdam sieben Fraktionen und ein Einzelabgeordneter vertreten (Cottbus hat ebenfalls sieben Fraktionen). Gerade diese Zersplitterung führt zu einer eingeschränkten Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretungen.
Dennoch lassen sich Auswirkungen festhalten. Die Wählerinnen und Wähler, die zur Wahl gehen, nutzen die Möglichkeiten des Wahlrechts. So kommt es immer wieder zu den diesen Folgen:
- Es kommt zu einer deutlichen Personalisierung der Wahlen. Die Wählerinnen und Wähler verteilen z.B. ihre drei Stimmen für die Wahl der Kreistage auf die nach ihrer Ansicht wichtigsten Kandidaten von SPD, CDU und PDS. Gerade in den oft flächenmäßig sehr großen Kreistagswahlkreisen werden zu dem oft die Kandidaten aus dem eigenen Ort – unabhängig von ihrer parteipolitischen Verankerung – gewählt.
- Bestimmte Berufsgruppen werden durch das Wahlrecht bevorzugt: Hierbei handelt es sich um allgemein „bekannte“ Persönlichkeiten, wobei sich die Bekanntheit aus dem Beruf (Arzt, Rechtsanwalt, Schulleiter, Einzelhändler, Handwerker) oder sonstiger gesellschaftlicher Funktion (Vereine, Sport) ergeben. Diese oft politikfremde Bekanntheit verschafft einen deutlichen Vorteil gegenüber den Kandidaten, deren Engagement sich vor allem auf die Sacharbeit in den Gremien bezieht. Hieraus kann sich eine deutliche Belastung für die Arbeit der Vertretung ergeben. So kann im Grund für den Wahlerfolg – z.B. bekannt als erfolgreicher Arzt – der Grund für ein nicht adäquates Wahrnehmen der kommunalen Aufgabe (fehlende Qualifikation und Zeit) liegen.
- Werden die bekannten Personen von Parteien aufgestellt, erzielen Sie oft trotz schlechter Listenplätze sehr gute Ergebnisse. Den mit der Aufstellung der Listen durch die Partei(en) verbundenen Zielen (Förderung junger Kandidaten, von Frauen usw.) steht in vielen Fällen die faktische Wirkung des Wahlsystems entgegen. Trotz sehr guter Listenplätze werden bestimmte Personen nicht gewählt. Insgesamt nimmt der Einfluss der Partei auf die Zusammensetzung der Vertretung ab.
- Eine Sondersituation ergibt sich zudem, wenn als Folge der schlechten Personalsituation der SPD in Brandenburg parteilose Kandidaten aufgestellt werden. Hier ist zwischen den Zielen Erzielung eines guten Wahlergebnisses und Vertretung durch bestimmte Personen abzuwägen. Es besteht die Gefahr, dass z.B. in den Kreistagen aus bestimmten Orten mehr parteilose Abgeordnete für die SPD vertreten sind als Mitglieder der SPD.
- Das Wahlrecht geht zu Lasten der Volksparteien. Das an Personen orientierte Wahlrecht unterstützt „unabhängige“ Kandidaten aus Wählergruppen, die zumeist ohne Klammer einer programmatischen Grundüberzeugung einen losen Zusammenschluss zur Wahl einzelner Personen darstellen.
Die Erfahrungen mit dem Wahlrecht sind durchaus ambivalent. Eine Veränderung steht dennoch nicht zur Diskussion. Vor allem auf das in der veröffentlichten Meinung als besonders demokratische Kumulieren und Panaschieren wird in den nächsten Jahren nicht verzichtet werden.
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Erste Stellungnahme der SGK Brandenburg zur Novelle der Kommunalverfassung.
Die SGK Brandenburg hat sich in einer ersten Stellungnahme zu anstehenden Novelle der Kommunalverfassung geäußert. Wir bitten alle Mitglieder und darüber hinaus alle an der kommunalen Selbstverwaltung und lokalen Demokratie in Brandenburg interessierten, sich aktiv in die Debatte einzuschalten.
Stellungnahme als pdf-Datei.
Erklärungen des SGK-Landesvorstandes vom 7. Januar 2006
Der SGK-Landesvorstand hat sich auf seiner Klausurtagung am 6. Januar 2006 intensiv mit der anstehenden Novelle der Kommunalverfassung im Land Brandenburg beschäftigt. Im Ergebnis der Beratungen erklärt der Landesvorstand dazu:
Erfolgreiche Reform erfordert richtige Vorbereitung
Erklärung des Landesvorstandes der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) zur anstehenden Novelle der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Erklärung als pdf-Datei.
Der zügige Abbau überflüssiger Normen und Standards gehört zu den zentralen Herausforderungen der Brandenburger Landespolitik. Der SGK-Landesvorstand erklärt zum Bürokratieabbau:
Konsequenter Bürokratieabbau als Gebot der Stunde
Erklärung des Landesvorstandes der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) zum Bürokratieabbau in Brandenburg
Potsdam, 7. Januar 2006
Erklärung als pdf-Datei.
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