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Am 16. Juni 2006 konnten der Bund und die Länder einen Kompromiss zu den im Haushaltsbegleitgesetz vorgesehenen Einsparungen bei den so genannten Regionalisierungsmitteln erzielen. Diese werden als Ergebnis der Bahnreform den Ländern vom Bund für die Bestellung von Schienenpersonennahverkehrs-
dienstleistungen (SPNV) zur Verfügung gestellt. Es bleibt bei der vorgesehenen Neufestsetzung und Entdynamisierung der Beträge in Höhe von rund 7 Mrd. Euro für 2006 und 6,7 Mrd. Euro für 2007. Von 2008 bis 2010 sollen die Länder aber eine Kompensation in Höhe von 500 Mio. Euro erhalten. Damit wird insgesamt ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung des Bundes in Höhe von immerhin 1,8 Mrd. Euro geleistet. Außerdem wird die Verwendungsmöglichkeit der Regionalisierungsmittel auch für Zwecke des ÖPNV weiter geöffnet. Vor diesem Hintergrund und der im Rahmen der Föderalismusreform vorgesehenen Regionalisierung der Bundesmittel im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) müssen nun die Länder ihrer gewachsenen Verantwortung nachkommen und die Finanzierungsbasis für einen funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Verkehrsverbünden und Kommunen sicherstellen.
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