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Der Bundestag und der Bundesrat haben Ende Juni bzw. Anfang Juli 2006 die Föderalismusreform beschlossen. Diese Reform ist auch für die Kommunen ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Handlungsfähigkeit des Staates. In Artikel 84 und 85 des Grundgesetzes ist nunmehr festgelegt, dass „durch Bundesgesetz (....) Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden" dürfen. Damit soll die bisherige Praxis unterbunden werden, wonach der Bund den Kommunen Aufgaben ohne finanziellen Ausgleich übertragen kann. Diese Festlegung wird von der Bundes-SGK und den kommunalen Spitzenverbänden ausdrücklich begrüßt.
Allerdings ist für bereits bestehende Bundesgesetze, in denen Aufgaben auf die Kommunen übertragen worden sind, wie beispielsweise bei der Sozialhilfe, beim SGB II (Hartz IV-Gesetz) und der sozialen Grundsicherung, nicht abschließend geregelt, dass der Bund den erforderlichen finanziellen Ausgleich auch gewährleistet. Daher wird sich die Bundes-SGK weiterhin dafür einsetzen, dass in diesen Fällen der Bund seiner Verpflichtung nachkommt, den Kommunen einen angemessenen finanziellen Ausgleich sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für die Finanzierungsregelung zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II, für die noch in diesem Herbst eine abschließende Regelung gefunden werden muss. Die Bundes-SGK wird bei den anstehenden Verhandlungen über eine neue Finanzierungsregelung darauf bestehen, dass die Festlegung des Koalitionsvertrages eingehalten wird, wonach die Kommunen tatsächlich um 2,5 Mrd. Euro entlastet werden.
Unabhängig hiervon hält die Bundes-SGK in Übereinstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden an ihrer Forderung fest, dass der Bund den Kommunen qualifizierte Anhörungsrechte bei allen kommunalrelevanten Gesetzgebungsverfahren gewähren sollte, da viele Regelungsbereiche des Bundes, wie beispielsweise das Steuerrecht, direkte oder mittelbare Auswirkungen auf die Kommunen haben.
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