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Kabinettsbeschluss zur Unternehmenssteuerreform


Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung die Eckpunkte zur Unternehmenssteuerreform, die im Koalitionsausschuss am 02. Juli 2006 einvernehmlich beraten worden sind, beschlossen. Die Bundes-SGK begrüßt in Übereinstimmung mit den gemeindlichen kommunalen Spitzenverbänden, dass die Gewerbesteuer als kommunale Unternehmenssteuer erhalten werden soll. Auch ist die Prüfung von Maßnahmen, welche die Einnahmen der Kommunen aus der kommunalen Unternehmenssteuer verstetigen sollen, der richtige Weg, insbesondere wenn der Vorschlag weiterverfolgt wird, den Verlust von Steuersubstrat durch Fremdfinanzierung zu unterbinden. Allerdings ist mit den beschlossenen Eckpunkten noch nicht gesichert, dass die Gewerbesteuer in ihrer heutigen Form als kommunale Unternehmenssteuer erhalten bleibt. Die Bundes-SGK wird sich vehement gegen alle Versuche wenden, die Gewerbesteuer in eine reine Gewinnsteuer umzuwandeln. Die Bundes-SGK favorisiert weiterhin die in den Eckpunkten dargelegten Überlegungen, die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Unternehmen zu begrenzen, indem alle Zinsen und Zinsanteile sowie weitere Fremdfinanzierungsformen in die Bemessungsgrundlage mit einem noch zu bestimmenden Prozentsatz in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.

Die Eckpunkte und weitere Informationen zur Unternehmenssteuerreform sind unter
www.bundesregierung.de bzw. www.bundesfinanzministerium.deabrufbar. Die Stellungnahmen des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes finden sich unter www.staedtetag.debzw. www.dstgb.de.

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