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SGK Baden-Württemberg fordert finanzielle Planungssicherheit für Städte und Gemeinden und Vetorecht der kommunalen Seite in der Finanzverteilungskommission



„Wer bestellt, bezahlt - Stetige Mehrbelastung der Kommunen muss ein Ende haben.“


„Die Finanzsituation der kommunalen Haushalte verschlechtert sich weiter – trotz anhaltenden Anstiegs der Steuereinnahmen.“ Davon ist der Landesvorsitzende der SGK Baden- Württemberg, Schwäbisch Hall`s Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim überzeugt. Von Ausnahmen abgesehen lebten die baden-württembergischen Städte und Gemeinden auf Kosten der Substanz oder zu Lasten höherer Schulden. „Grund dafür sind der massive Anstieg der Soziallasten und die anhaltenden finanziellen Entzüge durch das Land“, so OB Pelgrim.

Nach der Regierungserklärung vom 21. Juni dieses Jahres werde das Land seinen Konsolidierungskurs verschärfen und erneut mindestens 350 Millionen aus dem kommunalen Finanzausgleich entnehmen. Zudem sei geplant, freiwillige oder auf Landesrecht beruhende Leistungen generell um fünf Prozent zu küren, ergänzt Reinhold Gall MdL, Kommunalexperte und Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion.

Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren neue Lasten im Bereich Bildung und Betreuung übernommen. Sie werden, obgleich sie schon weitgehend vom Verzehr ihrer Substanz oder vom berühmten „Tafelsilber“ leben, weitere Lasten übernehmen. Vor diesem Hintergrund seien die Konsolidierungsbemühungen des Landes zwar zu begrüßen, so Reinhold Gall MdL und stellt gleichzeitig klar, dass diese nicht im geplanten Umfang zu Lasten
kommunaler Finanzmittel gehen könnten.

„Das Land kann den Kommunen nicht auf der einen Seite Geld zur Erfüllung ihrer Aufgaben entziehen und sich gleichzeitig die Option vorbehalten, sie zu neuen, zusätzlichen Aufgaben zu
verpflichten“, so Gall.

Pelgrim und Gall sind sich einig: „Wir verbinden die Forderung des Landes nach fortgesetzten Konsolidierungsbeiträgen mit einer Forderung der Städte und Gemeinden nach Planungssicherheit und einem besseren Schutz gegen einseitige finanzielle Eingriffe in die kommunale Finanzausstattung.“

Reinhold Gall MdL: „Der Staatsgerichtshof hat 1990 festgestellt, dass kommunale Aufgaben denen des Landes gleichwertig sind. Vor diesem Hintergrund drängen wir auf eine Reform des Konnexitätsprinzips (Art. 71 Abs. 3) in der Landesverfassung: Wir wollen die konkrete, transparente Abschätzung von Kostenfolgen neuer Gesetze gesetzlich geregelt wissen und fordern ein Vetorecht der kommunalen Seite in der – laut Regierungsankündigung – auch rechtlich gestärkten Finanzverteilungskommission.“

Hermann-Josef Pelgrim: „Das ist die einzige Chance für Städte und Gemeinden im Land, den geänderten ökonomischen und gesellschaftlichen Herausforderungen so Rechnung zu tragen, wie dies gegenwärtig in den Bereichen ,Bildung und Betreuungû und ,demografischer Wandelû erwartet wird.“

Pressemitteilung als .pdf(68kb)

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