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Gewerbesteuer sachgerecht weiterentwickeln


Im Rahmen der Reform der Unternehmensbesteuerung wird zurzeit auch die Frage erörtert, wie die Gewerbesteuer sachgerecht zu einer kommunalen Unternehmensteuer weiterentwickelt werden kann. Der Vorstand der Bundes-SGK hat sich am 29. September 2006 hinter den Vorschlag des Bundesfinanzministers gestellt, auch die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer zu verbreitern und Gestaltungsmöglichkeiten einzudämmen. Zudem unterstützt der Vorstand die gemeinsamen Vorschläge des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) vom Juli 2006 zu einer reformierten Gewerbesteuer.

Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion in der Arbeitsgruppe der Großen Koalition zur Reform der Unternehmensbesteuerung wendet sich die Bundes-SGK gegen Überlegungen, den Realsteuercharakter der Gewerbesteuer dem Ziel einer einheitlichen Bemessungsgrundlage von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zu opfern. Eine Streichung der bisherigen Hinzurechnungen der Gewerbesteuer oder ihr Ersatz durch untaugliche Scheinlösungen würde auf eine schleichende Abschaffung der Gewerbesteuer hinaus laufen. Die Gewerbesteuer ist im Grundsatz eine Gegenleistung dafür, dass die lokale Wirtschaft unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit kommunale Infrastruktur und Dienstleistungen nutzt; sie sollte daher auch angemessen an der Finanzierung der von den Kommunen angebotenen Leistungen beteiligt werden. Die Gewerbesteuer ist eine Objektsteuer und folgt dem Äquivalenzgedanken. Wenn Hinzurechnungen bei der Körperschaftsteuer nicht gewünscht werden, dann muss es – wie bisher – bei unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer bleiben.

Viele ungeklärte Fragen sieht der Vorstand der Bundes-SGK auch bei den Überlegungen zur Erhöhung der Grundsteuer für Geschäftsgrundstücke. „Auf keinen Fall darf die mögliche Einführung einer Grundsteuer C als Ersatz für eine sachgerechte Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer kommunalen Unternehmensteuer herhalten." betonte der Vorsitzende der Bundes-SGK, Dr. Gerhard Langemeyer.

Zum Positionspapier der Bundes-SGK: "Gewerbesteuer zur kommunalen Unternehmenssteuer sachgerecht weiter entwickeln"

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