Vorwort:
In den vergangenen Jahren sind die Kommunen zunehmend dazu übergegangen, zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Tochtergesellschaften, etwa in der Rechtsform einer GmbH oder Aktiengesellschaft, zu gründen. Die Zahl dieser kommunalen Beteiligungsgesellschaften steigt immer weiter an. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Ausschlaggebend dürften erhoffte Einsparpotentiale sein, die einerseits aufgrund der größeren Flexibilität der Geschäftsführung, andererseits durch den Wegfall tarifrechtlicher und vergaberechtlicher (VOB-Zwang!) Restriktionen erwartet werden.
Sind kommunale Beteiligungsgesellschaften erst einmal gegründet und haben sie ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen, entwickeln sie häufig ein Eigenleben. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen in den Aufsichts- und Lenkungsgremien der Gesellschaften laufen dabei Gefahr, sich vorrangig „ihrem" Unternehmen verpflichtet zu fühlen. Das Bewußtsein, daß die Beteiligungsgesellschaften originär kommunale Aufgaben wahrnehmen, und dies nur in einer anderen Rechtsform tun, schwächt sich dementsprechend ab.
Da die Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaften materiell weiterhin der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben dient, bleiben die Räte und Kreistage dafür in gleicher Weise verantwortlich wie für ihre durch die Verwaltung umzusetzenden Entscheidungen. Die Steuerung der kommunalen Unternehmen ist daher wesentlicher Bestandteil ihres Mandats, das ihnen die Bürgerinnen und Bürger durch die Wahlen übertragen haben.
Mit dem vorliegenden Band 15 der Reihe „SGK-Argumente" wird ein gangbarer Praxisansatz für die politische Steuerung kommunaler Beteiligungsgesellschaften durch Bildung einer Holding vorgestellt. Der Autor, Ralf Weeke, kann als Prokurist der städtischen Holding Energie und Verkehr Detmold GmbH auf umfangreiche Erfahrungen zurückblicken, wenn er darstellt, wie mit dem Instrumentarium einer Holding der „Konzern Stadt" durch die politisch Verantwortlichen sinnvoll gelenkt werden kann.
Düsseldorf, im Mai 1999
Friedrich Pritzkoleit
Landesgeschäftsführer der SGK NW
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