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Die Koalitionsarbeitsgruppe „Reform der Unternehmensteuer in Deutschland" hat sich Anfang November 2006 auf ein Konzept verständigt. In Übereinstimmung mit den gemeindlichen kommunalen Spitzenverbänden begrüßt die Bundes-SGK, dass im Rahmen der Unternehmensteuerreform die Gewerbesteuer sachgerecht weiterentwickelt werden soll.
Nach den Vorstellungen der Koalitionsarbeitsgruppe soll die 50%-ige steuerliche Hinzurechnung der gezahlten Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer entfallen. Stattdessen sollen alle Zinsen und Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen mit einem Hinzurechnungsfaktor von 25 % erfasst werden. Die gezahlte Gewerbesteuer soll künftig nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden können. Der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer soll von 1,8 auf 3,8 erhöht werden. Die Steuermesszahl der Gewerbesteuer soll auf 3,5 % gesenkt werden.
Die vorgesehene Ausweitung der Hinzurechnungen auf sämtliche Finanzierungskosten stärkt die Gewerbesteuer als Realsteuer und vermindert zudem die Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen.
Den Forderungen der Bundes-SGK und der gemeindlichen kommunalen Spitzenverbände nach Stabilisierung der Gewerbesteuer wird somit Rechnung getragen. Die Umgestaltung der Gewerbesteuer zu einer reinen Gewinnsteuer ist ebenso kein Thema mehr wie die Einführung einer sogenannten Grundsteuer C für Gewerbegrundstücke.
Eine Abschätzung der finanziellen Auswirkungen der vorgenannten Maßnahmen im Zusammenspiel mit den anderen vorgesehenen Maßnahmen, wie beispielsweise dem Wegfall der degressiven Abschreibung, kann erst im Rahmen des für Anfang des kommenden Jahres vorgesehenen Gesetzgebungsverfahrens vorgenommen werden. Wir gehen davon aus, dass – wie von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Ministerpräsident Roland Koch betont – die Unternehmenssteuerreform für die Kommunen aufkommensneutral gestaltet wird und die Kosten ausschließlich Bund und Länder tragen werden.
Weitere Informationen zu den Beschlüssen der Koalitionsarbeitsgruppe sind abrufbar unter: www.bundesfinanzministerium.de.
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