SGK-Online
Bundes SGK
Wir über uns
Service & Infos
Tipps & Hinweise
Schwerpunkt Grundsicherung für Arbeitsuchenden nach dem SGB II
Schwerpunkt Kinder sind unsere Zukunft
Schwerpunkt Demografischer Wandel
Schwerpunkt Gemeindefinanzen
Schwerpunkt Kommunen & Europa
Rechtsextremismus bekämpfen!
Aktivitäten Bundes-SGK
Beschlüsse Bundes-SGK
Veröffentlichungen
Veranstaltungen
Kommunalwahlen & Direktwahlen
Termine
Wahl 2005
Links
Kontakt
Impressum
SGK Baden-Württemberg
SGK Bayern
SGK Berlin
SGK Brandenburg
SGK Bremen
SGK Hamburg
SGK Hessen
SGK Mecklenburg-Vorpommern
SGK Niedersachsen
SGK Nordrhein-Westfalen
SGK Rheinland-Pfalz
Saar-SGK
SGK Sachsen
SGK Sachsen-Anhalt
SGK Schleswig-Holstein
SGK Thüringen
Sozialdemokratische Kommunal-Akademie
SGK-Online
spd.de meineSPD.net demo-online.de
Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten der Kommunen


Anfang November 2006 konnte zwischen Bund und Ländern eine Einigung zur Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten im Rahmen des SGB II erzielt werden. Das Bundeskabinett hat am 05. November 2006 beschlossen, die Quote für die Bundesbeteiligung auf 31,8 % (ca. 4,3 Mrd. Euro) ab 2007 festzusetzen. Dies ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem ursprünglichen Angebot der Bundesregierung. Die gemeinsame Forderung der Länder und der Kommunen (5,8 Mrd. Euro Bundesbeteiligung) konnte nicht umgesetzt werden; eine Verständigung zwischen Bund und Ländern auf eine gemeinsame Gesamtberechnung der Be- und Entlastungen der Kommunen konnte nicht erreicht werden.

Der jetzt erzielte Kompromiss sichert den Kommunen für die kommenden Jahre eine verlässliche Entlastung. Dazu ist es allerdings auch erforderlich, dass die Länder ihre Einsparungen aus dem Wegfall der besonderen Mietkostenzuschüsse vollständig an die Kommunen weitergeben.

Es ist vorgesehen, die Quote für die Jahre 2008 bis 2010 entsprechend der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften durch Bundesgesetz anzupassen. Bei einer Veränderung der Bedarfsgemeinschaften um +/- 1 % soll eine Anpassung des Beteiligungssatzes um +/- 0,7 Prozentpunkte erfolgen. In Übereinstimmung mit dem Deutschen Städtetag halten wir dies allerdings nicht für sachgerecht; vielmehr sollte die tatsächliche Ausgabenentwicklung bei den Unterkunftskosten zum Maßstab genommen werden. Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir zeitnah informieren.

Interaktiv
Druckansicht
Weitere Seiten
Arbeitsministerkonferenz zur Neuorganisation der Leistungsträgerschaft im SGB II
Wohngeld, Grundsicherung und Kosten der Unterkunft
Beschluss der Bundes-SGK zur Weiterentwicklung der Organisationsformen nach dem SGB II
Weiterentwicklung SGB II
Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik
Verfassungsgerichtsurteil zu Arbeitsgemeinschaften
Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II
Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten der Kommunen im Rahmen des SGB II
Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten der Kommunen
Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten gesichert
Müntefering steht zu den Kommunen
Arbeitsmarktförderung - anstehende Änderungen
Kommunen brauchen Entlastung beim SGB II
Mehr Handlungsspielräume für Arbeitsgemeinschaften
Kommunale Kompetenzen gestärkt
Gespräch der Bundes-SGK mit BM Wolfgang Clement
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu Hartz IV
Hartz IV - Hinweise zur Umsetzung
Zulassung kommunaler Träger
Optionsgesetz beschlossen
Durchbruch geschafft - Hartz IV kann umgesetzt werden
Bundes-SGK fordert Einigung bei Hartz IV
Hartz IV - Finanzregelung
Hartz IV - Optionsgesetz beschlossen
Hartz IV - Kommunen brauchen Planungssicherheit
DStGB Handreichung zu Hartz IV
Umsetzung Hartz IV
Gewerbesteuer und Hartz IV
Kurzinfo zu Hartz IV
Ergebnisse der Hartz-Kommission
Weiterentwicklung der Organisationsformen zur Umsetzung des SGB II

Bundes-SGK
Stresemannstr. 30
10963 Berlin

Tel.: 030 / 25993-960 Fax: 030 / 25993-970
E-Mail direkt

© Bundes SGK - 2008  E-Mail direkt