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Anfang November 2006 konnte zwischen Bund und Ländern eine Einigung zur Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten im Rahmen des SGB II erzielt werden. Das Bundeskabinett hat am 05. November 2006 beschlossen, die Quote für die Bundesbeteiligung auf 31,8 % (ca. 4,3 Mrd. Euro) ab 2007 festzusetzen. Dies ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem ursprünglichen Angebot der Bundesregierung. Die gemeinsame Forderung der Länder und der Kommunen (5,8 Mrd. Euro Bundesbeteiligung) konnte nicht umgesetzt werden; eine Verständigung zwischen Bund und Ländern auf eine gemeinsame Gesamtberechnung der Be- und Entlastungen der Kommunen konnte nicht erreicht werden.
Der jetzt erzielte Kompromiss sichert den Kommunen für die kommenden Jahre eine verlässliche Entlastung. Dazu ist es allerdings auch erforderlich, dass die Länder ihre Einsparungen aus dem Wegfall der besonderen Mietkostenzuschüsse vollständig an die Kommunen weitergeben.
Es ist vorgesehen, die Quote für die Jahre 2008 bis 2010 entsprechend der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften durch Bundesgesetz anzupassen. Bei einer Veränderung der Bedarfsgemeinschaften um +/- 1 % soll eine Anpassung des Beteiligungssatzes um +/- 0,7 Prozentpunkte erfolgen. In Übereinstimmung mit dem Deutschen Städtetag halten wir dies allerdings nicht für sachgerecht; vielmehr sollte die tatsächliche Ausgabenentwicklung bei den Unterkunftskosten zum Maßstab genommen werden. Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir zeitnah informieren.
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