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Verbraucherinteressen bedroht -
wirtschaftliche Freiheit der Kommunen erhalten!
(17.11.2006) Kritik übt die Verbraucherzentrale NRW an den Plänen der Landesregierung, die wirtschaftliche Betätigung öffentlicher Unternehmen einzuschränken: „Wenn die Kommunen nur noch auf Aufgaben der reinen Daseinsvorsorge eingefroren werden, verzerrt das den Wettbewerb. Und Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Zeche zahlen“, warnt Vorstand Klaus Müller. Hintergrund: Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP ist festgelegt, mit einer Reform von Paragraph 107 der Gemeindeordnung NRW „Privat“ vor „Staat“ Vorrang zu geben.
„Grundsätzlich ist es für Verbraucher zweitrangig, ob Leistungen der Daseinsvorsorge in öffentlicher oder privater Trägerschaft erbracht werden“, erläutert Klaus Müller, „entscheidend ist es aus Verbrauchersicht vielmehr, in welcher Qualität und zu welchem Preis diese existentiellen Güter und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden“, macht er beste Dienstleistungen zu günstigen Konditionen zur Messlatte. Hierfür sei jedoch eine gleichberechtigte Beteiligung öffentlicher wie privater Unternehmen am Wettbewerb eine wichtige Voraussetzung.
„Liberalisierung und Privatisierung bei bislang in öffentlicher Trägerschaft erbrachten Leistungen bedeuten nicht automatisch mehr Verbraucherrechte, preisgünstigere Angebote, höheres Qualitätsniveau oder höheren Gemeinwohlnutzen. Und sie befördern auch nicht zwangsläufig Angebotsvielfalt und Wahlfreiheit für Verbraucher, wenn aufgrund von Konzentrationsprozessen im Ergebnis wenige große Unternehmen Märkte beherrschen“, zeigt der Verbraucherzentralen-Vorstand auf. Müller warnt zudem davor, dass Privatisierung und Wettbewerb bei Gütern und Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge dazu führen könne, dass die Qualität der infrastrukturellen Versorgung auf der Strecke bleibt. Gleichheit und Kontinuität des Angebots zähle aus Verbrauchersicht hierzu zum Beispiel ebenso wie ein erschwinglicher Preis, damit auch benachteiligte Bevölkerungsschichten nicht von der Nachfrage nach Dienstleistungen im Allgemeininteresse ausgeschlossen werden.
„Andererseits: Güter und Leistungen der Daseinsvorsorge durch öffentliche Unternehmen bereitstellen zu lassen bedeutet nicht automatisch, dass damit mehr Kundennähe, eine höhere Effizienz oder mehr Umweltschutz garantiert ist“, berichtet Müller aus den Erfahrungen im Beratungsalltag, „bei privaten wie bei öffentlichen Unternehmen sind schwarze Schafe auszumachen, die Kunden übervorteilen oder Umweltschutzbestimmungen nicht ernst nehmen.“ Auch öffentliche Unternehmen müssten nach präzise definierten Zielen und Rahmenbedingungen, Mindestanforderungen, sozialen Belangen und anderen Kriterien hinsichtlich ihrer Leistungsqualität überprüft werden.
„Wettbewerb muss genutzt werden, um Potenziale für Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen bei hohen Standards zu erschließen“, gibt Müller als Marschroute aus Verbrauchersicht vor, „wer die öffentliche Unternehmen hier ausschließt, schränkt nicht nur die wirtschaftliche Freiheit der Kommunen ein, sondern stellt auch Verbraucherinteressen ins Abseits.“
Ein ausführliches Positionspapier der Verbraucherzentrale NRW sowie weiter Informationen zur Reform der Gemeindeordnung finden Sie hier.
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