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Langemeyer: "Kein Nutzen, viel Schaden"
(6. Dezember 2006) „Diese Reform nützt niemandem, aber schadet vielen.“ Mit scharfer Kritik reagierte der Dortmunder Oberbürgermeister und Landesvorsitzende der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK), Dr. Gerhard Langemeyer, auf die Einigung der Koalitionsfraktionen zur Änderung der Gemeindeordnung. „Wir werden gemeinsam mit kommunalen Praktikern aller Parteien versuchen, diese vermeintliche Reform der Gemeindeordnung zu verhindern.“
Die Verlängerung der Wahlzeit der Oberbürgermeister und Landräte sei ein „Kompromiss auf Kosten der Kommunen“ - Statt Kontinuität zu sichern würden die Kommunen in einen Dauerwahlkampf gestürzt, mal um die Sitze im Rat, mal um die Wahl des Stadtoberhauptes. „Das schadet der kommunalen Demokratie, verursacht einen ungeheuren Verwaltungsaufwand und produziert Kosten ohne Nutzen. Die Leitung und Vertretung der Gemeinde ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Rat und Bürgermeister, die Trennung der Wahlen schafft unnötige Reibungsverluste statt die Gemeinsamkeit zu fördern“, so der Dortmunder Oberbürgermeister.
Angesichts der Vielzahl von Wahlterminen, angefangen von der Europa- bis zur Kommunalwahl und den bestehenden Möglichkeiten für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, sei die Entkopplung der Wahlen ein völlig falscher Weg. „Hinter der Aufspaltung der Kommunalwahlen stehen durchsichtige Interessen der FDP, die unter einer Stärkung der Persönlichkeitswahl die Chancen ihrer sonst aussichtslosen eigenen Kandidaten verbessern wollen“, so Dr. Langemeyer.
Deutlich kritisiert Langemeyer die CDU, die vor der FDP eingeknickt sei und die eigene Basis im Regen stehen lasse: „Der Schwanz wedelt mit dem Hund.“ Die Abschaffung der Stichwahl sei ein „Schlag ins Gesicht aller Demokraten“, der ohne Beispiel sei. Damit laufen die Kommunen und Landkreise Gefahr, dass sie künftig von Oberbürgermeistern und Landräten regiert werden, die nur noch einen Bruchteil der eigenen Wahlbevölkerung repräsentieren.
„Katastrophal“ sei die Ankündigung, die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen weiter einzuschränken und sie nur noch unter „Bestandsschutz“ zu stellen. „Das ist der Tod auf Raten aller leistungsfähigen Stadtwerke“, so Dr. Langemeyer, „die Zeche werden die Bürgerinnen und Bürger zahlen müssen, weil die Stadtwerke auf Dauer nicht mehr in der Lage sein werden, Einrichtungen der Infrastruktur, wie Bäder oder Verkehrsbetriebe zu fördern, in dem sie die Verluste durch gewinnbringende Tätigkeiten ausgleichen.“ Außerdem verstoßen die Koalitionäre gegen ihren eigenen Koalitionsvertrag. Dort war die Reform der Gemeindwirtschaftsrechtes an eine umfassende Gemeindefinanzreform gekoppelt. „Schwarz-Gelb kürzt allerdings massiv die Zuweisungen an die Kommunen und verschlechtert ihre wirtschaftliche Leitungsfähigkeit dauerhaft.“
Die Einführung einer „Sperrklausel“ sei eine alte Forderung der Kommunalpolitiker aller Parteien, doch die Einigung von schwarz-gelb sei nur ein Trippelschritt, der an der Situation in den Räten größerer Städte kaum etwas ändere.
Der Verzicht auf die Einführung von Kumulieren und Panaschieren beim Wahlrecht sei der einzige erkennbare Lichtblick in dem Paket.
„Insgesamt ist es eine Veränderung des Kommunalverfassungsrechtes zum Schlechten, keine Reform“, so Gerhard Langemeyer: „Wir werden uns mit diesen Ankündigungen nicht abfinden und gemeinsam mit den kommunalen Praktikern versuchen, Schaden von den Kommunen abzuwehren.“
Weitere Informationen zur Reform der Gemeindeordnung
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