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Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten der Kommunen im Rahmen des SGB II


Mitte Dezember 2006  hat auch der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung des SGB II und des Finanzausgleichsgesetzes zugestimmt, mit dem die Einigung zwischen Bund und Ländern zur Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten im Rahmen des SGB II umgesetzt wird. Nach diesem Gesetz beteiligt sich der Bund an den Wohnkosten der Kommunen im Rahmen des SGB II mit 35,2 % im Land Baden-Württemberg, mit 41,2 % im Land Rheinland-Pfalz und mit 31,2 % in den übrigen Ländern. Diese Regelung gilt für die Jahre 2007 bis 2010. Im Jahr 2010 soll eine Überprüfung stattfinden. Eine Neuregelung muss dann durch Bundesgesetz erfolgen. Es bleibt bei der vorgesehenen Regelung, wonach die Quote für die Jahre 2008 bis 2010 entsprechend der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften durch Bundesgesetz angepasst wird. Bei einer Veränderung der jahresdurchschnittlichen Zahl der Bedarfsgemeinschaften um +/- 1 % erfolgt eine Anpassung des Beteiligungssatzes um +/- 0,7 Prozentpunkte.

Die beschlossene Gesetzesänderung ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem ursprünglichen Angebot der Bundesregierung. Auch wenn die gemeinsame Forderung der Länder und der Kommunen nicht umgesetzt werden konnte, so sichert der jetzt erzielte Kompromiss den Kommunen für die kommenden Jahre eine verlässliche Entlastung. Allerdings bleibt die Forderung bestehen, dass die Länder ihre Einsparungen aus dem Wegfall der besonderen Mietkostenzuschüsse vollständig an die Kommunen weitergeben.

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