Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung
Zum 01. Januar 2007 tritt das jetzt auch vom Bundesrat am 15. Dezember 2006 beschlossene Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung in Kraft. Das Gesetz ermöglicht ein beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne zur Innenentwicklung. Beispielsweise entfallen förmliche Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung von einer Größenordnung bis zu 20.000 qm zulässiger Grundfläche. Darüber hinaus wird die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gestrafft. Des Weiteren wird die Schaffung und Sicherung wohnortnaher Einkaufsmöglichkeiten durch ein neues Instrument zur planerischen Steuerung der Einzelhandelsansiedlung verbessert und durch veränderte Regelungen der Abschluss von Sanierungsverfahren beschleunigt und erleichtert. Weitere Informationen hierzu finden sich unter: www.bmvbs.de